Moin, hab mich ne ganze Weile nichtmehr damit Beschäftigt, und bin grade zufällig dadrüber gestolpert:
ZitatSchusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Ich bin mir recht sicher, da stand früher mal irgendwas von gespeicherter Energie drin.
Irre ich mich da?
Falls nicht, weiß jemand, wann das geändert wurde (und warum?)
Irgendwo später steht noch, Blasrohre wären wieder von allem außer §42a ausgenommen.
Nun bezieht sich §42a aber nur auf Anscheinswaffen, Messer, sowie Hieb- und Stichwaffen, bei deren Definition am ehesten noch "Wurf" zutrifft.
Blasrohre sind nach obiger Definition aber keine Hieb- und Stichwaffen, sondern Schusswaffen. auf die bezieht sich 42a garnicht.
Sind die jetzt deswegen nicht davon ausgenommen, oder doch irgendwie wieder erfasst? o.0
Bin grade arg verwirrt, und irgendwie wüsste ich beim besten willen nicht, in was für ein Verschlossenes Behältnis ich ein 2m-Rohr einpacken sollte um es zu transportieren -.-
Andererseits ist das Ding derart auffällig, das die Chancen, damit angehalten zu werden doch irgendwie steigen...