Zumindest darfst du mit KWS ein Messer in der Waffenverbotszone mit dir führen.
Ist das so? Wäre mir neu. Wo steht das denn, daß der KWS auch für Messer gilt?
Der genaue Wortlaut ist dass "Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis von dem Führverbot in diesen speziellen Waffenverbotszonen ausgenommen sind"
"Ausnahmen für das Führen von Messern in den Waffenverbotszonen
Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis dürfen auch in einer Waffenverbotszone Messer mit sich führen. Das heißt Inhaber eines Waffenscheins, eines kleinen Waffenscheins und einer Waffenbesitzkarte dürfen ohne ein begründetes Interesse ein Messer bei sich tragen. Die einzige Voraussetzung für diese Erlaubnis, ist das MItführen der Bescheinigung und eines gültigen Lichtbildausweises."
https://messervertrieb-rottner.de/waffengesetz-m…20sich%20tragen.