Ich besitze auch den KWS und dachte bis heute dieser wäre nur für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nötig. Nun habe ich heute folgenden Artikel in der Zeitung gelesen:
Luftgewehr sichergestellt
Zeil. Bei einer Verkehrskontrolle haben Beamte des Einsatzzuges der Polizeidirektion Schweinfurt in der Nacht zum Mittwoch ein Luftgewehr sichergestellt.
Nicht im Besitz des„kleinen Waffenscheins“
Der Eigentümer war nicht im Besitz des so genannten kleinen Waffenscheins, der nach den geänderten Vorschriften des Waffenrechts nunmehr für solch ein Gewehr erforderlich ist.
Am frühen Morgen
kontrolliert
Die Streifenbesatzung hatte gegen 2.10 Uhr in der Sander-straße einen Wagen angehalten und die Fahrzeuginsassen kontrolliert. In dem mitgeführten Wohnwagen entdeckten die Polizisten dann ein Luftgewehr. Da der 39-jährige Fahrer keinen Waffenschein besaß, wird gegen ihn jetzt eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz erstattet. Das Gewehr wurde sichergestellt.
Nun meine Frage:
Ich besitze ausser Gaswaffen auch einige Luftdruckwaffen. Brauche ich dazu nun auch den kleinen Waffenschein bzw. müsste das im KWS vermerkt sein das ich auch Luftdruckwaffen besitze? Das Mitführen in einem PKW oder wie in diesem Fall in einem Wohnwagen müsste doch erlaubt sein.
In meinem KWS sind nur wie schon oben erwähnt Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen vermerkt.
mfG: Dieter