Beiträge von Wauwau

    So schaut's bei mir aus. Ich habe den flachen Kugelfang noch ein wenig (nach dem DDR / GST Vorbild) geändert (Bild 1 und 4). Der Kugelfangkasten der DDR (Bild 2 und 3) hatte eine schräge, bewegliche Metallplatte eingebaut. Diese nahm dem Diabolo die Energie und verhinderte, dass jener zurückkommt. Damit meine Selbstbaumetallplatte schön federt, habe ich im Oberen Drittel ein Stück Schaumstoff geklebt. Diese Kugelfangkästen habe ich in meinem Keller an einer Tür befestigt. Als zusätzlichen Schutz sind Profilholzbretter und eine dünne Metallplatte angebracht worden. Hält schon ewig ... Selbst Stahlkugeln - wie man evtl. erkennen kann ... :whistling:

    Für meine 10m Distanz, brauche ich nur die Tür zu öffnen. Dort habe ich dann in einem einfachen Baumarktregal die Trichterförmigen Kugelfangkästen stehen… Foto folgt, wenn ich aufgeräumt habe… :P

    Hm, war der einzige, den ich gefunden habe in Leder(imitat). Alle weiteren Gürtel bei den beiden verlinkten Anbietern sind Nylon in versch. Ausführungen...
    Viel Glück bei deiner Suche...

    Ich will nicht klugscheissern, aber was tatsächlich niemand weiss: Eine FIN ist zum Beispiel keine Urkunde, die darf ich selber einschlagen.
    Jedenfalls war das so vor ein paar Jahren.
    ( Wer mal versucht hat einen Oldtimer ohne eingeschlagene FIN zuzulassen weiss was ich meine. )
    ( Fehlt sie, darf das nur der TÜV machen, aber der macht es nicht weil er nicht weiss ob die korrekt ist. )
    Erst wenn ich ein Auto klaue, und die Fahrgestellnummer ändere, wird es zu einer Urkundenfälschung.
    Oder auch nicht, weil ich die Urkunde ja gar nicht gefälscht habe. Das ist dann eine echte Grauzone


    Der § 267 StGB beinhaltet ja mehrere Tatbestandsmerkmale. U.a. "zur Täuschung im Rechtsverkehr". Ist diese Täuschung nicht gegeben, erfüllst du auch die Tatbestandsmerkmale des § 267 StGB nicht.

    Das habe ich auch so weder geschrieben noch gemeint! Da habe ich dich evtl. falsch verstanden. Ich bin eher davon ausgeganen, dass du das WaffG allgemein meintest. Natürlich kennen sie nicht Alle Waffen der Welt! Wer kann das schon... Man sollte nur die Ausbildung unserer Polizei nicht immer in einem so schlechten Licht betrachten...

    Und ob ich an Selbstüberschätzung leide, sollten wir nicht hier diskutieren
    ...

    Selbstverständlich werden auch herrenlose Gegenstände asserviert.
    Ich wollte auf den Vorschlag anspielen, die Beamten hätte doch einfach eine Anzeige gegen unbekannt erstatten können.

    Da die Dame den Besitz dieser Waffe nicht abgestritten hatte, von deren Erlangung und Existenz Kenntnis hatte und sie in ihren Räumen gefunden wurde, können die Beamten nicht anders – sei die Dame auch noch so nett und liebenswürdig … Hier gibt es einen klaren Adressaten.
    Es wäre auch unerheblich gewesen, was die Dame gesagt hätte. Selbst wenn sie gesagt hätte ich kenne das Ding nicht, wäre es zur Anzeige gekommen. Ich kenne die Begleitumstände nicht. Was war der Grund der Durchsuchung, wo und wie wurden die Waffen gefunden usw. Mal angenommen, die Waffe lag in der Küchenschublade, wird man kaum annehmen, dass sie davon keine Kenntnis hatte. Wurde sie im Mauerwerk einbetoniert, würde das eher für sie sprechen. Das haben die Beamten vor Ort aber nicht zu entscheiden. Sie sammeln nur be- bzw. entlastendes Material …

    Oder habe ich deine Frage falsch verstanden Floppyk?

    Da bewegen sich die Beamten auf sehr dünnem Eis. Einen nicht herrenlosen Gegenstand sicherzustellen, ohne die Angabe deren Herkunft, wirft spätestens bei der Asservierung sehr unangenehme Fragen auf. Sie können die Tatsache, dass die Waffe bei der Dame gefunden wurde nicht ignorieren. Da sich die Waffe nun mal im Besitz der alten Dame befand, ist sie auch Adressat der Maßnahme. Aber das hatten wir ja schon...

    Und im Ausbildungsumpfang des Polizisten gehört sehr wohl auch das WaffG! Inwiefern das erlangte Wissen im Laufe der Jahre gefestigt bzw. vertieft wird, liegt an der Dienstleitung (Sachbereich A und F) und am eigenen Interesse des Beamten.