Um nochmal aufs Thema zurückzukommen:
Ich sehe es wie gunimo. Nach dem erwähnten Schreiben des BIM ist die Rechtslage völlig haarsträubend:
Wer eine 5,5er-Softair ohne besitzt, macht sich, wenn man dieses Rundschreiben ernst nimmt, des illegalen Waffenbesitzes schuldig, falls ihm nachgewiesen werden kann, daß durch den Lauf SEINER Waffe ein Farbmarkierungsgeschoß verschossen werden kann. Und offensichtlich kann man das für (fast) alle 5,5er Softairs nachweisen. Wohlgemerkt ist nicht nur der Verkauf, sondern jeder Besitz danach verboten!
Die Konsequenzen dieser Rechtsauffassung sind natürlich, wie gesagt, absolut haarsträubend, aber es ist eben nur eine Rechtsauffassung, die jederzeit von einem Gericht kassiert werden kann. Ob das passiert oder nicht, ist aber völlig unsicher, denn nach den Buchstaben des Waffengesetzes trifft sie ja durchaus zu. Wenn durch eine Waffe Farbmarkierungskugeln verschossen werden können, ist sie kein Spielzeug mehr, sondern fällt unters Waffengesetz (und ist damit WBK-pflichtig, wenn sie kein hat).
Das Ziel der Beamten des BIM ist klar: sie wollen die Spielzeug-Softairs von der Straße haben und legen deshalb das Gesetz so aus, daß kein Händler mehr ruhigen Gewissens eine 5,5er an einen Jugendlichen unter 18 verkaufen kann. Ob diese Auslegung des Gesetzes richtig ist, kann zwar nur ein Gericht entscheiden - aber die Behörden können sich erstmal mit ihren Maßnahmen auf die Rechtsauslegung des BIM berufen.
Legt man es so aus wie das BIM, dann gibt's auch für "Alt"besitz (von vor dem Rundschreiben) keine Ausnahme, was m.E. gegen Treu und Glauben verstößt. Ich bin aber Laie in diesen Dingen....
Ich denke, es wird Zeit, daß da nochmal ein Gericht ein klares Wort spricht, auch was den Altbesitz angeht. Bis dahin gilt für mich, daß mir nach diesem Rundschreiben erstmal keine 5,5er ohne mehr ins Haus kommt. Auch wenn die Chancen, tatsächlich deshalb verknackt zu werden, m.E. =0 sind. Illegaler Waffenbesitz ist eine Straftat, die laut Gesetz mit einer Mindeststrafe bewehrt ist. Die kann doch kein ernsthaftes Gericht wegen einer Erbsenpistole von einem halben Joule verhängen, bloß weil ihr das aufgedruckte fehlt - wobei völlig offensichtlich ist, daß die Energie weit unter 7,5J liegt. Aber um Jugendliche (und erwachsene Waffenbesitzer, die um ihre Zuverlässigkeit fürchten müssen) zu verunsichern, ist "illegaler Waffenbesitz" natürlich eine gute Drohung.
Marcus