Der Text im WaffG ist weiterhin eindeutig.
Es ist eine Waffe, für die das WaffG nicht gilt.
Es ist also keine Waffe i.S.d.WaffG.
Und somit kann ein entsprechender Gegenstand trotzdem ein Spielzeug sein.
Er ist dann beides.
Wobei, wenn ich mich gerade nicht täusche, gilt das WaffG dennoch ein wenig:
$42a
Wenn das Spielzeug also wie echt aussieht, dann gilt $42a, auch wenn die Energie sagt, es gilt nicht.
Betraf die Geschichte mit dem Feststellungsbescheid nicht die Diskussion um 0,08 vs. 0,5J?
Stefan