Beiträge von Face2Face

    Soviel ich weis ist Beko ein türkischer Hersteller von Sateliten, Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschienen usw.. auf jeden Fall haben sie ein großes Sortiment an Artikeln.

    Die letzten 2 Jahre haben sie sehr qualitative Produkte hergestellt.
    Mich würde es nicht wunder wenn derren Öl auch gut ist :)

    Krass find ich es trozdem....

    Mein bester Kumperl den ich seid 7 Jahren kenne ( er ist deutsch ),
    hat ohne den KWS zu besitzen eine SSW geführt.

    Jedoch wurde er dabei erwischt und musste ganze 75 € zahlen...

    Was ist jetzt schlimmer?
    Ne Waffe ohne KWS führen oder den KWS besitzen jedoch den Pass vergessen


    Naja...

    Tja... dann ist es mir wohl entgangen...

    Wiso ist das so eigtl. geregelt, das ausländische Persos nicht gültig sind?

    Außerdem wird man doch vom KVR geprüft ob alles in ordnung ist mit der Identität, sonst würde man doch kein KWS bekommen.. oder?


    Achja.. noch was... aud dem KWS und im Gesetzt steht ja,... Peronalasuweis oder Reisepass...

    Nun.. ich hatte ein Perso...

    Im Gesetzt steht nicht drin, das ausländische Persos nicht gültig sind.
    Genauso wurde mir es nicht beim KVR gesagt...

    Hab ich überhaupt chancen zu klagen?

    Es gibt ja den Reisepass und einen Personalausweis.

    Nun... ich habe den türkischen, weil ich ja ein Türke bin.
    Halt wie ne ganz normales Perso so aussieht...

    Das der Perso hier in BRD nicht "gültig" ist wusste ich nicht...


    Kann man dagegen eigtl. klagen?
    Beim KVR wurde mir das nicht gesagt!

    Edit: Ich solle ein Pass bei mir führen sollen...

    Sorry das ich das Thema hier wieder anspreche...

    Jedoch habe ich heute Post bekommen :evil:
    Und zwar vom Kreisverwaltungsreferat...

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    Betreff: Ausfertigung des Busgeldbescheides

    Sie werden beschuldigt, die auf dem Beiblatt beschriebene Ordnungswidrigkeit zumindest fahrlässig begangen zu haben.

    Gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - OWiG - (BGBI. III 454-1) in Verbindung mit § 53 Abs. 2 WaffG

    wird hierimt gegen Sie eine Geldbuße in Höhe von
    (in Worten: Hundert) 100,00 EUR
    festgesetzt;
    ferner haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen:
    Gebühr 20,00 EUR
    Auslagen 3,50 EUR
    ------------------------------------------------
    Gesamtbetrag 123,50 EUR

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    Was soll ich dazu noch sagen?...

    Wir lassen uns BRDigen.

    Ich glaube das Problem ist, das bei diesem Plastikteil was die Patrone nach oben befördert eine falsche Form hat...

    An den Seiten habe ich solche Aussparungen, sodas wenn ich ein leeres Mag hab den Fanghebel nicht nach oben schiebt...

    Komisch ist es trozdem da es ein orginales Commander Magazin ist, das nicht bearbeitet wurde oder sonstwas...

    Hab mal was gefunden...

    KLICK MICH


    Das ist das gleiche Magazin das ich habe... nur hab ich kein Schlittenfang


    Meine Daten von der Waffe die ich besitze:

    Reck Commander
    cal. 8mm
    PTB 238
    Bj. 1980

    Hallo Co2Air User :)

    Da ich jetzt schon seit langem eine Commander besitze jedoch das Magazin nicht funktionierte, hatte ich mir ein neues ersteigert.

    Als erster stelle kam mir das Magazin komisch vor, und das war sie auch.
    Bei dem neuen Magazin gab es ein bischen längeres Magazinschuh sowie war der Patronenschieber etwas ander als bei meiner.

    Sie passte kedoch in sie Pistole rein. Aber beim zurückziehen des Schlittens funktionierte der Schlittenfang nicht.

    liegt es am Magazin? Da ich denke, dass ich ein .315 Magazin erwischt hab.

    Oder es an der Pistole liegt..... wie wird der Schlittenfang ausgelöst?

    MFG

    Face2Face