Hallo,
im Jahr 2014 hatt ein Mitglied des Deutschen Blasrohr-Sport-Clubs e.V. eine Behördliche Anfrage gemacht,
wie das Blasrohr Zoll und Waffenrechtlich einzuordnen ist.
Dabei ging es um die Genehmigung, Blasrohre auf einer Schießstätte für Bogenschützen nutzen zu können ohne
das es dabei zu rechlichen Problemen kommt.
Zollrechtlich sowie Waffenrechtlich als Spielzeug/Sportgerät eingeordnet.
Kann ohne Einschränkung erworben, gebaut, verändert, vertrieben und benutzt werden, auch gibt es keine Altersbeschränkung.
Einen Fall gab es, wo es polizeiliche Probleme im Zusammenhang mit einem im Wohnmobil gefundenen Cold Steel Blasrohrs und
den in Deutschland nicht mehr erhältlichen großen Jagdspitzendarts gab....dabei kam es wegen des Verdachts und der Ermittlung zum Verlust des Arbeitsplatzes des "erwischten"
Also gilt auch fürs Blasrohr...besser ab damit in den Queque-Koffer, Angeltasche oder HT-Rohr und auf privaten Grund bleiben, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Übrigens findet dieses Jahr zum dritten Mal das 3-D Turnier für Blasrohre im Hunsrück am Erbeskopf statt, tolle Sache mit ca. 60 Schützen !
Hier ein paar Infos :http://www.blasrohr-sport.de/Forum/viewtopic.php?t=2019
LG, Alex