Kontrolle evtl. KWS weg?!

Es gibt 97 Antworten in diesem Thema, welches 8.914 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2009 um 00:53) ist von Leuchtturm.

  • Zitat

    Original von Amarti
    ...
    Oh wie ich dieses Stammtischgebrabbel liebe.
    ...

    Was bist du denn für einer?

    Ich gehe zu keinem Stammtisch,
    ich erlebte solche Wilkür live und nicht nur einmal. :evil:

    Und ob in den USA Neger benachteiligt werden interressiert mich nicht.
    Ich lebe in Deutschland und das bleibt auch so, ich darf ja noch wählen gehen,
    und das mach ich.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Das Problem in Deutschland ist, daß wir zwar sehr viele Gesetze und Verwaltungsvorschriften im Bereich Polizei und Justiz haben, aber nur wenige Polizeibeamte sich damit auskennen. Viele Beamte ersetzen ihre Unkenntnis der gültigen Gesetze gern und oft durch persönliche Vorstellungen, was richtig oder falsch ist - und so etwas nennt man Willkür.

    Was nützen Gesetze, wenn man bei Willkür noch nicht einmal mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Beamten geltenes Recht durchsetzen kann, weil übergeordnete Stellen die Willkür decken?
    Wie heißt es noch so schön: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
    So viel besser als in anderen Industriestaaten ist es in der BRD in diesem Bezug auch nicht! :(

    In Bezug auf Bestechlichkeit und Korruption bei unseren beamten steht die BRD im Moment im unteren Mittelfeld. So etwas ist immer ein Indikator, wie es um die Umsetzung von Recht und Gesetz in einem Staat steht!

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (22. November 2008 um 18:29)

  • Wenn sein Führungszeugnis passt und sein Hauptwohnsitz seit 5 Jahren in der BRD ist. Je nach Herkunfstland muss ggf noch eine Aufenthaltserlaubnis da sein, mehr nicht.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • naja deutshcland ist ja sehr streng im waffenrecht und da selbst das lockere waffenrecht in den usa eig nur für staatsbürger gilt hätte ich das deutschland nicht zugetraut ^^

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Zitat

    Original von der_fuchs
    naja deutshcland ist ja sehr streng im waffenrecht und da selbst das lockere waffenrecht in den usa eig nur für staatsbürger gilt hätte ich das deutschland nicht zugetraut ^^

    Ein Bekannter von mir ist sogar Waffenhändler in Deutschland, mit Erlaubnis zum Handel mit scharfen Waffen und allem Pipapo, obwohl er kein deutscher Staatsbürger ist. Wie gesagt, man muß ein sauberes Führungszeugnis haben und seit mehr als...weiss ich nicht genau..5 oder 7 Jahren in Deutschland leben.

  • Zitat

    Original von Der Entenmann
    Wenn sein Führungszeugnis passt und sein Hauptwohnsitz seit 5 Jahren in der BRD ist.

    Das gilt übrigens für jeden - einem deutschen Staatsbürger könnte eine waffenrechtliche Erlaubnis auch verweigert werden, wenn er nicht mind. die letzten fünf Jahre seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • wirklich? ich hab meinen in dem monat beantragt, als ich meine staatsbürgerschaft bestätigt bekommen habe...und es gab keine probleme...hätte ja ins auge gehen können ( 50 dukaten weg...)

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Es heißt nur, "kann versagt werden", nicht muss.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Sorry das ich das Thema hier wieder anspreche...

    Jedoch habe ich heute Post bekommen :evil:
    Und zwar vom Kreisverwaltungsreferat...

    ...........................................................................
    Betreff: Ausfertigung des Busgeldbescheides

    Sie werden beschuldigt, die auf dem Beiblatt beschriebene Ordnungswidrigkeit zumindest fahrlässig begangen zu haben.

    Gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - OWiG - (BGBI. III 454-1) in Verbindung mit § 53 Abs. 2 WaffG

    wird hierimt gegen Sie eine Geldbuße in Höhe von
    (in Worten: Hundert) 100,00 EUR
    festgesetzt;
    ferner haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen:
    Gebühr 20,00 EUR
    Auslagen 3,50 EUR
    ------------------------------------------------
    Gesamtbetrag 123,50 EUR

    ...........................................................................

    Was soll ich dazu noch sagen?...

    Wir lassen uns BRDigen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Face2Face (21. Februar 2009 um 16:12)

  • Entschuldigt bitte die Frage - ich hab den Thread nicht sehr intensiv gelesen.

    F2F - Du sprichst von "Perso" - was ist denn das für ein Dokument und was hättest Du lt. der Gesetzeshüter als Mitbürger türkischer Herkunft oder türkischer Nationalität denn dabei haben müssen? - Sorry, da find ich nicht durch. :confused2:

    Sicherlich ist beim falschen Dokument der Bußgeldbescheid gerechtfertigt. Nur liegt das im ermessen der Beamten die Dich kontrolliert haben ?

    Ansonsten bleibt wohl nur zahlen oder klagen. Bei letzterem sollte man genau wissen wer denn nun den "Fehler" gemacht hat. Das kann Dir letztlioch auch nur ein Anwalt sagen.

    Gruß, Michael

  • Es gibt ja den Reisepass und einen Personalausweis.

    Nun... ich habe den türkischen, weil ich ja ein Türke bin.
    Halt wie ne ganz normales Perso so aussieht...

    Das der Perso hier in BRD nicht "gültig" ist wusste ich nicht...


    Kann man dagegen eigtl. klagen?
    Beim KVR wurde mir das nicht gesagt!

    Edit: Ich solle ein Pass bei mir führen sollen...

    2 Mal editiert, zuletzt von Face2Face (21. Februar 2009 um 16:32)

  • @ Face2Face:

    lies den OWI-Bescheid mal genau.
    Da muss eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Widerspruchsfrist stehen. In manchen Bundeslaendern kannst Du (besser Dein Anwalt nach Pruefung von Sach- und Rechtslage) Widerspruch einlegen. Dann muss die Behoerde den Fall nochmals pruefen. Wird dann der Widerspruch abgelehnt,kannst zu dagegen bei Gericht klagen.
    In anderen Bundeslaendern gibt es das Widerspruchsverfahren nicht mehr. Da musst Du klagen.

    Gruss
    pak9

  • Direkt ab zum Anwalt, ich denke da stimmt was nicht.

    Hast du die Waffe wieder bekommen?

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:


  • Achja.. noch was... aud dem KWS und im Gesetzt steht ja,... Peronalasuweis oder Reisepass...

    Nun.. ich hatte ein Perso...

    Im Gesetzt steht nicht drin, das ausländische Persos nicht gültig sind.
    Genauso wurde mir es nicht beim KVR gesagt...

    Hab ich überhaupt chancen zu klagen?

    Einmal editiert, zuletzt von Face2Face (21. Februar 2009 um 17:06)

  • Hmm - na ja - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Wenn - ich sage einmal "der türkische Perso" hier keine Gültigkeit hat sondern nur der Reisepass, und Du diesen nicht vorweisen konntest sind die Beamten vermutlich noch nicht einmal im Unrecht.

    Dennoch würde ich mich erst einmal ganz doof stellen und ein freundliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter des OWI Bescheides suchen.
    Ggf. auch mit dem Aussteller des KWS - bist Du richtig informiert worden, das Du den Reisepass mitzuführen hast?.

    Doof stellen und freundlich bleiben - erklären lassen was da falsch gelaufen ist.

    Ich glaube so würde ich das an Deiner Stelle versuchen.

  • @ Face2Face:

    Als Du seinerzeit den KWS beantragt hast b.w. diesen dann ausgehändigt bekommen hast (im Fall der persönlichen Abholung), wie hast Du Dich ausgewiesen, b.w. welches Personaldokument hast Du dabei vorgelegt?

    Wenn es das gleiche Personaldokument war, wegen dessen man Dir mangelnde Ausweismöglichkeit im Zusammenhang mit dem führen einer Waffe vorwirft .... dann ist die Verhängung eines Ordnungsgeldes nicht schlüssig!

    Gruss
    Alfred

    P.S.: Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird! Freundliche Nachfrage bei der Ordnungsbehörde, die entscheidende Behörde über das ordnungsgemässe Führen hinweisen (KWS). Darauf verweisen, dass Du Dich gegenüber den Polizeibeamten ausreichend ausweisen konntest! (Sonst hätten Sie Dich sicher mit der SSW nicht weiter fahren lassen)

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (21. Februar 2009 um 17:25)

  • @ALFHA1802
    Habe beide dabei gehabt, Perso und Pass.


    Werde nächste Woche zum KVR gehen und mal nachfragen....

    Wenn ich im Monat 200,- EUR Verdiene sind die 123,50 EUR wohl nicht wenig für mich...

  • Nun, auch wenn es viele nicht hören wollen, aber als ausländischer Staatsbürger in Deutschland sollte man immer seinen Reisepaß als gültiges Ausweismittel dabei haben und sicherheitshalber noch eine Kopie der Meldebescheinigung. Ausländische Personalausweise sind in Deutschland keine gültigen Ausweismittel, was jedem Ausländer eigentlich bei der Visumerteilung in der Landessprache schriftlich mitgegeben wird.

    Was die OWI-Höhe in Bezug auf dein Einkommen angeht, so besteht die Möglichkeit, auf begründeten Antrag, diese entweder in Raten zu zahlen oder bei Zahlungunfähigkeit, diese entsprechend den persönlichen Tagessätzen abzusitzen.

    F2F, als langjähriger türkischer Staatsbürger in Deutschland solltest du eigentlich wissen, dß nur dein Reisepaß als Ausweismittel außerhalb der Türkei anerkannt ist.