Frankreichurlaub + Gamo hunter 440 ???

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 3.262 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. März 2007 um 09:29) ist von ich_bins.

  • Hallo,
    ich bin im Besitz eines Gamo Hunter 440s (305 m/s) und wollte fragen wie das waffengesetzmäßig aussieht, wenn ich in den Urlaub (Frankreich,Korsika) fahren will und mein Luftgewehr mitnehmen möchte. Ist das legal?
    Danke

    Im Schrank: "Gamo Hunter 440" + "Walther 55"

  • Von wo aus fahren? In Deutschland ist die Waffe WBK-pflichtig, zum Grenzübertritt wird ein Europäischer Feuerwaffenpaß (EFP) benötigt. In Frankreich sind meines Wissens Modelle bis 10 Joule frei, die darüber müssen registriert werden. Für den EFP wäre aber auch eine Bescheinigung zum Zweck der Reise notwendig (Sportwettkampf, Jagdeinladung, geht alles nicht unbedingt mit nem Gamo)

    Mit anderen Worten: lieber ruhig an den Strand legen und keinen Streß machen...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Also mein "Gamo Hunter 440" ist auf jeden Fall unter 7,5 Joule ,da ich weder die Exportfeder noch den Federvorspannbolzen eingebaut habe. Ich hab auch schon im französischen Waffengesetz nachgeschaut und da stand auch, dass Waffen bis 10 Joule frei sind. Frei heist also,dass ich die Waffe von München aus über die Grenze schaffen und in Korsika benutzen darf?

    Im Schrank: "Gamo Hunter 440" + "Walther 55"

  • Naja du musst wissen, dass er keine Exportfeder verbaut haben muss oder so einen "Mist" veranstaltet hat. Die meisten Gewehre gerade die von Gamo gibts auch als WBK Version.
    Also nicht das du denkst der Themenstarter mache Unfug.

  • Zitat

    Original von frank perconty
    Also mein "Gamo Hunter 440" ist auf jeden Fall unter 7,5 Joule ,da ich weder die Exportfeder noch den Federvorspannbolzen eingebaut habe.

    Oben schreibst Du aber "305 m/s" - ein 4,5mm-Luftgewehr erreicht die 7,5J schon mit 175m/s :new16:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Ups, war ja der selbe poster. Also er hatte wohl die Originalangabe nur gefunden gehabt.
    Also die Angabe ist die Angabe der Leistung die das Gewehr im Originalzustand erreicht. Die Angabe findet man auf der Gamo Internation oder gamo .com u.s.w. Seiten, da in viele Ländern ja die Gewehre normal verkauft werden. Für den deutschen Markt sind die Dinger gedrosselt und als F Waffe deklariert es sei denn man kauf die WBK Pflichtigten original Waffen.
    Die Geschossgeschwindigkeit wird daher bei 170m/s bei dir tendieren.

  • oh....entschuldigung!
    Ich hab mich so mit der Exportfeder etc. beschäftigt das ich 305m/s geschrieben hab! Es muss natürlich 170m/s heisen.

    Im Schrank: "Gamo Hunter 440" + "Walther 55"

  • Naja ist aber ne doofe Sache wenn man ins Ausland fährt da soetwas mitzuschleppen und zumal der Ein- und wieder Ausbau ja auch mal im wahrstem Sinne des Wortes ins Auge gehen kann.
    Was haste dich mit Exportfedern Beschäftigt? Im Gamo ist eine harte drin ^^

  • Zitat

    Original von frank perconty:

    oh....entschuldigung!
    Ich hab mich so mit der Exportfeder etc. beschäftigt das ich 305m/s geschrieben hab! Es muss natürlich 170m/s heisen.

    :laugh:

    Das glaubst du doch selber nicht *lol*

    Du hast gemerkt was hier für ein Wind geht und hast die Segel neu gesetzt.

    :n17:

  • ich würde das lassen. die franzosen haben es auch sicher nicht gerne, wenn dort jemand rumballert.

    geh in ein waffengeschäft, frag wo der nächste schiessstand ist und leih dir dort was.

    und nebenbei: mit der polizei in frankreich ist kein bisschen gut kirschenessen und die strafen, vor allem die geldstrafen, sind wesentlich höher als bei uns. zudem wollen die das geld SOFORT haben und nehmen sogar kreditkarten, was ich schon immer recht strange fand. wenn du nicht zahlen kannst, pfänden die dir direkt das auto oder nehmen dich erst mal mit ins "hotel"!!!!

    erkundige dich, das ist kein witz !!!

    ach, und falls du dort im waffenladen etwas kaufst, was dort erlaubt und bei uns verboten oder wbk-pflichtig ist, dann lass dir auch gleich eine bescheinigung ausstellen, dass du es dort gelassen hast.

    denn spätestens so 10-12 wochen nach dem kauf klingeln so zwischen 5 und 6 uhr ein paar nette herren bei dir an der tür und hängen dir einen zettel unter die nase auf dem "durchsuchungsbeschluss" steht.

    und falls du glaubst, dass dies ein spass wäre - probiere es doch aus.

    ich hab lange genug nahe der französischen grenze gewohnt und kann mich an echt viele leute erinnern, die es auch nicht glauben wollten ...... :nuts:

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

    Einmal editiert, zuletzt von ich_bins (15. März 2007 um 09:30)