Wenn ich 5m an die Scheibe ranrücke, dann treffe ich ja gar nix mehr...
Außerdem konnte ich ja nicht ahnen, dass du mit dem 311 so gut klar kommst... ;^) Evtl. sollten wir mal wieder ne 310 / 49a Runde einlegen...
Beiträge von Wauwau
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Na dann noch mal angestrengt! Los HD, zeige denen mal, wie gut wir sind !!! ;^)
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Ich mache zwar auch das erste Mal mit, ich meine mich aber zu erinnern, bzw. beobachtet zu haben, dass in den letzten Jahren Fotos von den Wichtelgeschenken eingestellt wurden.
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So schaut's bei mir aus. Ich habe den flachen Kugelfang noch ein wenig (nach dem DDR / GST Vorbild) geändert (Bild 1 und 4). Der Kugelfangkasten der DDR (Bild 2 und 3) hatte eine schräge, bewegliche Metallplatte eingebaut. Diese nahm dem Diabolo die Energie und verhinderte, dass jener zurückkommt. Damit meine Selbstbaumetallplatte schön federt, habe ich im Oberen Drittel ein Stück Schaumstoff geklebt. Diese Kugelfangkästen habe ich in meinem Keller an einer Tür befestigt. Als zusätzlichen Schutz sind Profilholzbretter und eine dünne Metallplatte angebracht worden. Hält schon ewig ... Selbst Stahlkugeln - wie man evtl. erkennen kann ...
Für meine 10m Distanz, brauche ich nur die Tür zu öffnen. Dort habe ich dann in einem einfachen Baumarktregal die Trichterförmigen Kugelfangkästen stehen… Foto folgt, wenn ich aufgeräumt habe…
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Das wird eng! Derzeitig bin ich noch beruflich unterwegs. Wenn alles klappt, komme ich aber in der Nacht von Donnerstag zu Freitag nach Hause. Dann geht es nicht gleich ins Bett sondern ohne Umweg in den Keller...
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Ich möchte mich dann auch daran beteiligen... Ich habe noch n gebrauchten Glühstrumpf. Wird auch sicher verpackt... ;^)
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ERSTER!!!
Meine Wertung ist raus...
Kann ich den Lolli haben?
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Meine Wertung ist auch raus...
Schade, den Lolli habe ich wohl knapp verpasst...
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Hm, war der einzige, den ich gefunden habe in Leder(imitat). Alle weiteren Gürtel bei den beiden verlinkten Anbietern sind Nylon in versch. Ausführungen...
Viel Glück bei deiner Suche... -
Und was ist mit dem? - klick - Leder, ohne Klett...
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Sorry HD, ich habe derzeitig ein wenig beruflichen Stress . Ich habe Dir inzwischen geantwortet.
Wir können es gerne zusammen tun...
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Schön, dass du wieder dabei bist HD.
Na die Liste füllt sich ja langsam, aber da wäre noch Platz in der Tabelle... ;^) -
Ich werde mich auch mal wieder beteiligen. Aber nicht schimpfen wenn ich zu gut bin...
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Darf der TÜV denn diese Stempelung vornehmen?
LG Andreas:^)
Hm, wie gesagt, mir ist da kein Fz bekannt. Ich denke ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer könnte die Möglichkeit haben... Ein Selbstbau-Anhänger werden durch jene auch mittels EBE abgenommen und können zugelassen weerden... -
Wenn also dein Oldtimer keine Doublette ist und du die passenden Dokumente vorweisen kannst, also nicht über irgendwas hinwegtäuschen willst, wäre es auch keine Urkundenfälschung. Allerdings habe ich da eine Wissenslücke - mir ist derzeitig kein Fz bekannt, dass keine FIN besitzt ... Aber, dass ist ja auch nicht das Thema... ;^)
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Ich will nicht klugscheissern, aber was tatsächlich niemand weiss: Eine FIN ist zum Beispiel keine Urkunde, die darf ich selber einschlagen.
Jedenfalls war das so vor ein paar Jahren.
( Wer mal versucht hat einen Oldtimer ohne eingeschlagene FIN zuzulassen weiss was ich meine. )
( Fehlt sie, darf das nur der TÜV machen, aber der macht es nicht weil er nicht weiss ob die korrekt ist. )
Erst wenn ich ein Auto klaue, und die Fahrgestellnummer ändere, wird es zu einer Urkundenfälschung.
Oder auch nicht, weil ich die Urkunde ja gar nicht gefälscht habe. Das ist dann eine echte Grauzone
Der § 267 StGB beinhaltet ja mehrere Tatbestandsmerkmale. U.a. "zur Täuschung im Rechtsverkehr". Ist diese Täuschung nicht gegeben, erfüllst du auch die Tatbestandsmerkmale des § 267 StGB nicht. -
Sollen Sie ja auch gar nicht.
Und das reicht um vor Ort jede Waffe eindeutig bestimmen
zu können? Mal wieder ein typischer Fall von totaler
Selbstüberschätzung.
Ich kann für einen Teil meiner Sammlung auch nach sehr
intensiver Nachforschung nicht definitiv sagen ob die vor
oder nach 1970 in Verkehr gebracht wurde - der Polizist
vor Ort soll das können? Abenteuerlich...Das habe ich auch so weder geschrieben noch gemeint! Da habe ich dich evtl. falsch verstanden. Ich bin eher davon ausgeganen, dass du das WaffG allgemein meintest. Natürlich kennen sie nicht Alle Waffen der Welt! Wer kann das schon... Man sollte nur die Ausbildung unserer Polizei nicht immer in einem so schlechten Licht betrachten...
Und ob ich an Selbstüberschätzung leide, sollten wir nicht hier diskutieren
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Selbstverständlich werden auch herrenlose Gegenstände asserviert.
Ich wollte auf den Vorschlag anspielen, die Beamten hätte doch einfach eine Anzeige gegen unbekannt erstatten können.Da die Dame den Besitz dieser Waffe nicht abgestritten hatte, von deren Erlangung und Existenz Kenntnis hatte und sie in ihren Räumen gefunden wurde, können die Beamten nicht anders – sei die Dame auch noch so nett und liebenswürdig … Hier gibt es einen klaren Adressaten.
Es wäre auch unerheblich gewesen, was die Dame gesagt hätte. Selbst wenn sie gesagt hätte ich kenne das Ding nicht, wäre es zur Anzeige gekommen. Ich kenne die Begleitumstände nicht. Was war der Grund der Durchsuchung, wo und wie wurden die Waffen gefunden usw. Mal angenommen, die Waffe lag in der Küchenschublade, wird man kaum annehmen, dass sie davon keine Kenntnis hatte. Wurde sie im Mauerwerk einbetoniert, würde das eher für sie sprechen. Das haben die Beamten vor Ort aber nicht zu entscheiden. Sie sammeln nur be- bzw. entlastendes Material …Oder habe ich deine Frage falsch verstanden Floppyk?
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Da es um eine mögliche Straftat geht mussten Sie handeln.
Die Waffe sicherzustellen war unvermeidlich. Man hätte aber
auch eine Anzeige gegen Unbekannt vorlegen können da ja
u.U. nicht feststand ob die Frau oder Ihr Mann der Täter war.
Das wäre dann auch eingestellt worden weil es sich wohl
kaum wird beweisen lassen wer es denn war.
Wenn die Frau sich natürlich verquatscht hat konnten die
Polizisten nicht mehr anders reagieren. Da kommt es darauf
an was genau vorgefallen ist.
Das ist zuweilen durchaus schwierig. Und es gehört nicht in den
normalen Ausbildungsumfang von Polizisten.
Damit kann derjenige vor Ort durchaus überfordert sein.Da bewegen sich die Beamten auf sehr dünnem Eis. Einen nicht herrenlosen Gegenstand sicherzustellen, ohne die Angabe deren Herkunft, wirft spätestens bei der Asservierung sehr unangenehme Fragen auf. Sie können die Tatsache, dass die Waffe bei der Dame gefunden wurde nicht ignorieren. Da sich die Waffe nun mal im Besitz der alten Dame befand, ist sie auch Adressat der Maßnahme. Aber das hatten wir ja schon...
Und im Ausbildungsumpfang des Polizisten gehört sehr wohl auch das WaffG! Inwiefern das erlangte Wissen im Laufe der Jahre gefestigt bzw. vertieft wird, liegt an der Dienstleitung (Sachbereich A und F) und am eigenen Interesse des Beamten.