Hi,
mich hat gerade ein Freund angeschrieben und mich gefragt ob es Pflicht ist einen Waffenschrank zur sicherung seiner Waffen zu besitzen, da ich keine Antwort wusste frag ich einfach mal euch
Mfg Mucho
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Hi,
mich hat gerade ein Freund angeschrieben und mich gefragt ob es Pflicht ist einen Waffenschrank zur sicherung seiner Waffen zu besitzen, da ich keine Antwort wusste frag ich einfach mal euch
Mfg Mucho
Ich schätze mal du redest von SSW's; die solltest Du nur sicher aufbewahren; ein Waffenschrank ist dafür nicht vorgeschrieben.
Nur bei Waffen, für die man eine Erwerbsberechtigung benötigt (WBK - pflichtig). Alle anderen Waffen( Messer, , Schreckschuß) sind so aufzubewahren, daß Unberechtigte (also Personen unter 18 Jahren) nicht herankommen. Es reicht aber ein verschlossener Schrank, eine Kette durch den Abzugsbügel etc.
Wenn keine Minderjährigen ins Haus kommen, braucht man eigentlich nicht einmal das.
Wenn Du Kinder hast, würde ich mir suf jeden Fall einen gut zu sicherden Schrank anschaffen. Obwohl ich mit meinen Kinden schieße, habe ich mir einen Schrank gebaut, damit die Racker, wenn ich mal nicht da bin, keinen Unsinn machen.
ZitatOriginal von downsauger
Wenn Du Kinder hast, würde ich mir suf jeden Fall einen gut zu sicherden Schrank anschaffen. Obwohl ich mit meinen Kinden schieße, habe ich mir einen Schrank gebaut, damit die Racker, wenn ich mal nicht da bin, keinen Unsinn machen.
Löblich und Vorbildlich
Gruß
Uwe