Hallo Para,
nach Ebern sind es für mich 240km einfach, macht keinen Sinn da nur mal eben so vorbeizufahren, schade hätte sicherlich Spass bereitet.
Zu Deiner erläuterung hätte ich auch noch eine Frage, Du schreibst
ZitatTja, das Geschoss darf den Befriedeten Besitztum nicht verlassen, so steht es im Waffengesetz drinnen
aber was bedeutet Befriedet??? Muss da ein Zaun drum rum sein??? oder wie ist denn Befriedet zu verstehen??? Denn ich habe schon die Möglichkeit auf einem abgemähtem Feld, mit Einverständniss des Landwirtes, zu schießen. Allerdings ohne Zaun und wie will ich sicherstellen dass das Geschoß dieses Feld nicht verlässt. Ich kenne halt die Schießanlagen der BW, so mit Schutzwall usw. aber wo finde ich so etwas schon in der freien Natur??? Aber evtl. kannst Du und natürlich alle Anderen im Forum mich noch ein bischen aufklären damit da nichts schiefläuft.
Einen schönen Tag noch,
Gruß Jürgen