Das müsste dann ja auch auf das "Führen" des Wühlmausentfernungswerkzeug zutreffen.
Besitz von Alarmpatronen 16/40 ohne EWB strafbar?
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Das würde ich so sehen, ist aber heikel,
die Waffendefinition lässt einigen Spielraum.Bei Werkzeugen tritt ja kein Gas ins Freie weil die
nur aufgesetzt ausgelöst werden können. Das ist
bei den Fallen nicht so. -
Hier die versprochene Kalkulation zu meinem 108 Beitrag:
Ich war heute wieder bei meinem Kunden aus der Rüstungsindustrie und er nannte mir seine Kalkulationsberechnung. Bei einer Abnahme von 100 Geräten läge der Preis bei 30,00€ pro Stück, bei 1000 und mehr nur noch bei 20,00€.
Wie gesagt, rein hypotetisch, ich habe nicht vor den Job zu wechseln...
Gute Nacht
Max -