Ich lese hier mit und staune wie doch eine deutliche Mehrheit nur Pfeffer lädt. Soweit bekannt ist der Einsatz von Pfeffer Munition rechtlich nicht gegen Menschen erlaubt. Ich stell mir eine solche Situatin vor, in der eine Person zu SSW greift um sich oder andere zu schützen, und mit Pfeffer Munition auf die Angreifer schiesst.
Mein Denken sieht wie folgt aus sofern die Polizei dazugerufen wird. Ich geh mal davon aus das blabla bla die Aussagen und Personalien protokolliert wurden und der Nachweis zum führen einer SSW vorgelegt worden ist. Wird hier die SSW nicht erstmal von den Beamten "eingezogen" wegen Überprüfung oder dergleichen? Stellen die nicht mit Sicherheit fest, dass die verschossene Munition nicht hätte gegen Menschen verwendet werden. In einer Stadt kann man ja kaum davon ausgehen, von einem Wild Tier angefallen zu werden. Ein Hund möglicherweise aber die Wahrscheinlichkeit dürfe doch recht gering sein. So, es wurde nun festgestellt, dass die verschossene Munition nicht gegen Menschen hätte eingesetzt werden dürfen.
Was passiert nun dem der sich mit den Schüssen schützen wollte? Strafanzeige wegen Körperverletzung ? schwerer Körperverletzung ? Gerichtsverhandlung? Ich wüsste gern dazu eure Meinungen.
Ps: ich habe abwechselnt CS und CN in meiner PK380 geladen und Stahl ist bekanntlich härter als Knochen