Ist das erlaubt?

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 10.288 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2005 um 23:30) ist von Old_Surehand.

  • Hallo zusammen.
    Ich habe schonmal ein wenig im Internet gestöbert und im Forum gesucht aber nichts zu meiner Frage gefunden.
    Und zwar geht es mir darum:
    Ist es erlaubt (mit einem KWS) ein Taktisches Holster / Tiefziehholster zu tragen? Natürlich mit Waffe (SSW) *lol*

    Denn ich habe mal so etwas mitbekommen wie "nich frei sichtbares Tragen der Waffe". D.h. wenn ich mir das nicht einbilde...

    Ich habe sicherlich nicht vor mit der Waffe gemütlich einkaufen zu gehen aber ich meine z.B. an Sylvester.
    Würde mich freuen wenn ihr mir da helfen könntet. Danke...

    freündliche Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Eisbehr (8. Januar 2005 um 03:07)

  • Zitat

    Original von Eisbehr
    Ist es erlaubt (mit einem KWS) ein Taktisches Holster / Tiefziehholster zu tragen? Natürlich mit Waffe (SSW) *lol*

    Waffenrechtlich ja!

    Ordnungsrechtlich nein!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Das du dann nicht Waffenrechtlich belangt werden kannst aber wegen erregung öffendlichen Ärgernis drann bist!
    Wir sind nunmal in Deutschland!

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • @ Eisbär

    Das sagt, du darfst das Holster mit Waffe in der
    Öffentlichkeit zwar tragen, aber es könnte zur
    Erregung öffentichen Ärgernis kommen weil sich
    daran jemand stört. Also eine art Grauzone. Wenn`s
    sein muß, einfach verdeckt tragen.

    Gruß Fred

    Fred

  • Wer schnell zieht der lebt länger! *lol*;)

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Als, Erregung öffentlichen Ärgernis setzt zwingend Sexuelle Handlungen voraus. Man muss den Hoster ja nicht ausgerechnet da hin hängen wenn man sonst keine Hose trägt. :laugh:

    Ansonsten hat mir mal ein Schützenbruder ein Merkblatt gezeigt das er zum KWS dazu bekam in dem stand das man durchaus offen führen darf, auch wenn die Behörde davon abrät. Es gibt keinerlei Gesetzt wegen dem sie Dich belangen können, Du wirst aber von jedem vorbeikommenden Polizisten kontrolliert werden.

    Zudem ist Gefahr Straftaten bei Straftaten entdeckt zu werden natürlich größer. Schließlich musst Du bei jedem Privatgrundstück über das du gehst, und bei jedem Zeitungskiosk wo Du im vorbeigehen auch nur ein Eis kaufen willst die Erlaubnis des Hausrechtsinhabers haben die Waffe auch dort zu führen. Das gilt zwar auch für das verdeckte führen, da ist es aber nicht so auffällig wenn man es mal vergessen sollte. Was man natürlich eh keinesfalls sollte wenn man schon der meinung ist eine Waffe mit sich herumschleppen zu müssen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Es trägt zwar nichts zur Klärung des Sachverhaltes bei, aber nach meiner (subjektiven) Meinung ist das Ansinnen, eine SSW in der Öffentlichkeit zu tragen, absolut daneben und, mit Verlaub, affig ohne Ende. :n19:

    FWR-Mitglied 29365

    Einmal editiert, zuletzt von herrwildschwein (8. Januar 2005 um 09:27)

  • Dem kann ich nur zustimmen herrwildschwein.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Will es denn keiner mal ausprobieren, am liebsten in einem gut besuchtenEinkaufszentrum?
    Auf den Erfahrungsbericht wäre ich dann gespannt.

    Obba Gerrit

  • Zitat

    Original von GPB
    am liebsten in einem gut besuchtenEinkaufszentrum?

    DA ist es ja unbestreitbar illegal, es sei denn Du hast die Erlaubnis des Betreibers.

    Edit: Und wenn schon Illegal, dann bitte am Flughafen probieren! Da kommt dann wahrscheinlich der Erfahrungsbericht gleich in der Regionalpresse. :crazy2:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (8. Januar 2005 um 11:35)

  • Eine Fußgängerzone im Sommer bei richtig Betrieb, 2 Schulterholster, 2 Oberschenkelholster, und das Erma EGG1 geschultert, achja dann noch kurze Hose und 2 Wadenholster an.
    Die Aufmerksamkeit wird u.A. mit TV und Presse belohnt. :nuts:


    Wie oft hatten wir so einen Thread schon?. :confused2:


    Willy, hol mal die Heißklebepistole. :ngrins:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (8. Januar 2005 um 11:37)

  • Wozu sollte man unnötig Aufsehen erregen und sich (wenn auch nur temporär) in Schweirigkeiten bringen?

    In der aktuellen Ausgabe der VISIER (01/2005) ist ein interessanter Leserbrief abgedruckt.

    Darin wird geschildert, dass ein Jäger, auf seinem Weg vom Jagdgebiet, kurz Rast bei einem Fast-Food-Restaurant machte, und dabei, in Lodengrün gehüllt mit seiner Kurzwaffe (vermutlich in einer Pistolentasche, jedenfalls sichtbar) in das Restaurant herein spazierte.
    Die Mitarbeiter riefen die Polizei, die wiederum beschlagnahmten die Waffe und erstatteten Anzeige.
    Das Verfahren wurde Monate später aber eingestellt.

    Das Gleiche könnte einem als - zum Führen einer SSW - Berechtigter ebenso passieren.
    Auch wenn man Recht hat und später auch Recht zugesprochen bekommt - erst einmal hat man eine Menge Ärger am Hals.


    Übrigens: während der BW-Zeit sind wir auch das eine oder andere Mal bewaffnet bei McDoof zum Essen gewesen (allerdings: ohne Magazin, Waffe entladen, und auf dem Rücken).
    Da hat sich keiner daran gestört. Kann aber auch daran liegen, dass wir Hoheitsabzeichen trugen.

    Um aber wilden Ideen vorzubeugen:
    Zwar steht im Truppenausweis "...ist berechtigt, Schusswaffen zu führen...", aber ich meine, auch mit dem Nebensatz "...sofern er dienstlich tätig wird/ist".
    Im Grunde genommen ist das ein Waffenschein, jedoch dadurch eingeschränkt, dass dieser nur während der Dienstzeit gilt. Nach Dienstschluss und auf der Heimfahrt am Wochenende gilt diese Erlaubnis natürlich nicht!
    Also kommt nicht auf die Idee, am Wochenende in Grünzeug (flecktarn) durch die Fußgängerzone zu laufen und Euch die RG96 im Tiefziehholster umzuschnallen (auch wenn Ihr zusätzlich den KWS besitzt)!

    Den möglichen Ärger und dazu noch ´n Diszi, kann man sich wohl ersparen!

    Fördermitglied des VDB.

  • Nun ja ich hab mal mein LG zum Kettner in die Shopping City gebracht, da is es keinen aufgefallen das ich mit eine Futteral am Rücken da durchgegangen bin.
    Beim MAC bin ich auch schon damit gesessen.
    Ich folgere daraus, dass es den Leuten solange egal ist, ob du eine Waffe mit führst / transportierst solange sie verdeckt bzw. eingepackt ist.

    lg Tom

    :nuts: Ich hatte eine Vision: BLEI fliegt :nuts:

    :direx: Wer Rechschreibfehler sieht kann sie behalten.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Wozu sollte man unnötig Aufsehen erregen und sich (wenn auch nur temporär) in Schweirigkeiten bringen?

    In der aktuellen Ausgabe der VISIER (01/2005) ist ein interessanter Leserbrief abgedruckt.

    Darin wird geschildert, dass ein Jäger, auf seinem Weg vom Jagdgebiet, kurz Rast bei einem Fast-Food-Restaurant machte, und dabei, in Lodengrün gehüllt mit seiner Kurzwaffe (vermutlich in einer Pistolentasche, jedenfalls sichtbar) in das Restaurant herein spazierte.
    Die Mitarbeiter riefen die Polizei, die wiederum beschlagnahmten die Waffe und erstatteten Anzeige.
    Das Verfahren wurde Monate später aber eingestellt.

    Auch wenn ich die Idde eine SSW generell zu führen für absolut schwachsinnig halte, ist was Du da oben zitierst nicht in diesem Zusammenhang zu sehen:
    Ein Jäger darf eine Schusswaffe nur in seinem Revier führen. Das hat rein gar nichts mit SSW zu tun, denn mit dem kleinen WS ist es ja erlaubt.

  • @ FLOPPYK:

    Meines Wissens nach darf ein zur Jagdausübung Berechtigter die Waffe nicht nur in dem Revier führen, sondern auch auf dem Weg hin und zurück. Wobei er sich auf direktem Wege bewegen sollte/ muss.

    Insofern ist der Vergleich durchaus passend.


    Obwohl ich mir nicht mal sicher bin, ob nicht irgendein übernervöser Bürger nicht doch die Polizei anruft, wenn jemand mit grünem Lodenmantel, Münsterländer an der kurzen Leine, und Bocklfinte auf dem Rücken, durch den Wald läuft.

    Es könnte ja sein, dass er das gar nicht darf.

    Und bei der Gelegenheit kann man der Polizei ja gleich die Liste der Kennzeichen von den Autos mitgeben, die in den letzten Tagen im Tulpenweg falsch geparkt haben...

    Fördermitglied des VDB.

  • in meinem KWS ist ein zusatz vermekrt, in dem es heißt, dass ich die waffe nur verdeckt führen darf. also wohl eher nix mit tiefzieholster bei mir.
    allerdings steht das nicht in jedem KWS.

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Zitat

    Original von 5-atü
    @ FLOPPYK:

    Meines Wissens nach darf ein zur Jagdausübung Berechtigter die Waffe nicht nur in dem Revier führen, sondern auch auf dem Weg hin und zurück. Wobei er sich auf direktem Wege bewegen sollte/ muss.

    Insofern ist der Vergleich durchaus passend.

    Du scheinst den Unterschied zwischen Führen und Transport nicht zu kennen.
    Ein Sportschützen-WBK Inhaber darf überhaupt keine Waffe führen. Er hat eine reine Schießerlaubnis auf dem Stand. Er darf nur mit Auflagen die Waffe transportieren.
    Ein Jäger darf seine Waffe definitiv nur in seinem Revier führen. Wie Außerhalb diesen darf er die Waffe(n) nur transportieren. D.h. er darf die Waffe nur ungeladen, ohne Mun und nicht schnell zugriffsbereit haben. Das setzt ein Behältnis (nicht Holster!) für die Waffe voraus, wobei ein Futteral an ausreichend angesehen wird und in diesem Futteral darf selbstverständlich keine Mun sein.