Hallo,
ich hoffe, dass ich mir die meisten meiner Fragen schon per Suche selbst beantwortet habe, es wäre aber super, wenn mir jemand bestätigen könnte, dass ich alles richtig verstanden habe.
Zum Sachverhalt:
Ich (18 J.) habe von meinem Großvater ein altes Luftgewehr (Weihrauch HW 50 S) bekommen, das bei ihm mehrere Jahrzehnte unbeachtet auf dem Dachboden gelegen hat.
Ich möchte dieses nun genralüberholen lassen.
Mir selbst trau ich das allerdings nicht zu, weshalb ich das gerne einem Büchsenmacher überlassen würde.
Meine Fragen sind nun:
1.) Geht das überhaupt noch? Oder ist so ein Luftgewehr nach so langer Zeit der Nichtbeachtung "hinüber"? So wie ich es verstanden habe, müsste das eigentlich machbar sein, da nur ein paar Verschleißteile getauscht werden müssen. (Ob die Waffe noch funktioniert kann ich leider nicht sagen da ich kein befriedetes Grundstück habe)
2.) Wie siehts rechtlich aus? Das Luftgewehr wurde laut meinem Großvater ("sehr sicher") vor 1970 hergestellt, es trägt kein . Darf ich diese Waffe besitzen? Brauche ich dafür eine WBK? Kann ich die einfach so zum Waffengeschäft bringen oder gibt das Probleme? Darf wenn z.B. die Feder getauscht werden muss, auch eine neue eingesetzt werden, die über 7,5 J. hat?
3.) Ich plane das bei Frankonia oder Kettner in Köln machen zu lassen. Sind die Läden empfehlenswert?
Tausend Dank!
Philipp