Originaltext vom BB.de Member 'Michalive' (mit freundlicher Unterstützung
ZitatAlles anzeigenHatte heute ein längeres Telefonat mit dem für waffenrechtliche Beurteilungen zuständigen Sachbearbeiter des Bundeskriminalamtes
Punkt 1
Modellguns ohne Firecap-Funktion, wie zum Beispiel das FG42 sind KEINE Schusswaffen gemäß Waffenrecht und dürfen nach Deutschland eingeführt werden!
Modellguns mit Firecap-Funktion wie zum Beispiel Marushin M11 oder M16A1
Sind derzeit in Deutschland defakto verboten! Der Grund liegt darin das für diese Modelle eine offizielle Prüfung des BKA erforderlich ist.
Das bedeutet das ein Referenzmodell dem BKA überlassen werden muss und Techniker des BKA diese Waffe als Vergleichsmuster überprüfen.
Das sind erhebliche Kosten, als Hausnummer nannte er mir den Stundenlohn des BKA, 80 Euro!
Das Problem bei den Firecap-Modellen ist die Art der verwendeten "Munition".
Der Sachbearbeiter, nach eigener Aussage, seit über 20 Jahren beim BKA kannte noch die alten Modelle die Kotte bis 1991 anbot.
Er sieht das Problem darin das man die verwendeten Ladehülsen und Firecaps evtl. doch als Kartuschenmunition (Ähnlich Schreckschusswaffen) betrachten kann und das muss geprüft werden.
Darum und nach dem Fiasko mit der BKA-Erlaubnis für Vollauto-AEGs bestehen sie auf eine offizielle Genehmigungsprozedur um eine abschliessende rechtliche Bewertung abzugeben.
Diese ist aber notwendig um die Firecap-Modellsguns durch den Zoll zu bringen!
Er hat mir ausdrücklich abgeraten die Waffen einfach so einzuführen!
Witzig am Rande, meine Anfrage war die erste nach den Firecaps beim BKA seit der Änderung des Waffenrechts.
Sein Rat, ich soll mich mit Kotte und Zeller in Verbindung setzen ob diese bereit sind diese Modellguns einzuführen und damit auch die offizielle Prüfung beim BKA. Der Sachbearbeiter hat öfters mit Kotte zutun und meinte das ich gegenüber Kotte mich gerne auf ihn beziehen kann und er aus diesem Grund meine Anfrage und Unterlagen noch behält.
Punkt 2
Die Genehmigung für Vollauto-AEGs wurde offiziell widerrufen. Diese Widerrufung wird in den nächsten Wochen im Bundesanzeiger erscheinen.
Das bedeutet das alle schon verkauften Vollauto-AEGs Ihre Zulassung verlieren und jeder Besitzer verpflichtet ist diese an den Händler zurückzugeben, auf Halbauto umzurüsten oder ins Ausland zu verbringen.
Einen Bestandsschutz gibt es nicht!
Er sagte mir aber auch das es vielleicht doch noch eine kleine Chance geben soll.
Laut seinen Aussagen wird es in den nächsten Wochen eine Konferenz geben bei der alle Beteiligten (BKA, BMI, LKAs und Importeure) unteranderem nochmal über eben diese spezielle Problematik sprechen werden.
Er findete es selbst etwas merkwürtig das man Vollauto über 0,08J verbieten möchte aber unter 0,08J erlaubt.
Allgemein
Das BKA ist zur Zeit extrem überlastet weil es eine Menge von Genehmigungsverfahren für neue Waffen, vorallem im Bereich Softair gibt.
Lässt einiges hoffen...
Ich finde vorallem den Abschnitt zur AEG Diskussion interessant. Bleibt zu hoffen, dass eventuell doch noch eine Einigung erzielt wird.