Schreckschusswaffe mit OC-Kartuschen legal zu führen?

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 4.240 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juni 2016 um 13:36) ist von NC9210.

  • Guten Abend allerseits,

    im Rahmen der Diskussion um das Führen von Schreckschusswaffen zur Selbstverteidigung stehe ich vor der Überlegung, ob eine solche – geladen mit OC-Kartuschen – mit dem kleinen Waffenschein legal geführt werden darf.

    Ein paar Definitionen aus der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) des Waffengesetzes:

    2.6
    Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.
    2.7
    Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.
    2.8
    Signalwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager oder tragbare Gegenstände nach Nummer 1.2.1, die zum Verschießen pyrotechnischer Munition bestimmt sind.


    Diese Definitionen treffen für die erhältlichen Schreckschusswaffen in der breiten Masse zu. Ich kann z. B. mit meinem HW88-Revolver Platzkartuschen verschießen (Schreckschusswaffe), CS-/CN-Gaskartuschen (Reizstoffwaffe) sowie mit dem passenden Aufsatz zu Silvester Platzkartuschen plus Pyromunition (Signalwaffe) verschießen. Noch eine Definition:

    1.
    Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte

    1.2
    Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),

    Nun zum Thema Führen zur Selbstverteidigung. In diesem Fall soll ja nach landläufiger Meinung bestenfalls OC statt CN oder CS verschossen werden, um eine bestmögliche Wirkung zu erreichen. Jedenfalls wird die Waffe zu diesem Zweck meist als Reizstoffwaffe genutzt. Weiter im Text mit einer Definition:

    5.
    Reizstoffe sind Stoffe, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Anwendung auf den Menschen eine belästigende Wirkung durch Haut- und Schleimhautreizung, insbesondere durch einen Augenreiz ausüben und resorptiv nicht giftig wirken.


    Nach dieser Definition kann OC nicht bestimmungsgemäße Anwendung auf den Menschen finden, denn zu diesem Zweck hat es der Gesetzgeber nicht zugelassen, sondern lediglich als reines Tierabwehrmittel.

    Die Frage, die sich mir damit stellt, ist die, ob die Schreckschusswaffe als Reizstoffwaffe legal im Rahmen des kleinen Waffenscheines geführt werden kann, wenn die Reizstoffwaffe mit Kartuschen geladen ist, deren Reizstoff ausschließlich nicht bestimmungsgemäß auf den Menschen angewandt werden kann? Es geht also nicht um einen durch Notwehr gerechtfertigten Einsatz, sondern um das legale Führen.

    Besten Gruß vom tumben

    Trompeter

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (26. Juni 2016 um 23:20)

  • Bei Führen von OC-Kartuschen mit der Intention "Tierabwehr" sehe ich persönlich keine rechtlichen Bedenken :^) . Problem solved?


    Wenn Du die OC-Kartuschen ohne Waffe führst, bin ich bei Dir. Anderenfalls habe ich noch Bedenken, nämlich dahingehend, dass es sich bei einer OC-geladenen Schreckschusswaffe überhaupt per Definition um eine Reizstoffwaffe handelt, die mit dem KWS geführt werden darf. Der KWS gilt ja explizit für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Was ein Reizstoff ist, ergibt sich aus der Definition.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (27. Juni 2016 um 10:52) aus folgendem Grund: Fehlerkorrektur

  • ... Und die darf man nicht gg aggressive Tiere einsetzen? Man, jetzt macht es doch nicht komplizierter als nötig!
    Im richtigen Leben interessiert es eh keine Sau, was genau da in den recycelten Zinnsoldaten steckt. Solange es dafür vorgesehen ist.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Man, jetzt macht es doch nicht komplizierter als nötig!


    Nun, die Komplikation ergibt sich für mich aus den Definitionen. Wer das Ganze rein praktisch und weniger theoretisch betrachtet, der muss sich nicht an diesem Thread beteiligen.

    Nordwolf, verfügen Kartuschen allgemein über ein PTB-Zeichen? Ich habe bislang nur BKA-Stempel und ggf. Beschusszeichen gesehen..

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

  • Nein aber deine "Waffe" und somit absolut Wurscht was du da reinpackst...in ner Notwehrsituation darfste ohnehin jedes Mittel waehlen das verhaeltnismaessig ist.
    Wenn du PV geladen hast in diesem Moment und du bist genoetigt zu schiessen ist das eben so.

  • Nein aber deine "Waffe" und somit absolut Wurscht was du da reinpackst...in ner Notwehrsituation darfste ohnehin jedes Mittel waehlen das verhaeltnismaessig ist.


    Darum - nämlich um eine gerechtfertigte Notwehrsituation - geht es mir explizit nicht, das schrieb ich bereits. Wurscht ist es möglicherweise mit Blick auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit im Falle einer Polizeikontrolle oder sonstigen Behördenkontaktes auch nicht.

    Besten Gruß vom tumben

    Trompeter

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (27. Juni 2016 um 10:52) aus folgendem Grund: Fehlerkorrektur

  • Haste Angst das dir wer in die Plempe schaut ?


    Ich führe nicht, wie Du einem anderen Thread entnehmen kannst. Es interessiert mich einfach.

    Besten Gruß vom tumben

    Trompeter

  • Es ist legal egal was du da reinpackst . Solange die Plempe PTB hat ...Wurscht.


    Mit der Begründung könntest du auch pathologisch wirkende Stoffe legal verschießen bzw. führen. Das halte ich für unwahrscheinlich. Und nochmal bitte, es geht nicht um Notwehr.

    Besten Gruß vom tumben

    Trompeter

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (26. Juni 2016 um 22:05)

  • Frei erwerbar, geeignet - legaaaaal! Zumindest bis du schießt, dann kommen andere Faktoren hinzu, aber danach fragst du ja nicht.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Frei erwerbar, geeignet - legaaaaal!


    Zumindest auf Deinem befriedeten Grund ist das legal. Aber auch mit KWS geführt?

    Besten Gruß vom tumben

    Trompeter

  • Die juristische Begründung lässt sich wohl mit dem im Ausgangsposting genannten Informationen geben


    Zitat


    2.6 Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

    und

    Zitat

    1. Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
    1.2 Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),


    OC Munition ist definitionsgemäß Kartuschenmunition, insoweit legal mit der PTB Waffe zu führen.

    weiter nennt der von dir zitierte 2.7

    Zitat

    2.7 Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.

    Der Umstand, dass die Definition "Reizstoffe" für OC nicht passt ist daher nicht relevant. OC dürfte unter "andere Wirkstoffe" subsumierbar sein ;^) . Problem solved?

    --------
    Disclaimer: IANAL - I am not a lawyer

  • Der Umstand, dass die Definition "Reizstoffe" für OC nicht passt kann ist daher nicht relevant. OC dürfte unter "andere Wirkstoffe" subsumierbar sein ;^) . Problem solved?


    Das könnte eine Lösungsmöglichkeit sein. Wer kann das sicher bestätigen? Andere Wirkstoffe könnten eben auch tödlicher Natur sein, weshalb mir das sehr weitreichend erscheint.

    Besten Gruß vom tumben

    Trompeter

  • "DumberTrompeter": Du solltest dich beim EU Parlament bewerben. Du kannst bestimmt ein paar sehr sinnige Gesetze verabschieden.

  • "DumberTrompeter": Du solltest dich beim EU Parlament bewerben.


    Danke, das adelt mich. Die gesetzlichen Definitionen lassen eben diese Unklarheit im Raum stehen. Nur, weil man "keinen Bock" hat, sich damit zu beschäftigen, heißt das nicht, dass da kein Problem sein muss.

    Ansonsten überrascht mich der unfreundliche Ton hier.

    Besten Gruß vom tumben

    Trompeter

  • Wer kann das sicher bestätigen?


    Der BGH. Ich kann die Bedenken nicht von der Hand weisen.
    Bei Spray ist die Bestimmung = Tierabwehr, das ist bei einer
    SSW nicht so. Und für OC gibt es nunmal keine Zulassung.
    Daß man damit tatsächlich Probleme bekommt halte ich für
    sehr unwahrscheinlich.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die SSW hat mehrere Zweckbestimmungen. Es kommt auf die Zweckbestimmung der Munition an! Auf der Verpackung der OC - Muni steht die Tierabwehr drauf. Steht auf dem KWS (den du ja nicht hast) drauf: "SSW darf nur zur Abwehr von Menschen genutzt werden"?
    Wohl nicht. Die tatsächliche Zweckbestimmung kennt nur derjenige, der führt. Solange man sich in einer Routinekontrolle an die Regeln hält und die richtigen Antworten gibt, ist es legal. So wie ein Pfefferspray.

    Nochmal: Nein, du darfst OC nicht zur Abwehr von Menschen führen... :rolleyes:

    Field Target im SC :W: ernsdorf