Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 9.638 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Februar 2008 um 03:57) ist von Vampyr.

  • Hi,
    nur mal so interessehalber.

    Eine Railgun, also Projektil wird durch eine Magnetschiene angetrieben, sollte doch eigentlich sogar ne freie waffe sein laut unserem gesetz oder?

    schließlich wird weder durch luftdruck noch durch heiße gase angetrieben, obwohl die geschossgeschwindigkeit wohl alles bisher dagewesene in den schatten stellt.

    oder sehe ich das falsch?

    ~Maka~

    http://www.powerlabs.org/railgun2.htm
    http://www.powerlabs.org/railgun.htm

  • hier mal ein zitat:
    32 Megajoule gun fires a 1.6kilogram projectile at 3300m/s (that's 9 megajoules of kinetic energy!)

    - 16000m/s firing of a .1 gram object

    naja aber muss es nicht um als lauf zu gelten bestimmte eigenschaften wie zb geschlossener zylinder sein ? weil das rail ist ja eigentlich kein lauf, sondern das projektier wird ja nur auf 2 seiten durch eine art schiene geführt.

  • Wenn Du es schaffst, Dir irgendwo die erforderliche Leistung von ca. 1GW zu speichern, bzw. auf Knopfdruck verfügbar zu haben, dann solltest Du auch kein Problem mit der Zulassung der Railgun haben.
    Außerdem müsstest Du noch das Temperatur- und das Gewichtsproblem lösen.
    Und dann kommt der Haupt-Knackpunkt. Das Geschoss muss bereits konventionell auf eine gewissen Geschwindigkeit beschleunigt werden, bevor die Railgun über die Induktion eine weitere Beschleunigung hervorrufen kann.
    Würde die Induktion auf ein unbewegtes Projektil angewandt, würde es einfach 'festgeschweisst'.
    Bevor das Geschoss also das Spannungsfeld durchquert, muss es bereits (konventionell) auf Schallgeschwindigkeit beschleunigt worden sein, sonst tut sich da nichts.
    Zumindest steht das so auf der von Dir verlinkten Website.
    Tja, und damit beantwortet sich die Frage, ob das eine freie Waffe sein könnte, ganz von selbst, oder?

  • Hi,

    sellbst wenn man jatzt alles für und wieder dieser Waffe weglässt, wird das nie eine Freie Waffe sein (es sei den unter 7,5J) denn Waffen nach dem Gesetz müssen nicht von Gasen angetrieben werden oder einen Lauf haben.
    Siehe die Armbrust, wichtig ist nur das die Energie für das Geschoss gespeichert und auf betätigung eines Abzuges oser eines anderen Betätigers freigegeben werden kann.

    Die einzige Waffe die nach deutschem Gesetz keine ist ist der Bogen, da hier die Energie nicht gespeichert werden kann.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Das will ich sehen - der Satz wäre wieder eine Wonne für die Physiklehrer (die Schmunzeln oder werden nach ewigen Versuchen einem was bei zu bringen dann doch eher in Tränen ausbrechen) und das Thema Energieerhaltungssatz.

  • Egal, ob gespeichert oder nicht, sobald das Teil nicht mehr tragbar ist, ist es gem. WaffG nicht mehr einer Schusswaffe gleichgestellt.
    Und eine Schusswaffe muss zwingend lauf WaffG einen Lauf haben.

    Das ist auch der Grund, weshalb man sich ohne weiteres (zumindest gemäß WaffG) eine Blide oder einen Tribock bauen darf.
    Sie sind trotz gezielter Abschussmöglichkeit und Speichervorrichtung vom WaffG nicht erfasst.

    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Egal, ob gespeichert oder nicht, sobald das Teil nicht mehr tragbar ist, ist es gem. WaffG nicht mehr einer Schusswaffe gleichgestellt.
    Und eine Schusswaffe muss zwingend lauf WaffG einen Lauf haben.

    Und wenn jemand es schafft eine tragbare Railgun mit entsprechender Stärke zu bauen ist das WaffG eh das kleinste Problem - denn dann bekommt man plötzlich sehr viele Angebote von interessierten Firmen :lol:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • ihr habt sorgen... genauso wie der typ in meinem letzen waffenrechtssachkundelehrgang...

    "wenn ich aber nun ne armbrust nehme, die auf ne lafette auf mein auto schraube, darf ich dann nen laserpointer dran anbringen?"

    --- bei solchen leuten wünscht man sich ganz derbe, dass die beim lehrgang durchfallen und NIE ne waffe mehr in die hand kriegen...

    ...er ist allerdings durchgefallen :nuts: :nuts: :nuts: :nuts: :nuts:

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    wenn ich aber nun ne armbrust nehme, die auf ne lafette auf mein auto schraube, darf ich dann nen laserpointer dran anbringen?

    :laugh: LAFETTE AUFS AUTO :laugh: pics plz :laugh: Hut ab vor so viel Kreativität, auch wenn die Absicht das umgehen des WaffG ist :(

  • Ich bin gespannt wie du dir ne Railgun bauen willst. Die sind nämlich
    ziemlich groß. In der Zukunft hängt sowas höchstens an nem riesigen
    Flugzeug, aber für Eigenbedarf ist das erstens nicht erlaubt und zweitens,
    wenn du nicht zufällig Millionär bist und dir ein Forschungsteam leisten
    kannst, fast nicht zu schaffen, eher sogar unmöglich.

    EDIT: Ist es nicht allgemein verboten, sich Schusswaffen selbst zu
    bauen, die Aufgrund ihrer Stärke unters WaffG fallen ?

    LGs: Diana MOD.27
    Co2: Beretta M 92 FS nickel
    Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät. :n13:

    Einmal editiert, zuletzt von Scordiac (5. Juli 2006 um 18:01)

  • Nein.

    Z.B.:
    Einen Vorderlader mit Lunten- oder Funkenzündung darf man sich tatsächlich selber bauen, egal, ob es sich dabei um eine doppelläufige Steinschloss-Taschenpistole oder einen 10zöller aus dem US-Bürgerkrieg handelt.
    Schießen darf man natürlich erst nach staatlichem Beschuss.

    Armbrüste darf man sich auch bauen, egal, ob es sich um eine Mini-Armbrustpistole oder eine Bankarmbrust mit Zugkräften im Tonnenbereich handelt.
    Beschuss gibt es hier nicht.

    Und die schon erwähnte Blide darf so groß sein, wie sie will (wirft dann z.B. eine 100kg-Steinkugel 300m weit).


    Und damit ist eine nicht tragbare Railgun, die über einen nicht rohrförmigen Lauf verfügt, ebenfalls frei zu bauen, auch wenn sie 40MJ erreicht.
    Sie ist NICHT vom WaffG erfasst!

    Stefan

    ps:
    Besitzen dürftest du theoretisch auch ein Armstrongkanone, angesichts meiner Unkenntnis bzgl. ihres Zündsystems kann ich dir allerdings nichts über die Selbstbaumöglichkeit sagen.

  • Zitat

    Original von Scordiac
    EDIT: Ist es nicht allgemein verboten, sich Schusswaffen selbst zu
    bauen, die Aufgrund ihrer Stärke unters WaffG fallen ?

    ja ist es... mehr oder weniger...

    EDIT: Da war jemand schneller... und genauer...


    wenn es allerdings keine Schusswaffe ist... weil z.B. kein Lauf vorhanden ist (siehe Coilgun) dann viel Spaß beim basteln.

    Bogen und auch Armbrust darf man ja auch selberbauen... bis hoch zu Blide bzw. Trebuchet etc.
    Nur aufpassen das man dann nicht wieder mit dem KWKG kollidiert <img alt=)" src="https://www.co2air.de/wbb2/images/smilies/13.gif">

    Schöne Grüße
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

    Einmal editiert, zuletzt von CelticPagan (5. Juli 2006 um 18:25)

  • Also währe es theoretisch auch möglich eine Coilgun zu bauen, die ihre Geschosse mit Schienen führt?Ohne das diese vom Waffengesetzt erfasst wird?

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

    Einmal editiert, zuletzt von Sniper Bravo (5. Juli 2006 um 19:59)

  • Zitat

    Original von Scordiac
    Ich bin gespannt wie du dir ne Railgun bauen willst. Die sind nämlich
    ziemlich groß.

    Nicht notwendigerweise. THEORETISCH wäre es möglich, eine Rail- oder Coilgun in tragbarer Größe zu bauen, nur die Stromversorgung wäre immer noch unhandlich. Wenn man beide Probleme aber erst mal gelöst hat sollte man schnell zum Patentamt rennen :lol:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Man kann doch einen Akku in Rucksackform bauen und in die Waffe ein Paar Kondensatoren. Dann kann man die Waffe mit Strom aufladen, während nicht geschossen wird, dann schiesst man und dann lädt sie wieder.Kondensatoren bekommt man für 40 Euro mit 1 Farad.Und ein Akku mit mehr Amphereleistung wie Voltleistung, dann klappt das.

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5: