Schreckschuss Rechtslage in Frankreich

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.253 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juni 2016 um 17:19) ist von pak9.

  • Sind dort zwar ab 18 frei verkäuflich non PTB. Aber wie das mit dem Versand ist und gerade bei der Momentanen Diskussion in Brüssel weiss ich nicht wohne auch schon drei Jahre nicht mehr im Saarland und weis nicht ob immer noch frei ab 18.

  • Ist aber an der Grenze, oft kennt man dann auch die Bestimmungen des Nachbarlandes.

    Jupp genau so sieht das aus, hatte 3km mit dem Fahrad von Saarbrücken bis zum Waffenhändler in Frankreich.
    Dort waren die P.A.K günstiger als bei uns.
    Ausserdem konnte man sich im Juli Feuerwerk kaufen (14.7 Tag der Revulution) sehr praktisch wenn man im August geburtstag hat. :P

  • Mal ne themenbezogene Frage:

    Ist es nicht so, dass der Versender/Verkäufer als Privatperson sich nicht um das Waffenrecht des Ziellandes kümmern muss, solange er die hiesigen Transportbestimmungen und Waffengesetze einhält? Ist nicht der Empfänger für die Einhaltung der Gesetze seines Landes zuständig?

  • Ist es nicht so, dass der Versender/Verkäufer als Privatperson sich nicht . . .


    Nicht nur Privatpersonen !
    Ich habe mal vor einiger Zeit diverse Internetshops von den Niederlanden bis Finland angeschrieben: Jeder war bereit zu versenden !
    Den schwarzen Peter hat immer der Empfänger . . . 8)

  • Ist es nicht so, dass der Versender/Verkäufer als Privatperson sich nicht um das Waffenrecht des Ziellandes kümmern muss, solange er die hiesigen Transportbestimmungen und Waffengesetze einhält? Ist nicht der Empfänger für die Einhaltung der Gesetze seines Landes zuständig?

    Ok. Man sollte trotz im Inland legaler Abwicklung bedenken, dass man im Empfaengerland in Datenbanken landen kann. Wer darauf Zugriff haten kann oder an einem Datenaustausch beteiligt ist???

    Gruss
    pak9