Hi, :^)
nein, da muss ich leider widersprechen. Dass sie Mitglieder einer bis dato noch legalen Partei sind, ist wohl auch gar nicht als Begründung herangezogen worden, sondern die eindeutig rechtsextreme Einstellung der Personen. Und dabei ist das Wort "rechtsextrem" wohl ausschlaggebend, weil sie damit ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verspielt haben. Und dann ist es auch gar nicht nötig, dass ihnen andere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten noch nicht zur Last gelegt werden.
Rechtsextremismus geht immer einher mit einem gerüttelt Maß an Gewaltbereitschaft. Und bevor die Waffen, in irgendwelchen nicht mehr nachzuvollziehenden Kanälen, verschwinden, ist es wohl besser diese Waffen aus dem Verkehr zu ziehen.
Also dann doch bitte objektiv bleiben. Verstöße gegen unsere Verfassung kann ich auch nicht erkennen. Im Gegenteil. Bei Bekanntwerden einer entsprechenden Gesinnung muss die Behörde handeln. Man stelle sich mal den anderweitigen Fall vor, wenn ihnen vorgeworfen werden muss, dass sie nichts getan haben, obwohl sie das Wissen um die Einzelheiten hatten.
LG Andreas :^)