Kleiner Waffenschein?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 8.084 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. November 2005 um 20:33) ist von ViperM.

  • Servus!

    Meine Frage:

    Brauche ich für jede SSW einen neuen kl. Waffenschein, weil ich beim ausfüllen des Antrags angeben musste welche SSW ich besitze. Wenn ich mir eine neue SSW kaufe und diese führen will, muss ich den kl. Waffenschein nochmal beantragen???

    Danke für die Hilfe!

  • Nein der KWS gilt uneingeschränkt für alle Gas-/Signalwaffen, die nach PTB Vorschriften hier in D zugelassen sind. Dass du bei der Beantragung eine Waffe angeben musstest ist eher unüblich. Danach wird nämlich gar nicht gefragt. Aber denke, dass du das auch über die Suche hättest rausfinden können. Beim nächsten mal dann eben.... ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Nyna (21. November 2005 um 19:42)

  • Das ist wieder die Willkür der Länder, die glauben diese Angaben verlangen zu dürfen.
    Das steht aber nirgendwo. Von daher brauchst Du das auch nicht eintragen!

  • Zitat

    Original von Maverick14
    P.S. Seit wann muss man angeben welche SSW man schon hat? Musste ich nicht.

    Ist mir auch neu! Ich habe zwar keinen KWS aber wenn sie mich nach vorhandenen SSW fragen sollten, dann würde ich halt sagen, daß ich noch keine habe und erst eine anschaffen werde! :crazy2:

    Gruß
    Jochen

  • Es war am Anfang im Gespräch die Waffen zu erfassen (auch bereits vorhandene Waffen) bei der Einführung des aktuellen WaffG, das wurde aber von den Ländern gekippt da zuviel Verwaltungsaufwand und -kosten. Deswegen ist der kleine Waffenschein aktuell auch so eine Lachnummer.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi....Es war am Anfang im Gespräch die Waffen zu erfassen (auch bereits vorhandene Waffen).....

    Ich stelle mir gerade das Gesicht meines Sachbearbeiters vor wenn er die "etwas längere" Liste aller meiner SSW`s zum eintragen überreicht bekommt.... :troest:

    BTT: Ich kann mir nur vorstellen dass bei Beantragung immer noch teilweise die gleichen Antragsformulare für "scharfe Waffen" verwandt werden und nicht daraufhingewiesen wird, dass die Rubrik der zu führenden Waffe bei SSW nicht ausgefüllt werden muss.

    Das KVR München verwendet auch als KWS das Original-Dokument "Waffenschein" mit Zusatz "Kleiner", die zum führen bestimmte Waffe bleibt beim KWS jedoch frei.

    Interessant wäre gewesen wie die Durchführungsbestimmung bei Registrierung aller Waffen ausgesehen hätte. Besonders da eine Serien-Nr. bei vielen Modellen nicht eingeschlagen ist.

    Alfred

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Das KVR München verwendet auch als KWS das Original-Dokument "Waffenschein" mit Zusatz "Kleiner", die zum führen bestimmte Waffe bleibt beim KWS jedoch frei.

    Wird viel verwendet,
    die Bilder werden auch noch hier angehängt.