Beiträge von xray

    Habe ich noch nicht, was aber in dieser Vereinbarung wohl unverzichtbar ist, ist die Haftungsfragen zu klären. Wer verantwortlich ist für wessen Mitglieder und wer bei Schäden, die Mitglieder welches Vereins verursacht haben, haftet.
    Auch wie die Versicherungslage ist, was und wer auf welche Art und Weise und wo versichert ist z.B.
    Auch so Sachen wie "Wer fegt wo wann die Hülsen auf", "Wer ist Aufsichtsberechtigt (über die Mitglieder beider Vereine, lediglich die des Eigenen, ...) etc. wären wohl nützlich.
    Außerdem natürlich die Zeiten, zu denen Mitglieder des fremden Vereins den Schießstand nutzen dürfen, wer Ansprechpartner und Schlüssel-Verantwortlicher ist, welche Kaliber geschossen werden dürfen, zu welchen Zeiten usw.

    Ich glaube kaum, dass es eine Art Mustervertrag für Schießplatznutzung gibt :)), aber so in die Richtung sollte es gehen.

    -xray

    Was die Notwehrproblematik angeht, die haben wir hier glaub ich schon seitenweise durchgekaut. Die Suchfunktion ist da sicherlich ergiebig.

    Abgesehen davon, auch das Thema "SSW als Verteidigung" wurde schon mehr als einmal erwähnt, wenn ich mich richtig erinnere.

    -xray :confused2:

    alpha
    Ich weiß die konstruktive Kritik zu schätzen, hatte allerdings auch keinesfalls gemeint, dass wir hier ständig illegale Rechtsberatung betreiben.


    Selbstverständlich sind es alles freie Meinungsäußerungen, darin besteht kein Zweifel.
    Selbstverständlich ist für uns alles nur ein netter Hinweis, ein Tipp eines Forumskollegen, eine gutgemeinte Aufmerksamkeit...

    Jedoch sind auch viele Rechtsfragen hier in der Form "Ich hab beim Auktionshaus XY dasunddas erlebt, was kann ich tun?!" oder ähnlich gestellt.
    Eine eindeutige, da wissensschwangere Antwort darauf könnte "windige" Anwälte (die in Deutschland meiner Meinung nach keineswegs alle ausgelastet sind, Stichwort Anwaltsschwemme...) durchaus auf falsche Gedanken bringen. Dass demjenigen dann "nicht mehr zu helfen" ist, steht außer Frage, dennoch kann er unter Umständen Recht bekommen.

    Vorauseilender Gehorsam ist natürlich böse und auf keinen Fall wollen wir dem Gesetzgeber zuarbeiten... ;) dennoch sehe ich keinen Sinn darin, trotzig auf gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu verzichten.

    Wie auch immer, ich werde Usern auf jeden Fall auch gerne weiterhin helfen, wenn ich kann. Die Betreiber müssen sowieso selbst entscheiden, ob sie dieses "Risiko" eingehen wollen, oder nicht.

    Noch ist es ja wohl auch nicht in dem Maße zu befürchten, da sich die Rechtsfragen nun wirklich noch in überschaubaren Grenzen halten. Wenn es mehr wird, könnte daraus jedoch ein Problem werden.

    Ein einfacher Disclaimer kostet ja auch nichts.

    Wie gesagt, ich mache niemanden verrückt, ich sage nur, was mir auffällt.
    Was angebracht und verständlich ist richtet sich übrigens leider nicht nach dem Themenbereich sondern nach dem Gesetz bzw. seiner Auslegung. Da haben wir als weitestgehend mit gesundem Menschenverstand arbeitenden Individuen wenig zu melden.

    -xray

    Das Problem ist folgender Text:
    http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/aktuell.html

    Dort steht, dass Rechtsberatung nur von dafür zugelassenen Personen (Juristen, Anwälten) betrieben werden darf. Wenn hier ein findiger Anwalt mit Lust auf Ärger und eventuell Kohle die Texte liest, könnte er in der Tat auf die Idee kommen, dem Betreiber des Forums, bzw. dem Verlag einen Strick daraus zu drehen. (solche Leute gibt es leider zu Hauf!)

    Unterlassungsklage, Kosten, etc.

    Daher bin ich der Meinung, man sollte jegliches Risiko vermeiden und die Rechtsfragen abstrakt halten und einen Hinweis einfügen, dass alle Hinweise hier nicht als angemaßte Rechtsberatung aufzufassen sind.
    Aufgrund der Tatsache, dass es hier immernoch mehr nicht-Rechtsbezogene Beiträge gibt, als andersrum, denke ich auch nicht, dass das Interesse nachlassen wird :)
    Außerdem kann man sich ja meist vorstellen, was oder wer dahinter steht. Es bedeutet ja auch nicht, dass man keinen Fall schildern kann, es heißt lediglich, dass man nicht schreibt "ICH habe ein Problem mit MEINEM Nachbarn", sondern "Angenommen der X hat ein Problem mit seinem Nachbarn Y".
    Ist nur eine Formalität, kann aber Kriegsentscheidend sein.
    Auch für diesen Text gilt natürlich: IANAL, I am not a lawyer, ich bin kein Anwalt. Daher sind das auch lediglich Hinweise, wie man meiner Meinung nach Ärger aus dem Weg gehen könnte.

    -xray

    ihnendann

    sämtlich hier gegebene Hinweise sind nur als solche zu sehen und sind in keiner Weise verbindliche Rechtsberatung! Wir sind alle keine Anwälte und dürfen daher nach dem Rechtsberatungsgesetz hier keinen Rechtsbeistand leisten. Einige mögen sich, aufgrund welcher Umstände auch immer, in der Lage sehen, die eine oder andere rechtliche Frage dezidierter zu beantworten, dies soll jedoch niemals als Leitfaden oder Rechtsbeistand dienen, lediglich als Hinweis!

    @Admins: vielleicht wäre eine Art Disclaimer (evtl. als "Ankündigung") eine gute Idee, in dem steht, dass hier keinerlei rechtsverbindliche Antworten gegeben werden und ab jetzt auch keine direkt Fallbezogenen Fragen gestellt werden...
    siehe hier: http://www.juraforum.de/forum/announcement.php?f=68

    Ansonsten könnte es, trotz neuerung des RBerG bei sich häufenden Rechtsfragen hier im Forum evtl. Schwierigkeiten geben.

    -xray

    Ich bin beeindruckt! :huldige:

    Um es mal mit den, mich jeden Morgen im Bus begleitenden Halbstarken, dafür aber umso cooleren Gestalten zu sagen...

    "Ey komm ma klar alda, wie krass, ich schwör!"

    In etwa so. :new16:

    -xray

    Hallo,
    zum Befestigen des Erls nimmst Du am besten Epoxid Harz, die Schraube am Ende heißt, dass der Verwender den Erl am Ende mit einem Gewinde versehen hat und ihn bis zum Ende des Griffs durchgehen lassen hat. Dort wurde er dann mit der Schraube fixiert.

    Die Passung im Griff musst du mit einer Reibahle oder einem Bohrer fertigen. die Parierstange muss auch entweder geklebt oder festgeklemmt werden. Genaueres erfährst du sicher im Messerforum.

    -xray

    Hust... also ich muss sagen, im ersten Moment hatte ich gedacht, da sucht jemand direkte Konfrontation, allein ob des "nicknames"...
    Aber da dieser von einer besonderen Abneigung gegen die teuflischen Strahlen im Allgemeinen herzurühren scheint, lass ich das nochmal durchgehen ;) :))

    Was hier bereits mehrfach gesagt wurde, kann ich ansonsten nur betonen, NIEMALS sollte mit einer Waffe ("echt" oder Co2, geladen oder ungeladen!!) auf etwas anderes als den Kugelfang gezielt werden!! Kinder, ihr macht euch unglücklich, so "cool" das auch sein mag, Krieg zu spielen (was ich nicht verstehe, aber davon abgesehen), Denkt kurz mal ernsthaft nach, ob das, was ihr vorhabt, wirklich so eine gute idee ist...

    Dies solltest Du, Anti-Ich, als Worte an deine Freunde verstehen, ich hab es der Einfachheit nur in der Anredeform geschrieben.

    MfG
    xray (DER einzig Ware!!)

    Müsst ihr denn den Start direkt auf das Baumblüten-Wochenende legen *lol*

    Da kann doch ein ernsthafter Obstwein-Liebhaber nicht auch noch schießen, don't drink and :F:ire!

    Im Laufe der Saison würde ich mir das ganze auch sehr gern mal aus der Nähe ansehen, wenn das ok ist, ich schließe mich da meinem Vorredner an, was die Unbedarftheit angeht :)

    -xray

    Hallo,
    bei so speziellen Fragen zu einem Messer bist du hier sicher sehr gut aufgehoben... einfach mal das Messerforum nach "Spyderco Military" durchsuchen, da solltest du tonnenweise Infos finden.

    -xray

    Und ich finds lustig, dass Du es lustig findest, dass wir die MODs ab und zu mal entlasten und ihnen nicht zumuten, jede einzelne kleine Frage selbst zu beantworten.

    Das Forum wird sicher nicht von Leuten wie Dir getragen, die sich zurücklehnen und zusehen, was passiert.

    Wenn man etwas weiß, auch wenn es darum geht, jemanden auf das Ausscheiden eines Foren-Bereichs hinzuweisen, kann man das doch schreiben. Kostet auch nicht mehr Energie, als dein völlig unqualifiziertes Gebrabbel da über mir. :evil:

    -xray

    Dann liegt vielleicht ein grundlegendes Misverständnis vor...
    Ich habe keineswegs geraten, bei Harald Gräff überhaupt nicht einzukaufen.
    Es ging mir bei dem Hinweise lediglich darum, diejenigen, die das vorhaben, darauf hinzuweisen, dass sie die erwähnten Gebühren und Auflagen nicht hinnehmen müssen. Dies war mit der Passage

    Zitat

    Original von xray
    P.S.: Die nichtigkeit einzelner Klauseln in den AGB hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrages zur Folge. Der Vertrag bleibt bestehen, lediglich die fraglichen Klauseln werden außer Acht gelassen. Es geht also quasi weiter, wie zuvor, ohne die zusätzlichen Versand- bzw. Prüfungskosten.

    gemeint.
    Wenn die Konditionen gut sind, oder sonst ein Grund für eine Bestellung dort spricht, sollte man nicht davor zurückschrecken, im Falle einer Rückgabe den Unternehmer darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Passagen seiner AGB ungültig sind. Ein freundlicher aber bestimmter Hinweis mit den dazugehörigen Beweisen wirkt meist schon (so auch bei mir nach einer Bestellung bei Kotte&Zeller).

    Ein Hinweis auf fehlerhafte AGB heißt nicht, dass es in dem betreffenden Online-Shop automatisch Probleme geben wird. Im Gegenteil, er dient dazu, Probleme zu vermeiden.

    -xray