KWS auch für Luftdruckwaffen erforderlich?

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 5.098 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. November 2003 um 19:51) ist von Gun Max.

  • Ich besitze auch den KWS und dachte bis heute dieser wäre nur für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nötig. Nun habe ich heute folgenden Artikel in der Zeitung gelesen:


    Luftgewehr sichergestellt

    Zeil. Bei einer Verkehrskontrolle haben Beamte des Einsatzzuges der Polizeidirektion Schweinfurt in der Nacht zum Mittwoch ein Luftgewehr sichergestellt.

    Nicht im Besitz des„kleinen Waffenscheins“

    Der Eigentümer war nicht im Besitz des so genannten kleinen Waffenscheins, der nach den geänderten Vorschriften des Waffenrechts nunmehr für solch ein Gewehr erforderlich ist.

    Am frühen Morgen
    kontrolliert

    Die Streifenbesatzung hatte gegen 2.10 Uhr in der Sander-straße einen Wagen angehalten und die Fahrzeuginsassen kontrolliert. In dem mitgeführten Wohnwagen entdeckten die Polizisten dann ein Luftgewehr. Da der 39-jährige Fahrer keinen Waffenschein besaß, wird gegen ihn jetzt eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz erstattet. Das Gewehr wurde sichergestellt.


    Nun meine Frage:

    Ich besitze ausser Gaswaffen auch einige Luftdruckwaffen. Brauche ich dazu nun auch den kleinen Waffenschein bzw. müsste das im KWS vermerkt sein das ich auch Luftdruckwaffen besitze? Das Mitführen in einem PKW oder wie in diesem Fall in einem Wohnwagen müsste doch erlaubt sein.
    In meinem KWS sind nur wie schon oben erwähnt Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen vermerkt.

    mfG: Dieter

  • Das ist mal wieder ein gefährlicher Dummschwätz, was die da schreiben. Druckluftwaffen dürfen keinesfalls zugriffsbereit außerhalb des Schießstands, der Wohnung, des Büchsenmachergeschäfts oder des umfriedeten Grundstücks "geführt" werden. Das geht weder ohne noch mit "kleinem Waffenschein" - der gilt ausschließlich für Gas- und Schreckschußwaffen.

    Wer eine Luftpistole oder ein Luftgewehr zugriffsbereit, etwa wie Du meinst im Auto spazieren fährt oder ohne Futteral zum Nachbarn auf die andere Straßenseite trägt (!!), macht sich in jedem Fall strafbar, weil man dazu einen "großen" Waffenschein bräuchte - den gibbet aber für Druckluftwaffen (natürlich) nicht.

    Nun kommen die Feinheiten. Ein guter Anwalt würde denen die Anzeige um die Ohren hauen. Denn im Unterschied zum Fahrzeug, wo Waffe und Insassen unmittelbar zusammen sind und damit die Zugriffsbereitschaft gegeben ist, trifft das (meines Erachtens nach) für den hinten dranhängenden Wohnwagen nicht zu. In dem darf nämlich nach der Straßenverkehrsordnung (oder sonstwo steht's) während der Fahrt keiner sein. Und ansonsten zählt ein Wohnwagen wie das eigene feste Haus, was die Unversehrheit der Wohnung nach dem Grundgesetz angeht. Polizei darf etwa einen abgestellten Wohnwagen mit Insassen drin auch nicht einfach ohne "Haus"durchsuchungsbefehl umkrempeln.

    Insofern wäre es spannend, was denn vor Gericht von dieser Anzeige noch übrig bleibt - direkt nach der "Tat" und nur auf Grundlage des Polizeiberichts kann man ja viel vermuten, was sich später als rechtlich unhaltbar heraussstellt.

    Welche Zeitung war das denn, gibt es das auch online?


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Man weiß zwar nich genau was vorgefallen ist, ob es ein freies oder WBK-pflichtiges Gewehr war und wie der Mann es transportiert hat, aber solche Artikel sind gradezu typisch für die Unsicherheit die im Moment anscheinend nicht nur bei Otto Normalbürger sondern auch bei den Ordnungshütern herrscht. Gewollte Verwirrung oder nicht ? Die Frage stelle ich mir immer wieder.
    Worauf wir aber lange warten können sind Artikel wie:
    Polizei entschuldigte sich beim Fahrer mit Luftgewehr.
    Nach Prüfung der Rechtslage stellte sich heraus, daß der Fahrer für den Transport seines Luftgewehres keinen Waffenschein und auch keine Waffenbesitzkarte benötigte.
    Sowas passiert dann sowieso meistens ohne Entschuldigung, dafür aber mit Sätzen wie: "Da haben sie ja nochmal Glück gehabt."
    Ein ähnliches Beispiel sind die Besitzer und Sammler von Dekowaffen. Dort werden Hausdurchsuchungen vorgenommen, alles beschlagnahmt, und nach Wochen oder Monaten erst die konfiszierten Stücke ihren Besitzern zurückgegeben. Meist ohne Kommentar oder Entschuldigung. Traurig, traurig... :(
    Gruß
    Ralph

  • Leserbrief an den selsamen Boten, in etwa wie oben, ist schon raus.

    Mal sehen: immerhin sollten die überlegen, daß sie mit solchen Meldungen auch die Besitzer legaler Druckluftwaffen in ihrem Lesegebiet verunsichern - etwa die Schützenvereine...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • hi uli,

    wäre mal interessant, wie sich deine kollegen zu deinem brief äußern ?

    cz75

    weiso eigentlich seltsamer bote ? :crazy2:

  • "Seltsamer Bote" statt "Fränkischer Bote"... :ngrins:
    (oh, sorry, hieß ja "Fränkischer Tag", nicht "Bote", das macht den Gag kaputt...)


    Kein Problem, hier die Mail von heute morgen:

    Guten Tag,

    eine Zuschrift zu

    http://www.fraenkischer-tag.de/ng/index.php?M…teSub=Hassberge

    "Der Eigentümer war nicht im Besitz des so genannten kleinen Waffenscheins, der nach den geänderten Vorschriften des Waffenrechts nunmehr für solch ein Gewehr erforderlich ist."

    Text:

    Da bleibt zu hoffen, daß die Auskunft, man bräuchte jetzt einen "kleinen Waffenschein" für Druckluftwaffen, nicht von der Polizei gegeben wurde. Druckluftwaffen dürfen keinesfalls zugriffsbereit außerhalb des Schießstands, der Wohnung, des Büchsenmachergeschäfts oder des umfriedeten Grundstücks "geführt" werden. Das geht weder ohne noch mit "kleinem Waffenschein" - dieser gilt ausschließlich für Gas- und Schreckschußwaffen. Druckluftwaffen dürfen nur "nicht zugriffsbereit" transportiert werden, wobei das Futteral oder der Koffer vorgeschrieben sind und verschlossen sein müssen.

    Wer eine Luftpistole oder ein Luftgewehr zugriffsbereit "führt", etwa im Auto spazieren fährt oder ohne Futteral lediglich zum Nachbarn auf die andere Straßenseite trägt, macht sich in jedem Fall strafbar, weil man dazu einen "großen" Waffenschein bräuchte - den gibt es aber für Druckluftwaffen nicht, dieser ist ausschließlich für Waffen zur Selbstverteidigung vorgesehen und wird nur an berechtigte Personen unter strengen Kriterien ausgegeben. Eine Richtigstellung dieses Sachverhalts für Ihre Leser wäre wichtig, damit nicht hunderte von Besitzern legaler Luftgewehre (frei ab 18 Jahren) und Sportschützen in Ihrem Einzugsgebiet verunsichert werden und meinen, sie müßten jetzt doch einen "kleinen Waffenschein" beantragen (der übrigens 50 Euro kostet).

    Und ob der Transport eines Luftgewehrs in einem während der Fahrt sicher unbesetzten Wohnwagen als "Führen" gilt, das wird sicher das Gericht entscheiden müssen (wenn der Angezeigte dagegen vorgeht). Denn ein Wohnwagen hat nach dem Grundgesetz den gleichen Schutz wie die Wohnung, und in dieser ist das "Führen" von Druckluftwaffen unter 7,5 Joule Mündungsenergie (alle mit "F"- gestempelten Modelle, frei ab 18) legal.

    Ulrich Eichstädt
    Redaktion VISIER Online (kann bei Abdruck entfallen)
    Nastätten


    Für weitere Eigenrecherchen bei Themen zum Waffengesetz empfehle ich Ihnen diese Online-Version des seit 1.4. 2003 geltenden Waffengesetzes, bei der man die zusammenhängenden Paragraphen (da verlinkt) schnell finden kann:
    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

    Den Hinweis, daß der "kleine Waffenschein" nur für Gas- und Schreckschußwaffen gilt, finden Sie in der Anlage 2 zum WaffG, Unterabschnitt 3, Nr. 2,2.1
    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#An2Ab2u3


    Mit freundlichen Grüßen

    --
    Ulrich Eichstädt VISIER-Online http://www.visier.de
    Postfach 1151 D-56351 Nastätten
    Tel +49-(0)6772/94250 Fax +49-(0)6772/94251
    mailto:visier-online@vsmedien.de


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Schön, dass es solche Menschen gibt :nuts:
    Das muss einfach mal gsagt werden! Sehr gute Aktion!

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Hier möchte ich doch mal eine Lanze brechen für unsere wackeren Ordnungshüter.
    Um es vorwg zu nehmen, ich bin weder von der Polizei noch von irgendeiner Zeitung

    Es gibt ein neues Waffengesetz, dazu wieder Verordnungen die noch nicht verordnet wurden und wenn dann versteht sie keiner. Veränderungen kommen so schnell das man mit dem Lesen nicht mehr mitkommt. Da ist es doch kein Wunder das Polizeibeamte mit der sich ständig ändernden Gesetzeslage nicht mehr mitkommen und vorsichtshalber erst mal beschlagnahmen. Wenns zu unrecht war kann man ja dagegen klagen.

    Die Beschlagnahme fand statt um 2.10 Uhr, alsi nachts. Kein vernünftiger Polizeibeamte wird nachts ohne guten Grund nur aus Langeweile Autos mit Wohnwagen anhalten und durchsuchen.

    Und sind wir froh das die Polizei nicht wie früher im Wilden Westen nach dem Motto handelt: „erst schießen und dann fragen“

    Bin mal auf die Fortsetzung gespannt

    Obba Gerrit

  • Zitat

    Original von GPB

    Die Beschlagnahme fand statt um 2.10 Uhr, also nachts. Kein vernünftiger Polizeibeamte wird nachts ohne guten Grund nur aus Langeweile Autos mit Wohnwagen anhalten und durchsuchen.

    Aber die Pressemeldung entstand sicher erst nach dem zweiten Frühstück, mit dem sicheren Bewußtsein, wieder unheimlich was für die innere Sicherheit getan zu haben. Sollte es sich um ein LG ohne "F" gehandelt haben, war die Beschlagnahme auch richtig, aber die Begründung "kleiner Waffenschein" ist eben falsch.


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  • NACHFRAGE:

    Nach Auskunft der Redaktion Fränkischer Tag sollte gestern (Montag 3.11.) sowohl online wie gedruckt mein obiger Leserbrief erscheinen. Nun findet sich (wohl aus gutem Grund) auf der Homepage keine Leserbrief-Rubrik (oder ich bin zu blind), und folglich findet man auch nichts dazu.

    Könnt ihr mal nachschauen, ob wenigstens in der gedruckten Montagsausgabe was drin stand?


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  • Hi,

    das ist die selbe Anzeige nochmal!

    Sogar der obere link geht noch auf diese.
    Da ist einer bei denen aber auf Waffenbesitzter nicht gut zu sprechen! :fluch:


    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Ich glaube der Fränkische Tag ist immer Tagesaktuell :crazy2:
    Ne, ihr vertut euch, der Link geht ins Archiv, lediglich die Datumszeile wird jeden Tag aktualisiert und hat nichts mit dem Tag der meldung zu tun ;)
    Gruß
    Ralph

  • Ach, wenn man nicht mehr weiß was man schreiben soll, wiederholt man halt was. Nach ein paar Tagen merkt das doch (beinahe) keiner mehr.

    Obba Gerrit

  • Ralph,
    so ein Vermuten hatte ich ja auch. Aber was hat man an einem Archiv wenn das Datum geändert wird. So kann man Den alten Wilhelm wieder zum Leben erwecken.

    Obba Gerrit

    Einmal editiert, zuletzt von GPB (4. November 2003 um 18:40)

  • Das ist kein richtiges Archiv! Denn wenn man über die eigentliche Einstiegsseite geht, kommt man nicht mehr zu diesem Artikel. Der ist halt nur über o.g. genannten Link zu erreichen und deshlb zählt das mit dem (aktuellen) Datum auch nicht.

    Gruß
    Max