Gemäß WaffG bedarf es keiner Schießerlaubnis, für das Schießen mit ... Waffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.
Es ist hier bei CO2air.de gängige Rechtsauffassung/ Praxis, mit den SSW auch während des Jahres schießen zu dürfen (im Garten, in der Wohnung, usw.).
Doch wie verhält es sich mit den 15mm-Geschossen ("Pyros")?
Diese zählen ja nicht zur Kartuschenmunition, sondern sind gemäß WaffG/ Anlage 1
Zitat
1.4.2 unpatronierte pyrotechnische Munition (Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthalten),
(korrigiert mich bitte, wenn ich mich da irre)
Darum stellen sich mir folgende Fragen:
1. Dürfen die Pyros auch ganzjährig abgefeuert werden?
2. Dürfen sie nur zu Silvester (wie auch Feuerwerk Klasse 2) verschossen werden?
3. Oder bräuchte man dafür - streng genommen - eine Schießerlaubnis?
Im letzteren Falle könnte es bedeuten, dass SSW/ SRS auch nicht mehr reine Kartuschen-Waffen wären, sondern wegen des 15mm-Bechers in eine andere Kategorie fallen würden, die wiederum eine Schießerlaubnis (egal ob Platzpatronen oder Pyros) bedürften.
Wäre nett, wenn Ihr das mit Bezügen zu den Gesetzen untermauern könntet und nicht mit "das haben wir schon immer so gemacht!" antwortet.
Vielen Dank!
mfg, Bolle