Waffenschrank notwendig ?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.009 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. März 2006 um 22:59) ist von Dullenjoe.

  • Hi,
    mich hat gerade ein Freund angeschrieben und mich gefragt ob es Pflicht ist einen Waffenschrank zur sicherung seiner Waffen zu besitzen, da ich keine Antwort wusste frag ich einfach mal euch :)

    Mfg Mucho

    I am a Warrior and a member of a team. /// I will always place the mission first. I will never leave a
    fallen comrade. ///I am an American Soldier.

  • Ich schätze mal du redest von SSW's; die solltest Du nur sicher aufbewahren; ein Waffenschrank ist dafür nicht vorgeschrieben.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Nur bei Waffen, für die man eine Erwerbsberechtigung benötigt (WBK - pflichtig). Alle anderen Waffen( Messer, :F: , Schreckschuß) sind so aufzubewahren, daß Unberechtigte (also Personen unter 18 Jahren) nicht herankommen. Es reicht aber ein verschlossener Schrank, eine Kette durch den Abzugsbügel etc.
    Wenn keine Minderjährigen ins Haus kommen, braucht man eigentlich nicht einmal das.

  • Zitat

    Original von downsauger
    Wenn Du Kinder hast, würde ich mir suf jeden Fall einen gut zu sicherden Schrank anschaffen. Obwohl ich mit meinen Kinden schieße, habe ich mir einen Schrank gebaut, damit die Racker, wenn ich mal nicht da bin, keinen Unsinn machen.

    Löblich und Vorbildlich :new11:

    Gruß
    Uwe

    Man soll keine Dummheit zweimal begehen, die Auswahl ist schließlich groß genug. ( Jean-Paul Sartre )