Waffengesetz Österreich

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 5.028 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. April 2008 um 11:50) ist von Promo.

  • Hallo,

    Anbei die gerade eben leicht korregierte und erweiterte Finalversion meines Artikels über das österreichische Waffengesetz.

    Die aktuelle Fassung hat 5017 Wörter und behandelt das WaffG neben dem allgemeinen Überblick hauptsächlich im Stil eines FAQ (Frequently asked Questions).

    Diese Version wird hoffentlich in das CO2Air.de Forum eingebunden, ich bin bereits länger mit 5-atü im Kontakt. Die Einbindung erfolgt nicht als PDF sondern im Textformat. Wie genau, ist allerdings noch nicht sicher.

    Würde ich den Text hier hereinkopieren, so würden alle Formatierungen verloren gehen. Deshalb hier nur vorab die *.pdf-Fassung für die Interessierten.

    Gruß Georg

    PS: Ich habe sehr viel Zeit mit dem Schreiben dieses Artikels verbracht. Bitte bedenkt daher auch dass das Copyright bei mir liegt. Die Publizierung erfolgt ausschließlich bei CO2Air.de und ggf. seitens der IWÖ.

    Dateien

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Ich glaub da hat sich ein Fehler eingeschlichen

    Zitat

    Totschläger, Nunchakus und schießende Kugelschreiber etc. sind verbotene Waffen gemäß § 17.

    Wikipedia sagt dazu:

    Zitat

    Nunchakus werden in Österreich seit Jahren nicht mehr generell als Totschläger angesehen. Das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, hat mit Erlass vom 24. September 1981, Z. 59.30/29-II/13/81, unter anderem Folgendes bekannt gegeben:

    1. Die vorbehaltlose Einstufung der Nunchaku-Schlagwaffe als verbotene Waffe (Totschläger) wird nicht aufrecht erhalten.

    2. Die Qualifikation eines Gegenstandes als Totschläger im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 6 des Waffengesetzes 1996 ist im Einzelfall zu prüfen, wobei Geräten mit zwei durch eine Gliederkette verbundenen Rundhölzern diese Qualifikation nicht zukommt.

    Die PTB Frage kommt btw. doppelt vor

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (3. April 2008 um 00:50)

  • Hallo,

    @Nem: das mit dem PTB kann sein, ich habe durchwegs bewusst dieselben Fragestellungen in mehreren Antworten beantwortet; lieber zuviel Text bzw. dieselbe Antwort als noch eine Frage.
    Ad Nuchakus: Wikipedia sagt viel, der Runderlass ist von 1986, dieser stammt somit aus der Zeit von vor-1996, wo das letzte aktuelle WaffG beschlossen wurde. Laut meiner Information, die von meinem Waffenhändler stammt, sind Nunchakus verboten. Ich werde aber bei Gelegenheit mal beim BMI nachfragen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Saubere Arbeit Georg :huldige: ich denke der hervorragend in Bürgernahmen!! Deutsch übersetzte Rechtstext wird nicht nur für die User vom CO2Air von nutzen sein.

    Da euer WaffG ja deutlich stabiler als unseres ist hat sich die Arbeit denke ich mal auch gelohnt :ngrins: Den F.A.Q. teil fand ich dabei am wertvollsten, kurz und knapp liest sich einfach besser als elends langer Blocktext.

  • Zitat

    Original von Promo
    Ich werde aber bei Gelegenheit mal beim BMI nachfragen.

    Das wäre äußerst nett, ich besitze nämlich sowas aus meiner Kindheit und würde daher verdammt gerne wissen, ob das Teil nun legal ist oder nicht :confused2:

  • Zitat

    Original von NeM
    Das wäre äußerst nett, ich besitze nämlich sowas aus meiner Kindheit und würde daher verdammt gerne wissen, ob das Teil nun legal ist oder nicht :confused2:

    Zitat

    Laut meinem WaffG - Keplinger September 05 - sind Nunchakus keine verbotenen Waffen, müssen jedoch im Einzelfall beurteilt werden. Theoretisch würden sie als Totschläger durchgehen, doch nur wenn das Gewicht dazu geeignet wäre die Schlagkraft durch Schwung massiv zu verstärken. Bei normalen Nunchakus ist das jedoch nicht gegeben.

    Sie sind also grundsätzlich nicht verboten, solange sie nicht extra schwer ausgeführt sind oder sonstige Art und Weise sie qualifiziert.

    Habe ich im IWÖ Forum als Antwort bekommen. Aber mal sehen was mein Bearbeiter über das BMI rausbekommt ..

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
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  • Also meiner besteht aus 2 Teilen Besenstiel mit einer Kette aus dem Baumarkt, befestigt an 2 so Haken die verleimt (?) wurden... Hat mir mal einer im Bastelkeller gebastelt als ich keine 10 Jahre alt war, entsprechend klein ist der (ein Teil war so lang wie beim Unterarm damals) *lol*

    Auf jeden Fall thumbs up für die Mühe die du dir da machst.

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (5. April 2008 um 23:42)

  • jop, auf alle fälle, gute sache herr landsmann! :huldige:

    “All utopias are dystopias. The term "dystopia" was coined by fools that believed a "utopia" can be functional.” ― A.E. Samaan

  • :huldige: :huldige: Vielen lieben Dank für deine ausführliche Schilderung und die viele Arbeit die darin steckt!!!
    Tolle Ausarbeitung!

  • Tolle Zusammenfassung, danke Promo!
    Oh man ihr habt so ein geniales Waffenrecht :cry:, passt da bloß auf, dass es so bleibt!

    "Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er."
    Tacitus

  • Zitat

    Original von chris1988
    Tolle Zusammenfassung, danke Promo!
    Oh man ihr habt so ein geniales Waffenrecht :cry:, passt da bloß auf, dass es so bleibt!

    In zirka spätenstens 2 Jahren wird sich was ändern, vor allem was den Erwerb von C und D Waffen angeht. Leider. Aber EU-Richtlinie eben.
    Mal sehen ob es dafür ein paar Liberalisierungen an anderen Ecken gibt (IWÖ-Gen.Sek. und die meisten Waffenhändler möchten gerne die Kat.B Stückzahlbeschränkung aufheben).

    Gruß Georg

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  • Es wurde einmal soweit möglich ins Lexikon eingebunden. Man kann also ab jetzt direkt auf einzelne Punkte referenzieren.

    Das ganze wurde zwecks der Übersicht in viele einzelne Teile aufgespalten, da einzelne Zeilensprünge zu bestimmten Absätzen nicht möglich waren/sind.
    Zusammengefasst ist allerdings alles im Österreich - Allgemeines zum österreichischem Waffengesetz, von wo man aus Links zu allen anderen Lexikoneinträgen findet.

    Für weitere Fragen die aufgenommen gehören bin ich natürlich offen, ansonsten hoffe ich damit die hiesige Kenntnis des österr. WaffG zu steigern.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
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  • Super Sache!

    Nur Vollmantelmun. kann man ausser mit WBK/WP auch mit der Jagdkarte besitzen soweit ich weiss.... oder?

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • Hab ich in der Lexikon-Version auch schon korregiert, ebenso wie bei mir im "Manuskript". Wie gesagt, wird ja ständig aktualisiert ;) .

    Gruß Georg

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    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Sind bei uns eigentlich Schlagstöcke verboten? Soweit ich das mitbekommen hab, sind normale Schlagstöcke oder Teleskopschlagstöcke ja keine Totschläger, oder? Dennoch findet man die im 0815 Laden offenbar nicht

  • Nur spezielle sind erhältlich, was ich weiß dürfen sie keine Kugel dran haben und auch nicht ausziehbar sein.

    Wie gesagt bin ich da aber überfragt, meines Wissens zufolge gibt es nur 2 oder 3 legal erhältliche Modelle. Habe auf der Hohe Jagd mit einem deutschen Händler geredet bei dem gleich am 1. Tag sein Stand vom Zoll von den Schlagstöcken befreit wurde ..

    Gruß Georg

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    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)