Kontrolle evtl. KWS weg?!

Es gibt 97 Antworten in diesem Thema, welches 8.879 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2009 um 00:53) ist von Leuchtturm.

  • Hallo Co2air User,

    wie der Titel schon sagt geht es um den KWS...

    Ich wurde heute Abend von der Polizei angehalten (allg. Verkehrskontrolle).
    Ich hatte meine KWS natürlich dabei und eine Mauser HSC90. Den Personalausweis hatte ich auch, jedoch nicht den Pass.
    Da ich ein türkischer Staatsbürger bin weis ich nicht ob mein Perso auch hier in DE gilt.

    naja... Auf jeden Fall meinten die Beamten das ich jetzt eine Post bekomme vom KVR, weil auf dem KWS ja steht ich solle ein Pass mit mir führen damit er gilt..

    Meine Waffe habe ich jedoch zurück bekommen :confused:

    Nun... meine Frage ist, was auf mich zukommen könnte/kommt.

    Die Polizei meinte eine Geldstrafe oder sowas....


    PS.

    Die Beamten meinten auch wieso meine Waffe im KWS nicht eingetragen ist....

    ich meinte dass ich es nicht musste, jedoch wollte der nette Herr es mir nicht glauben....

    Hat er Recht?

    Einmal editiert, zuletzt von Face2Face (19. November 2008 um 00:36)

  • Es könnte ein Bußgeld auf Dich zukommen, da zum KWS auch der Perso oder Reisepaß nötig ist, sonst kann man nicht prüfen, daß es DEIN KWS ist.
    Verstoß gegen das Waffengesetz sollte aber nicht vorliegen, da ja die SSW mit dem KWS geführt wurde (genau dafür wurde der Blödsinn ja eingeführt...

    Im KWS muß keine Waffe eingetragen sein, der gilt ohne Beschränkungen für ALLE SSW mit PTB-Abnahme! Daß eine Waffe eingetragen sein muß, gilt nur für den GROSSEN Waffenschein, der Dich zum Führen von max. 3 (wars doch?) scharfen Waffen berechtigt... Diese müssen dann im Schein vermerkt sein.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Ja leider haben die von der Polizei meißtens keine Ahnung, bei mir hat sich so ein Trottel Beamter mal fasst selbst n Ladung CS in Gesicht geschossen, da er eigendlich meine Waffe entladen wollte und das war noch eine RG 96, also nichts Kompliziertes !
    Nein Passieren dürfte da gar nichts, ich habe auch noch nicht gehöhrt, das man seinen Perso. dabei haben muß!
    Entweder es würd fallen gelassen oder du bekommst ein Busgeld! Würde aber auf jedenfall einen Anwalt hinzu ziehen !
    Und eintragen mußt du da gar keine SSW, es sind doch keine Scharfen Waffen diese Deppen Unwissenden!!

    MFG
    Cannyblue

    PS: deinen Führerschein hatte du bei oder? zählt auch als Identitäts Bestätigung, sonst würde man ja keine Kippen am Automaten kriegen !


    MOD: klar, nicht jeder muss unbedingt die Rechtschreibung hundertprozentig beherrschen, aber einen einigermaßen zivilen Tonfall hätten wir hier im Forum bitte schon ganz gern. Ausdrücke wie "Deppen", "Trottel" etc. fallen gern auch mal auf die eine oder andere Weise auf den Autor zurück. Gruß, O_S

    4 Mal editiert, zuletzt von Cannyblue (19. November 2008 um 20:39)

  • Cannyblue,
    es tut mir leid, aber mit dem Personalausweis liegst du ( wie viele andere Deutsche! ) falsch. Wir haben in der BRD Ausweispflicht! Jeder Deutsche muß sich ab seinem 16. Geburtstag ausweisen können - und zwar immer und überall.
    Für Deutsche gilt aus zulässiges Ausweismittel der Personalausweis oder der Reisepaß, für ausländische Staatsbürger gilt nur der Reisepaß!
    Eine SSW darf nur mit KWS und Personalausweis oder Reisepaß geführt werden, bei ausländischen Staatsbürgern muß es KWS und Reisepaß sein. Ein Ausländer kann einen KWS nach 5 Jahren ständigen legalen Aufenthalt ( ausser Asylanten ) bekommen, wenn er wie ein Deutscher die Vorrausetzungen erfüllt.
    Der KWS alleine ist kein ausreichendes Ausweismittel, um legal eine SSW zu führen - eng gesehen ist das Führen einer SSW mit KWS und ohne Personalausweis oder Reisepaß ( bei Ausländern nur Reisepaß )identisch wie das Führen einer SSW ohne KWS - ein Verstoss gegen das WaffG.. Wenn sich der richtige Beamte mit dem Fall befasst, ist der KWS wegen mangelnder Zuverlässigkeit futsch!

    Wird ein Deutscher ohne Personalausweis oder Reisepaß angetroffen, ist ein Bußgeld von 10 € ( oder jetzt 20 € ? ) fällig. Kann der Bürger seine Identität garnicht nachweisen, kann er mit zum nächsten Polizeirevier verbracht werden, wo seine Identität festgestellt wird ( Normalerweise Einwohnermeldeamt - kann am Wochenende schon mal bedeuten, daß es etwas länger dauert und man von Frühstück bis Abendbrot alles kennenlernt :nuts: ).
    :direx:Schülerausweise, Führerscheine, Mitgliedkarte im Bibelleseclub, etc. sind keine gültigen Ausweismittel ( auch wenn viele Polizisten aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit dies durchgehen lassen )!

    Ausländer, die ohne gültigen Reisepaß mit gültigen Aufenthalttitel angetroffen werden, können zur Identitätsfeststellung ebenfalls in Gewahrsam genommen werden. Nur dauert es im Allgemeinen bei Ausländern länger, bis deren Identität feststeht.

    Face2Face,

    da du ohne Reisepaß unterwegs warst, hast du noch Glück gehabt, daß man dich nicht gleich mitgenommen hat, um Morgen im Laufe des Tages deine Identität über das Ausländeramt festzustellen.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Cannyblue,
    es tut mir leid, aber mit dem Personalausweis liegst du ( wie viele andere Deutsche! ) falsch. Wir haben in der BRD Ausweispflicht! Jeder Deutsche muß sich ab seinem 16. Geburtstag ausweisen können - und zwar immer und überall.

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Wird ein Deutscher ohne Personalausweis oder Reisepaß angetroffen, ist ein Bußgeld von 10 € ( oder jetzt 20 € ? ) fällig. Kann der Bürger seine Identität garnicht nachweisen, kann er mit zum nächsten Polizeirevier verbracht werden, wo seine Identität festgestellt wird ( Normalerweise Einwohnermeldeamt - kann am Wochenende schon mal bedeuten, daß es etwas länger dauert und man von Frühstück bis Abendbrot alles kennenlernt :nuts: ).

    Sorry, Carsten. Aber das ist purer Schwachsinn^^ ;)
    Ein weit verbreitetes Gerücht.

    Stimmt, wir haben in Deutschland eine "Ausweispflicht". Das heißt wir müssen einen BESITZEN. Eine MITFÜHRpflicht wie in manch anderen Ländern gibt es bei uns definitiv nicht. Wäre ja noch schöner.

    Und man kann auch bestimmt nicht bestraft werden (Bußgeld) wenn man keinen Ausweis dabei hat. :laugh:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C…ersonalausweise

    P.S: Wenn man einen KWS + Waffe dabei hat muss natürlich ein Pass dabei sein. Das ist klar.

    Gruß
    andy

    Einmal editiert, zuletzt von aandykf (19. November 2008 um 01:31)

  • Zitat

    Original von Cannyblue
    Nein Passieren dürfte da gar nichts, ich habe auch noch nicht gehöhrt, das man seinen Perso. dabei haben muß!

    Ob Du es gehört hast ist wohl eher unwesentlich. Dabei haben muss man ihn.

    § 38 WaffG:

    Wer eine Waffe führt, muss
    1. seinen Personalausweis oder Pass und [..] wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein, [..] mit sich führen.

    Zusätzlich ist die Behörde durch § 9 WaffG berechtigt bei jeder Waffenrechtlichen Erlaubnis zusätzliche Auflagen zu erteilen. Da zudem "Personalausweisähnliche Dokumente" von nicht-EU-Staaten in Deutschland nicht anerkannt werden, ist die Auflage das der Reisepass mitzuführen ist zudem eigentlich schon fast überflüssig, und somit schon ziemlich Rechtssicher.

    Alles in allem ist es wohl eine Ordnungswidrigkeit, über deren Verfolgung wie auch Strafe die Waffenbehörde entscheidet.

    Zitat

    Original von Cannyblue
    PS: deinen Führerschein hatte du bei oder? zählt auch als Identitäts Bestätigung, sonst würde man ja keine Kippen am Automaten kriegen !

    Nein, der Führerschein gilt in Deutschland so und so nicht als amtlicher Lichtbildausweis. Unabhängig davon, dass das Waffengesetz nun mal explizit Personalausweis oder Pass benennt, und offenbar die Behörde zudem die Passpflicht als Zusatzauflage eingetragen hat.

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    eng gesehen ist das Führen einer SSW mit KWS und ohne Personalausweis oder Reisepaß ( bei Ausländern nur Reisepaß )identisch wie das Führen einer SSW ohne KWS - ein Verstoss gegen das WaffG.. Wenn sich der richtige Beamte mit dem Fall befasst, ist der KWS wegen mangelnder Zuverlässigkeit futsch!

    Nicht ganz. Es entspricht dem Führen ohne den KWS dabei zu haben. Führen ohne Besitz eines KWS ist im Straftatbereich, den KWS (oder Pass) zu "vergessen" hingegen "nur" eine OWI. Somit ist beim letzteren die Zuverlässigkeit in der Regel erst beim 2. Vergehen in Frage zu stellen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (19. November 2008 um 01:47)

  • aandykf,

    tut mir für dich leid. Aber der Wiki-Text ist falsch.
    Gehe mal zu deinem Einwohnermeldeamt und lasse dich aufklären - meist haben die auch ein Merkblatt da, was jeder, der seinen Personalausweis abholt, ausgehändigt bekommt.
    Ich habe dieses Blatt vor 3 Jahren gelesen, als ich meinen neuen Personalausweis abholte, daher kann ich dir jetzt auch nicht mehr den genauen Passus zitieren, es gibt dafür aber einen Paragraphen, der auf dem Merkblatt auch zitiert ist.

    Wenn du recht hättest ( und der Wiki-Text ), dann wäre mir vor vielen Jahren ein "schlimmes" Unrecht angetan worden. Damals bin ich mit 17 in eine Kontrolle gekommen und konnte mich nicht ausweisen. Ich wurde daraufhin zur Feststellung der Personalien mit auf die Wache genommen und durfte, als meine Mutter mit meinem Personalausweis kam, noch 10 DM Bußgeld bezahlen, weil wir in der BRD Ausweispflicht ab 16 haben.

    Edit: In meinem KWS steht auf der ersten Seite: "Nur gültig in Verbindung mit Personalausweis oder Reisepaß"

    Noch ein Edit: aandykf, lies mal ab dem zweiten Absatz den Wiki-Text: Du bist verpflichtet, dich ab dem 16. Geburtstag auf Verlangen von zuständigen Behörden ( z. B. Polizei ) auszuweisen, kann du es nicht, ist es eine Ordnungswidrigkeit und du kannst zur Identitätsfeststellung mit genommen werden!

    Und da du verpflichtet bist, dich ausweisen zu können, muß man logischerweise seinen Personalausweis oder Reisepaß ständig dabei haben, sonst handelt man ordnungswirdig und damit entfällt der explizit genannte Hinweis auf die Mitführpflicht, da das Nichtmitführen eine Ordnungswidrigkeit ist.
    Es ist also eine OWI fällig und nicht, wie ich oben schrieb, ein Bußgeld.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vogelspinne (19. November 2008 um 01:58)

  • Man Leute,was regt ihr euch über Perso und KWS auf.
    Hat keiner diesen Satz von Motorbiker gelesen :

    Zitat

    Daß eine Waffe eingetragen sein muß, gilt nur für den GROSSEN Waffenschein, der Dich zum Führen von max. 3 (wars doch?) scharfen Waffen berechtigt... Diese müssen dann im Schein vermerkt sein.

    Ich glaube das gibt mehr als 7 Punkte in Flensburg.............

    Gruß,Udo :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Ich bin auch der Meinung das man einen Ausweis zwar Besitzen muss, aber es wird nirgens gesagt das mann ihn immer bei sich tragen muss.
    Mir hat zwar auch schon einmal ein Polizist was anderes erzählt, aber ich glaub ja nicht immer alles was mir fremde Leute erzählen.....

    § 1 Ausweispflicht
    (1) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. 2Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. 3Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

    Hier der Link dazu: Klick.....


    Michael

    Edit: "einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen" heisst für mich das ich ihn auch später vorlegen kann.
    Wenn im Gesetz nicht wörtlich steht das ich ihn immer mitführen muss, dann ist es auch nicht so.

    Wo steht denn wie hoch die Geldbuße für einen nicht mitgeführten Ausweis ist ?

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

    Einmal editiert, zuletzt von AD-iceman (19. November 2008 um 02:08)

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    Ich glaube das gibt mehr als 7 Punkte in Flensburg.............

    Wieso? Ist doch korrekt.

    Die immer wieder mal aufkeimende Verwirrung das Waffen in den KWS einzutragen währen, weil im gerne als KWS zweckentfremdeten Waffenschein-Vordruck die Felder dafür vorhanden sind, ist hier doch schon hinreichend diskutiert wurden.

    @Vogelspinne

    Tja, dumm gelaufen, für deine 10DM Strafe gab es tatsächlich keine Rechtsgrundlage. Die währe nur fällig gewesen wenn Du es versäumt hättest dir überhaupt einen Perso ausstellen zu lassen. Du bist zur Vorlage verpflichtet, nach diversen Urteilen ist 14 Tage dafür eine angemessene Zeit, jederzeit, vielleicht noch im Schwimmbad unter der Dusche gilt hingegen als völlig unangemessen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (19. November 2008 um 02:04)

  • AD-iceman,
    die zuständige Behörde kann die Polizei, verteten durch die dich auf der Strasse kontrollierenden Beamten sein, - daher musst du ständig deinen Ausweis mitführen, um der Ausweispflicht nachkommen zu können.

    Und Erklärbär,

    wenn man sich bei einer Kontrolle nicht ausweisen kann, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die bei mir damals mit 10 DM belegt wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (19. November 2008 um 02:04)

  • Also als ich die besagte Situation mit dem Polizisten hatte, habe ich auch ihm gegenüber meine Ansicht dazu gesagt und nach kurzer Rückfrage über Funk (die ich leider nicht mithören konnte) hat man mich ohne weiteren Kommentar ziehen lassen.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    wenn man sich bei einer Kontrolle nicht ausweisen kann, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die bei mir damals mit 10 DM belegt wurde.

    Nein, ist es nicht. Die Polizei kann von dir nur verlangen das Du irgenwann in den nächsten 14 Tagen den Ausweis bei ihr vorlegst.

    Das die gerne was anderes hätten, und auch gerne mal versuchen nach eigenem gutdünken Geld zu kassieren weiß ich, aber an der Rechtslage ändert das genau so wenig wie die gerne von der Polizei vorgebrachte Behauptung das man einen KWS bräuchte um eine :F: Waffe zu transportieren (oder was sich Polizisten sonst noch so gerne mal einfallen lassen).

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (19. November 2008 um 02:35)

  • Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Was erwartet den Treadsteller jetzt?

    Wahrscheinlich ne Mini-Geldstraße in ner Größenordnung, als hätte er vielleicht im Auto den Führer- oder Fahrzeugschein nicht mitgeführt.

    Ausweis nicht dabei haben kann ja wohl keineswegs mit keinen KWS besitzen verglichen werden. Da liegen ja WELTEN dazwischen.

    Oder erwartet da jemand wirklich schlimmere Konsequenzen als vielleicht 10 oder 20 € Strafe?!

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    daher musst du ständig deinen Ausweis mitführen, um der Ausweispflicht nachkommen zu können.

    Oh man, hefte dir meinetwegen den Ausweis an die Stirn, aber hör doch endlich auf, hier den inkorrekten Schmarrn zu verbreiten!

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Face2Face
    Dein Reisepass enthält ja deinen Aufenthaltstitel. Er ist dadurch für dich im Falles des Verlustes wesentlich schwerer wieder zu beschaffen als für einen deutschen Staatsbürger. Und vielleicht bist du ja sogar in der Türkei politisch verfolgt oder Kurde, sodaß die Wiederbeschaffung eines verlorenen Passes für dich quasi unmöglich ist.

    Sollte es hart auf hart kommen und du einen Anwalt benötigst, kann er dies als Argumentationshilfe benutzen.

    Es gibt Verwaltungsvorschriften (keine Gesetze!), daß in so einem Fall das mitführen eines anderen vorläufigen Identitätsnachweises genügt. Das bezieht sich aber auf allgemeine Personenkontrollen und nicht auf den KWS.

    Andreas

  • face2face ist tuerkischer Staatsabgehoeriger. Somit sind alle Vermutungen, die auf deutschen Personalpapieren beruhen, nicht zielfuehrend und verwirren nur.

    Die nicht eingetragene Mauser HSC 90 koennen wir abhaken. Wenn die Polizeivollzugsbeamten die einschlaegigen Vorschriften nicht kennen und sich auf die nur bei "scharfen" Waffen auszufuellenden Spalten im Formular
    und damit auf die Eintragung von Hersteller, Kaliber, Waffen-Nr, usw. berufen, hat das keine Bedeutung sondern zeigt nur ihre Unkenntnis.
    Der KWS enthaelt eine sachliche Gueltigkeitsaussage fuer PTB-Waffen.
    Damit ist alles gesagt. Ein Polizeibeamter sollte das Subsidiaritaetsprinzip kennen, wonach spezielles Recht (in diesem Fall die PTB-Klausel) vor allgemeinem Recht gilt.

    Fakt ist, eine PTB-Waffe wurde zusammen mit dem KWS aber ohne amtlichen Lichtbildausweis (in diesem Fall ohne Pass mit Aufenthaltsstatus)gefuehrt. Dessen Nichtmitfuehren ist eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Laune der Beamten ist das auf zwei Wegen regelbar. Lassen sie den normalen Menschenverstand walten, verlangen sie die nachtraegliche Vorlage des Passes. Fall erledigt.
    Ziehen sie das volle Programm durch, wird eine OWI zur Anzeige gebracht.
    Die Sanktionen sind mit einer geringen Geldbusse erledigt.
    In Bezug auf die waffenrechtliche Zuverlaessigkeit sehe ich keine Folgen.
    Ich wuerde den Sachbearbeiter der Waffenbehoerde ansprechen, den Sachverhalt schildern und eventuelle Rechtsfolgen erfragen. Wahrscheinlich unternimmt er nichts. Wenn doch, wuerde ich sofort einen im WaffR versierten Rechtsanwalt einschalten.

    Gruss
    pak9