Import aus dem EU-Ausland

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 974 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Juni 2016 um 17:19) ist von Fenix77.

  • Hallo zusammen,

    mal ne frage, die für mich nicht ganz klar ist.
    Darf ich ein Luftgewehr, in dem Fall ein Steyr Hunting 5 im EU-Ausland bestellen und so einführen.
    - Wenn die Waffe kein F-Zeichen hat, der Verkäufer mir aber Energie < 7,5J zusichert
    - ich weder WBK noch EWB besitze.

    Ich würde das LG so betreiben wie vom Händler zugesendet und das auf nem befriedeten Geländer bzw. indoor.

    Gibts hier was das geklärt sein muss oder reicht da die Bestätigung der 7,5j auf der Rechnung. ?(

  • Nein, ist ohne explizite Importerlaubnis verboten.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Egal was auf dem Papier steht, die Waffe muss zwingend ein F haben. Der Aufwand fuer den Import (Lieferung an Buechsenmacher) und das Anbringen des "F" duerfte betraechtlich sein.

    Gruss
    pak9

  • Danke, für die Info.

    Also wenn das F nicht vorhanden ist hat das keinen Sinn.
    Da nützt auch nicht wenn die 7,5j unterschritten werden. Haber verstanden.
    Ist immer gut wenn man vorher fragt.

  • Warum, die Hunting 5 kann man doch problemlos in Deutschland kaufen. Ganz korrekt mit F. Ich vermute der TS hatte die Möglichkeit die H5 irgendwo wesentlich günstiger zu bekommen. Das Hunting 5 kostet schließlich ne ganze Stange.

    Es gibt nichts Stilleres als eine geladene Kanone. (Heinrich Heine)