Rechtliche Änderung Blasrohre?

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.232 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Februar 2015 um 12:10) ist von Corum.

  • Moin, hab mich ne ganze Weile nichtmehr damit Beschäftigt, und bin grade zufällig dadrüber gestolpert:

    Zitat

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Ich bin mir recht sicher, da stand früher mal irgendwas von gespeicherter Energie drin.
    Irre ich mich da?
    Falls nicht, weiß jemand, wann das geändert wurde (und warum?)

    Irgendwo später steht noch, Blasrohre wären wieder von allem außer §42a ausgenommen.
    Nun bezieht sich §42a aber nur auf Anscheinswaffen, Messer, sowie Hieb- und Stichwaffen, bei deren Definition am ehesten noch "Wurf" zutrifft.
    Blasrohre sind nach obiger Definition aber keine Hieb- und Stichwaffen, sondern Schusswaffen. auf die bezieht sich 42a garnicht.
    Sind die jetzt deswegen nicht davon ausgenommen, oder doch irgendwie wieder erfasst? o.0

    Bin grade arg verwirrt, und irgendwie wüsste ich beim besten willen nicht, in was für ein Verschlossenes Behältnis ich ein 2m-Rohr einpacken sollte um es zu transportieren -.-
    Andererseits ist das Ding derart auffällig, das die Chancen, damit angehalten zu werden doch irgendwie steigen...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Ich bin mir recht sicher, da stand früher mal irgendwas von gespeicherter Energie drin.

    Steht immer noch drin...:

    Anlage 1 (zu §1 Abs.4)
    1.2.2
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen
    werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch
    eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies
    gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B.
    Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale
    Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;

    und in Anlage 2 (zu §2 Abs2 bis 4)
    Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
    1.
    Schusswaffen
    (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre),
    die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen
    werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule
    (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen
    Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse
    über 0,5 Joule (J) steigt.
    2.
    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1
    Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne
    Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch
    eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).

    Ob das nun als eindeutige Erklärung einem Polizisten gegenüber Bestand hat...ich weiß nicht... :)

    Na ja, wenn's der Wahrheitsfindung dient.

  • das war ja, was ich meinte^^ wobei nur der letzte von dir zitierte abschnitt interesant ist, beim zweiten steht ausdrücklich "außer blasrohre" und das erste ist mit speicherbarer energie, also zb. mit nem luftballon hinten drauf.


    aber das war ja, was ich meinte... ausgenommen von allem, außer §42a.
    Nur bezieht sich §42a ausdrücklich nicht auf schusswaffen, die blasrohre demnach ja sein müssten o.0

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • beim zweiten steht ausdrücklich "außer blasrohre" und das erste ist mit speicherbarer energie, also zb. mit nem luftballon hinten drauf.

    So komisch das klingt, aber ich glaube ein Blasrohr mit Luftballon hinten drauf wäre hier nur ausgenommen, weil die Geschossenergie unter 0,5J liegt. :D
    Mit einem entsprechend dicken Luftballon hinten drauf ist das sofort eine illegale Waffe *lol* :lol:

  • So komisch das klingt, aber ich glaube ein Blasrohr mit Luftballon hinten drauf wäre hier nur ausgenommen, weil die Geschossenergie unter 0,5J liegt. :D
    Mit einem entsprechend dicken Luftballon hinten drauf ist das sofort eine illegale Waffe *lol* :lol:

    Nö, gilt genauso wie Armbrust: mit Muskelkraft eingebracht und Sperrvorrichtung ;)
    Wenn der Luftballon mit nem Kompressor aufgepumpt wird ist das natürlich was anderes...

    Aber nein, ernsthaft: das verwirrt mich schon, warum da ausdrücklich 42a erwähnt wird.
    das würde er ja (normalerweise) nicht, wenn der nicht zutreffen würde.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Nö, gilt genauso wie Armbrust: mit Muskelkraft eingebracht und Sperrvorrichtung ;)

    Doch und eben drum: Armbrüste würden normalerweise nicht dazu zählen, weil kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird (beim Blasrohr mit Luftballon wäre das so!)
    Deswegen werden Armbrüste explizit als Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände betrachtet: Mit Muskelkraft und Sperrvorrichtung --> Wie Waffe zu behandeln.

    Wegen des "Laufs" ist die Blasrohr-Luftballon konstruktion lt. Gesetz eindeutig eine Waffe, sobald der Ballon mehr als 0,5J Energie speichern und an das Geschoss abgeben kann. :D

    (Edit: WaffG-Quote entfernt.. steht ja schon im Thread)

  • Hallo,
    im Jahr 2014 hatt ein Mitglied des Deutschen Blasrohr-Sport-Clubs e.V. eine Behördliche Anfrage gemacht,
    wie das Blasrohr Zoll und Waffenrechtlich einzuordnen ist.
    Dabei ging es um die Genehmigung, Blasrohre auf einer Schießstätte für Bogenschützen nutzen zu können ohne
    das es dabei zu rechlichen Problemen kommt.
    Zollrechtlich sowie Waffenrechtlich als Spielzeug/Sportgerät eingeordnet.
    Kann ohne Einschränkung erworben, gebaut, verändert, vertrieben und benutzt werden, auch gibt es keine Altersbeschränkung.

    Einen Fall gab es, wo es polizeiliche Probleme im Zusammenhang mit einem im Wohnmobil gefundenen Cold Steel Blasrohrs und
    den in Deutschland nicht mehr erhältlichen großen Jagdspitzendarts gab....dabei kam es wegen des Verdachts und der Ermittlung zum Verlust des Arbeitsplatzes des "erwischten"
    Also gilt auch fürs Blasrohr...besser ab damit in den Queque-Koffer, Angeltasche oder HT-Rohr und auf privaten Grund bleiben, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

    Übrigens findet dieses Jahr zum dritten Mal das 3-D Turnier für Blasrohre im Hunsrück am Erbeskopf statt, tolle Sache mit ca. 60 Schützen !
    Hier ein paar Infos :http://www.blasrohr-sport.de/Forum/viewtopic.php?t=2019
    LG, Alex