Da ich mit dem deutschen Waffenrecht im Bezug zu Messern nicht ganz auf dem laufenden bin möchte ich nur die technische Seite betrachten.
Das Walther Black Tac hatte ich selber.
Es sieht zwar cool und aggressiv aus aber es taugt zur SV nur bedingt.
Um es aus der mitgelieferten Tasche zu bekommen braucht man schon einen erheblichen Kraftaufwand und bis man das Messer dann endlich herausen hat wurde man wahrscheinlich schon 5 mal K.O. geschlagen.
Das Messer selber hat den Vorteil das es einen Clip hat mit dem man es am Gürtel oder noch besser, von aussen nicht wirklich sichtbar an der Innenseite der Hosentasche befestigt.
Dann hat man es zwar schnell in der Hand aber man muss es trotzdem noch öffnen was 1 bis 2 Sekunden Zeit kostet die man vielleicht im Ernstfall nicht hat.
Das Black Tac taugt mehr zum Sammeln oder herumprahlen aber eher nicht für die SV.
Es gibt zwar für einige Klappmesser eine Art von Schnellziehholster bei der das Messer leicht geöffnet so in der Tasche befestigt wird das es beim herausziehen aus der Tasche gleich aufgeht aber sowas ist wahrscheinlich nicht in jedem Waffenladen um die Ecke erhältlich.
Das Stiletto hat wie alle selbsttätig öffnenden Messer den Vorteil das man sie schnell und nur mit einer Hand öffnen kann und mit einem Clip für den Gürtel oder die Hosentasche einfach geführt werden und ist schnell zur Hand wenn es ernst wird.
Leider kann ich dir da aber nicht genau sagen ob man mit so einem Messer nicht gegen das deutsche Waffenrecht verstösst.
Alternativ wäre da noch ein Messer mit feststehender Klinge zu empfehlen.
Man hat es schnell zur Hand und erspart sich den Stress mit dem Öffnen wenns brenzlig wird.
Wenn du schon ein Messer zur SV tragen willst und Springmesser wegen des Gesetzes nicht in Frage kommen dann würde ich mir an deiner Stelle ein Modell mit feststehender Klinge besorgen eventuell ein kleines Modell das mit der Scheide um den Hals getragen werden kann.
Nur eines sei auch vorweg gesagt das man mit einem Messer bei der Notwehrhandlung schnell mal jemanden schwer verletzen kann und das man dann vor Gericht schnell als Messerstecher abgestempelt wird und eine entsprechende Strafe ausfasst obwohl man bei einen Raubüberfall zum Beispiel nur von seinem Notwehrrecht gebrauch machen wollte.
Ich würde daher ebenfalls eher einen Pfefferspray oder eine Gaswaffe empfehlen.