Hallo,
Man muss die Prüfung immer komplett wiederholen.
Das scheint von dann auch wieder verschieden zu sein (NRW), ich kannte das so:
Schriftliche Prüfung durchgefallen, alles noch mal zurück auf Anfang,
Schießen durchgefallen, einen 2. Versuch am gleichen Tag und noch einen (1.!) etwa 4 Monate später. Wenn man beim schießen durchfiel war eine Teilnahme an der mündlichen Prüfung möglich.
Bei mündlichen Prüfung durchgefallen musste man auch auf den Termin 4 Monate später warten.
Bei der Nachprüfung brauchte man nur den Teil machen der nicht bestanden war, es sei denn es wurde beides nicht bespanden. Wenn man hier versagte, dann wieder alles auf Anfang.
Letzter Kurs 20% durchgefallen.
Aber wichtiger: Womit lerne ich denn Jagdrecht auf Landesebene??? Daß es in den Büchern nicht steht, habe ich schon bemerkt.
Gesetzesbücher Landesjagdrecht, ist aber auch sehr schwierig zu lesen/lernen, sind nur Gesetzestexte und auf mögliche Abweichungen im Kreis wird auch nicht eingegangen.
Ja man trägt wieder Hut!, Achte auf eine Haltemöglickeit für den Bruch.
MfG David