Gallo: Was willst Du denn, per Post oder reicht es so ? Was hat Dein Opa und das Handbuch der Wehrmacht mit den aktuellen Gesetzen der BRD, für jeden nachlesbar, zu tun ?
WaffG:
§12, Abschnitt 4, Absatz 1, a: "mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können"
Was gibt es darüber zu diskutieren ? Die max. Flugstrecke eines 4.5mm Projektil aus einem F-Gewehr ist Dir bekannt oder ?
Möchtest Du auch über den Sinn und Unsinn der Strafe von "über Rot über die Ampel" fahren diskutieren ?
Auch da gibts Ordnungshüter die, warum auch immer ein Auge zudrücken, und andere die dich bedingungslos (und zu Recht) auf das bestehende Gesetz (hier die Straßenverkehrsordnung) hinweisen und Anzeige erstatten.
Um wieder zurück zu kehren... Ich denke, das Waffengesetz ist in diesem Punkt völlig klar verständlich und nicht weiter auslegbar, in wie weit man sich nun auf's "Auge zudrücken" verläßt ist jedem, nach sorgfältiger Beobachtung des Umfeldes, selbst überlassen.
Möchtest Du das Gesetz dahingehend ändern, wende Dich an Deinen Abgeordneten oder Deinen Interessenverband, Lobby, DAS ist die richtige Adresse.
Gruß
Thorsten