zeige die Straftat
bei der Polizei an und schicke dem Verkäufer einen Mahnbescheid,
damit das zivile Verfahren seinen Gang nimmt. Es ist möglich, dass
sich noch einige Personen dazu gesellt haben und die Polizei doch
ermittelt. Auf jeden Fall hast Du dann den Inhaber des Kontos, auf
das Du gezahlt hast. Der Kontoinhaber ist strafrechtlich und zivilr.
ungerechtfertigt bereichert und Du kannst Dein Geld zurück
verlangen. Ob Du Dein Geld tatsächlich bekommst, hängt davon ab, ob
der Andere noch etwas hat.
In der Praxis sieht das - ohne Rechtsschutzversicherung -schlecht aus.
Zivilrechtlich: Eine Mahnung kostet "nur" das Porto für ein Einschreiben mit Rückschein. Rückschein, weil der Zugang des Schreibens beim Verkäufer nachgewiesen werden muss, nicht das Absenden. Wenn sich der Verkäufer nicht meldet, bleiben Anträge auf einen Mahnbescheid und später den Vollstreckungsbescheid. Die Gebühren und Eintreibungsversuche des Gerichtsvollziehers zahlt man erstmal selbst. Ist der Verkäufer mittellos, kann man sich die Bescheide und Gebührenquittungen 30 Jahre an die Wand hängen...
Strafrechtlich: Onlinebetrüger profitieren davon, dass die Käufer über ganz Deutschland verteilt sind und die Polizei immer noch nicht sinnvoll vernetzt ist. Solange nicht mehrere Verfahren bei derselben Staatsanwaltschaft zusammenlaufen, wirkt der beschuldigte Mehrfachverkäufer vor Ort als "Ersttäter" und der Vorgang als "Einzelfall". Bei einem Kaufpreis von 70 Euro wird nicht groß ermittelt, sondern wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Anders wäre es, wenn der Verkäufer nun jede Menge Negativbewertungen auf Egon bekäme, weil er nicht liefert.
Dann könnte man der Strafanzeige einen Screenshot der Bewertungen beifügen um zu belegen, dass es kein Einzelfall war.
Wenn man dann noch Egon und den anderen Betroffenen mitteilen kann, bei welcher Polizei / Staatsanwaltschaft man selbst Anzeige erstattet hat (mit Aktenzeichen), können sich die Übrigen dranhängen. Auf diese Weise wurde ein Betrüger in der Bucht (an den ich damals auch 20 Euro verloren hatte) am Ende zumindest verurteilt.
Wenn man aber außerhalb von Egon verhandelt, gibt es keine Negativbewertungen. Keine Warnung an andere und keinen Nachweis, dass es sich um Mehrfachbetrug handelt.