Beiträge von Old_Surehand

    Zitat

    Original von darkAngel696
    DAS ding soll theoretisch ab 18 sein ? :n4:

    Tja, so isses halt, unser geliebtes deutsche Waffenrecht. Wenn das Gerät "Geschosse durch einen Lauf treibt" und das nicht nur feste Körper sein können, dann fällt das unter's Waffengesetz. Und wenn es dann kein :F: hat, braucht man eine WBK! Kein Wunder, daß der Spielwarenhändler das nicht weiß, so absurd wie es nun mal ist...

    Zum Glück sind Kinder unter 14 eh nicht strafmündig ;)

    Marcus

    Ich hab' meine P99 nochmal auseinandergenommen und mir die Länge des Schagbolzens angeschaut. Es ist genau so, wie Du (und Glock19) es sagst.

    Wenn die Patronenkammer leer ist, stößt der Schlagbolzen innerhalb der Bolzenlagers irgendwo auf, und wird dann von der Feder zurückgezogen. Evtl. prallt er deshalb mit etwas mehr Kraft zurück, als wenn er vorher seine Energie an den Patronenboden abgegeben hat. Ich denke aber nicht, daß das soviel ausmacht.

    Marcus

    Hallo.

    Also ehrlich gesagt, das klingt schon nach ziemlich haarsträubendem Unsinn, was der Waffenhändler da erzählt.

    Am meisten verformt (eingedrückt, und darum gehts ja) wird der Hahn doch wohl, wenn er hart auf eine kleine Fläche trifft, die nicht nachgibt. Und das ist dann der Fall, wenn eine Patrone drin ist, deren Boden erst eingedrückt werden muß! Wenn das Patronenlager leer ist, gibt der Schlagbolzen doch sofort nach, und die Kraft des Hahns verteilt sich auf die ganze Stirnfläche des Bolzenlagers, so daß der Druck auf die Fläche viel kleiner ist, und so daß der Hahn also auch weniger verformt wird.

    Ich würde also eher sagen, der Hahn verformt sich vor allem, wenn man viel schießt. Daß er sich noch mehr verformt, wenn man außerdem noch oft den Abzug zieht, ist natürlich logisch.

    Marcus

    PS: Ui, glock19 war 1 min. schneller. Na ja, immerhin sind wir uns einig... ;)

    Um nochmal aufs Thema zurückzukommen:

    Ich sehe es wie gunimo. Nach dem erwähnten Schreiben des BIM ist die Rechtslage völlig haarsträubend:

    Wer eine 5,5er-Softair ohne :F: besitzt, macht sich, wenn man dieses Rundschreiben ernst nimmt, des illegalen Waffenbesitzes schuldig, falls ihm nachgewiesen werden kann, daß durch den Lauf SEINER Waffe ein Farbmarkierungsgeschoß verschossen werden kann. Und offensichtlich kann man das für (fast) alle 5,5er Softairs nachweisen. Wohlgemerkt ist nicht nur der Verkauf, sondern jeder Besitz danach verboten!

    Die Konsequenzen dieser Rechtsauffassung sind natürlich, wie gesagt, absolut haarsträubend, aber es ist eben nur eine Rechtsauffassung, die jederzeit von einem Gericht kassiert werden kann. Ob das passiert oder nicht, ist aber völlig unsicher, denn nach den Buchstaben des Waffengesetzes trifft sie ja durchaus zu. Wenn durch eine Waffe Farbmarkierungskugeln verschossen werden können, ist sie kein Spielzeug mehr, sondern fällt unters Waffengesetz (und ist damit WBK-pflichtig, wenn sie kein :F: hat).

    Das Ziel der Beamten des BIM ist klar: sie wollen die Spielzeug-Softairs von der Straße haben und legen deshalb das Gesetz so aus, daß kein Händler mehr ruhigen Gewissens eine 5,5er an einen Jugendlichen unter 18 verkaufen kann. Ob diese Auslegung des Gesetzes richtig ist, kann zwar nur ein Gericht entscheiden - aber die Behörden können sich erstmal mit ihren Maßnahmen auf die Rechtsauslegung des BIM berufen.

    Legt man es so aus wie das BIM, dann gibt's auch für "Alt"besitz (von vor dem Rundschreiben) keine Ausnahme, was m.E. gegen Treu und Glauben verstößt. Ich bin aber Laie in diesen Dingen....

    Ich denke, es wird Zeit, daß da nochmal ein Gericht ein klares Wort spricht, auch was den Altbesitz angeht. Bis dahin gilt für mich, daß mir nach diesem Rundschreiben erstmal keine 5,5er ohne :F: mehr ins Haus kommt. Auch wenn die Chancen, tatsächlich deshalb verknackt zu werden, m.E. =0 sind. Illegaler Waffenbesitz ist eine Straftat, die laut Gesetz mit einer Mindeststrafe bewehrt ist. Die kann doch kein ernsthaftes Gericht wegen einer Erbsenpistole von einem halben Joule verhängen, bloß weil ihr das aufgedruckte :F: fehlt - wobei völlig offensichtlich ist, daß die Energie weit unter 7,5J liegt. Aber um Jugendliche (und erwachsene Waffenbesitzer, die um ihre Zuverlässigkeit fürchten müssen) zu verunsichern, ist "illegaler Waffenbesitz" natürlich eine gute Drohung.

    Marcus

    @alle:

    Ihr habt echt ein Talent, auch aus der einfachsten Frage durch Verschleiern, Ansprechen von interessanten Ausnahmen und in losem Zusammenhang stehenden Fragen und allgemeines Nebelkerzenwerfen noch einen Mehrseitenthread zu machen! *gr* :p: :idee: :new2: :new14: *gr*

    Den Alpina Sport Tiger kenne ich nicht.

    Allgemein würde ich sagen, bei einem Gasrevolver zur Selbstverteidigung kommt es neben Gewicht, Abzug (bei manchen extrem schwergängig) und Handlage vor allem auf den Revolverspalt an (zwischen Trommel und Lauf). Dieser sollte so klein wie möglich sein, sonst kommt bei Reizgaspatronen ein großer Teil zur Seite raus, und den hat man dann recht schnell in der Nase.
    Für Silvester gilt das Gegenteil *gr*

    Von Problemen bei Revolvern habe ich noch nicht gehört. Trotzdem würde ich vielleicht mal auf der Schall- und Rauch-Seite vorbeischauen (siehe Linkstation).
    Marcus

    Zitat

    Original von \M/
    ihr seid ja echt ein lustiges Volk,


    Na danke gleichfalls! :new5:

    Zitat


    die ersten Beiträge die ich geschrieben habe waren ganz sachlich, ich hatte noch einen Link gepostet der nur dazu da war um sich ihn anzuschauen. Ich denke das Internet ist eine freie Sache.

    Dann wurde ich nur angemacht auf meinen Namen, hatte 2 Verwarnungen bevor ich überhaupt reagieren konnte....

    Und jetzt geht das weiter....

    Wenn ich Hail Gott heissen würde wäre alles normal, aber Hail Satan ist natürlich was ganz Schlimmes....

    Denkt mal drüber nach.

    Ob Du jetzt Satanist bist oder nicht - die Diskussion mit Dir erinnert mich zunehmend an eine mit einem Zeugen Jehovas. Bei denen dreht sich die Argumentation auch immer so im Kreis. :lol:
    Du kannst doch nicht ernsthaft so tun, als ob Du nicht verstehst, was die alle von Dir wollen... Dein höllischer Herr und Gebieter wird schon damit klarkommen, wenn Du hier einen Nicknamen wählst, mit dem Du ausnahmsweise nicht den Ruhm seines Namens verkündest oder zum Mord an einer ganzen Glaubensgemeinschaft aufrufst. Hast Du etwa Angst, Du kommst dann nicht in die Hölle? *gr*

    Also, mach Dich locker, nenn Dich Rolf, Klaus, Peter oder meinetwegen Winnetou, und hab Spaß im Forum.

    Marcus

    Allmählich finde ich es fast schon wieder lustig! Hat jedenfalls einen guten Unterhaltungswert... (Ein Glück, daß ich kein Mod. bin)

    Schau an, ein Satanist! So was gibt's also auch noch. :n5: *gr*

    Poste doch mal ein Foto von Dir!

    Ich dachte mir ja schon, daß dieses \M/ irgendwas bedeutet, aber daß er es selber aufklärt, hätte ich nun wieder nicht gedacht...

    Tja, jetzt ist wohl schon ein Exorzismus fällig, um das Forum wieder sauber zu kriegen... :n3:

    Ich habe zwar keine richtige Antwort auf Deine Frage, aber schau Dir mal die Geschichte der Beretta 92 auf der Seite http://www.waffenhq.de/infanterie/beretta92.html an.

    Ich habe deshalb folgende Theorie zur Namensgebung: Das Vorgängermodell hieß 951, weil es das Kaliber 9x19 hatte und 1951 bei der ital. Armee eingeführt wurde. Wenn Beretta das Nachfolgemodell dann 92 nennt, dann heißt das doch wahrscheinlich, daß es eben das zweite Modell dieser 9er-Entwicklungsserie ist. Die weiteren Modelle, die darauf aufbauen, heißen ja dann auch entsprechend 93, 96, 98 und 99. Ist aber nur so eine Theorie von mir.

    Schreib doch eine Email an info@beretta.com , odr schau Dich man auf der Website um http://www.beretta.com !

    Marcus

    Hmm, ob das schädlich sein könnte, hängt davon ab, was da so genau drin ist. Manche Öle können auf Dauer den Kunststoff angreifen. Silikonöl ist auf jeden Fall in Ordnung, das gibt's überall wo's Softairs gibt. Mit einer "wilden Mischung" wäre ich eher vorsichtig, kann es aber nicht wirklich begründen.

    Marcus