80 lbs armbrustpistole

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 8.729 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Mai 2016 um 08:23) ist von bertl.

  • @ smurf - Ich habe nur Infos aus deinen Beiträgen hier zusammen gefaßt,das macht einfach kein gutes Gesamtbild!Ist nix persönliches,soll bloß mal zum nachdenken anregen.Warum muß man hier immer so seltsame Bilder in andere Köpfe projizieren,das ist doch völlig unnötig!Wenn man sich über die Technik und die Möglichkeiten dieser unterhält sollte das doch völlig ausreichend sein.
    Und Anonymität und Internet passen so etwas von überhaupt nicht zusammen,zumindest nicht wenn man nicht richtig viel Ahnung hat und seine Spuren ordentlich ... :whistling: Aber da gibt's sicher andere die Dir das genauer und besser erklären könnten wie ich!

  • Oh Mann, ich geb's auf. Natürlich ist man im Internet nicht anonym, wenn z.B. eine Straftat im Internet begangen wird. Es haben sich schon tausende Leute geäußert, das sie es im Falle eines Einbruchs machen wie in Amerika. Meint ihr ein Staatsanwalt hat, falls ein Einbrecher zu Schaden kommt, nichts besseres zu tun, als im Internet Klarnamen zu ermitteln, nur um einen eh schon bekannten Täter einen Vorsatz anhand einer gemachten Aussage nachzuweisen? Das glaubst Du ja wohl selber nicht. Da hätte er nicht mal die rechtlichen Mittel dazu. Es sei denn, es weist etwas konkret auf eine bestimmte Person hin... Wäre in diesem Falle schwierig, weil -ihr werdet es nicht glauben- bei mir nicht “Smurf“ an der Haustür steht...
    Aber selbst wenn, es interessiert mich einfach nicht.
    In den letzten Wochen schnallen immer mehr, dass man sich nur selber helfen kann. Sagen übrigens auch Polizisten, aber natürlich nicht “die“ Polizei...

  • Ne, das macht der Staatsanwalt.
    Im Affekt ist eine kleinere Strafe, aber wenn man das schon vorher ankündigt ist es eine geplante Straftat(vorsätzlich), also volles Strafmaß.
    Eine Kleinigkeit für die Staatsanwaltschaft ist es auch deine komplette Onlineaktivität im nachhinein offen zu legen.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • ``Die AB wurde in der Tat zum Selbstschutz erworben, aber keinesfalls um sie willkürlich gegen Personen einzusetzen, sondern in der Hoffnung dies nie tun zu müssen. In einer Notwehrsituation dürfte ich dies jedoch ohne wenn und aber tun.``

    Da Stimme ich dir nicht zu @ smurf...du weisst schon das der Notwehrübende das relativ mildeste Mittel zu wählen hat :!: :!:

    Da gehört eine Armbrust eher nicht dazu... :whistling:

    mes que un club

  • Da Stimme ich dir nicht zu @ smurf...du weisst schon das der Notwehrübende das relativ mildeste Mittel zu wählen hat


    Jop in einer Notwehrsituation überlegst du zuerst ob das Mittel deiner Wahl dem Aggressor schaden könnte,.......... :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:


    Sorry aber wenn ich in Notwehr handele dann nehme ich was grad da ist und wenn es der Schraubenzieher ist dem man dem anderen ins Auge sticht,wie das Gerichte hinterher bewerten ist ne andere Geschichte.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    ``Die AB wurde in der Tat zum Selbstschutz erworben, aber keinesfalls um sie willkürlich gegen Personen einzusetzen, sondern in der Hoffnung dies nie tun zu müssen. In einer Notwehrsituation dürfte ich dies jedoch ohne wenn und aber tun.``

    Da Stimme ich dir nicht zu @ smurf...du weisst schon das der Notwehrübende das relativ mildeste Mittel zu wählen hat :!: :!:

    Da gehört eine Armbrust eher nicht dazu... :whistling:


    Lies noch mal...
    Ich schrieb “in einer Notwehrsituation“.
    Wenn du jetzt an eine Situation denkst, in der die AB nicht das “mildeste Mittel“ wäre, dann ist es keine Notwehr. Nur reden wir dann von zwei verschiedenen Dingen...

  • Zitat

    Sorry aber wenn ich in Notwehr handele dann nehme ich was grad da ist und wenn es der Schraubenzieher ist dem man dem anderen ins Auge sticht,wie das Gerichte hinterher bewerten ist ne andere Geschichte.


    So ist es.
    Und jetzt nehmen wir mal an, der andere hat den Schraubenzieher, Du die Wahl zwischen bloßer Faust und der AB. Dir ist nicht zuzumuten, den Angriff durch eine Stichwaffe mit der bloßen Faust abzuwehren und dies hätte auch keine Aussicht auf Erfolg. Selbstverständlich darfst du dann die AB einsetzen.
    Aber dieses Forum verkommt von einem Waffenforum zusehends zu einem Kaffeekränzchen für halbwissende Hobbyjuristen...

  • Zitat

    Könnt ihr diesen Notwehr- und Selbstverteidigungsscheiß nicht per PN klären?


    Nein.
    Schau mal, wieviele sich an der Diskussion beteiligen.
    Was weiß denn ich, wer noch alles mitreden will?
    Wie soll das gehen per PN?

  • Hört das gar nicht mehr auf!? :rolleyes:

    Hier geht es doch nur um die Pistolenarmbrust ...

    Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
    Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
    sagt mir ich soll auf mich warten !

  • Hallo,

    es ist doch vollkommen egal, wie wer was auslegt und ob es nur eine Pistolenarmbrust ist. Wenn einer ne bindende Antwort haben will, soll einfach zur Staatsanwaltschaft gehen, da kann er dann seine Selbstverteidigunsparanoia kundtun und ausleben. Und soviele beteiligen sich hier nicht dran, weil es einfach keine Option hier ist. Wann begreift man das eigentlich, es nervt ungemein.
    Wie kann man eigentlich soviel Schiss in seinem Leben haben, um auf alles vorbereitet zu sein? Begreif ich nicht.

    Steffi

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Wie kann man eigentlich soviel Schiss in seinem Leben haben, um auf alles vorbereitet zu sein? Begreif ich nicht.


    Du wirst es begreifen wenn es dich mal unvorbereitet erwischt hat.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • @ smurf und Mister-L Wenn Ihr Euch verteidigen müßt braucht Ihr Training,die richtigen Synapsen im Kopf und keine Waffe.Der menschliche Körper ist so furchtbar verletzbar das dir kein Hilfsmittel hilft wenn Du auf die Situation nicht vorbereitet bist.Im Zweifelsfall ist Vermeidung immer noch der beste Weg!Denn es gibt immer einen schnelleren,brutaleren,kaltblütigeren,stärkeren und schlaueren.Wohnst Du in der falschen Gegend,dann zieh um.Ist der andere stärker,schneller oder andersweitig deutlich überlegen helfen auch keine Waffen,dann sieh zu das Du heil aus der Situation raus und weg kommst.Was hilft es sich groß aufzubauen,den harten zu spielen und dann zu verrecken oder im Knast zu landen?
    Ich finde dieses ganze Thema einfach nur lächerlich! :whistling:

  • Zitat

    Was hilft es sich groß aufzubauen,den harten zu spielen und dann zu verrecken O D E R im Knast zu landen?


    Oha! Du verstehst mich ja doch :thumbup:
    Ganz genau! Die Betonung liegt auf ODER !!!!

  • Mag sein,ist aber meist von der Motivation,der Vorbereitung und dem Glück abhängig wie solche Geschichten ausgehen.Helden gehen meistens drauf,nur in Filmen haben sie danach die Frau! :whistling:

  • Können wir nicht einfach dabei bleiben das ne Armbrust ne schöne Sache ist.
    Der arme Kerl der die Frage gestellt hat ist schon lange raus.
    Alle"Helden " die sich verteidigen müssen sollen das doch einfach tun und nicht der halben Welt alles erzählen.
    Und abgesehen davon ist so was "einschüssiges" wie ne Armbrust nicht annähernd so gut wie Messer, Knüppel oder ein Haufen faustgrosse Steine :thumbup:

    Macht was ihr wollt, aber macht's leise :rolleyes:

  • smurf und Mister-L Wenn Ihr Euch verteidigen müßt braucht Ihr Training,die richtigen Synapsen im Kopf und keine Waffe.

    Und was mache ich wenn ich dazu gezwungen bin,rufe ich dann dich der erst mal alles analysiert ?

    Du bist Theoretiker die Praxis ist leider anders,da wirst du in Sekunden in Situationen rein gezwungen die du dir niemals vorher vorgestellt hast.

    Ich bezweifle allerdings der OT Ersteller überhaupt dazu kommt seine AB zu spannen.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Haaaaaallllloooo!
    Hier geht es um eine Pistolenarmbrust!

    Ihr seit mit eurer Abwehr/Notwehr/wasauchimmergeschichte im falschen Thema!!

    Soo schwer ist das doch nun wirklich nicht! :rolleyes:

    Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
    Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
    sagt mir ich soll auf mich warten !

  • Wer meint mit einem Bogen oder einer Armbrust auf einen Menschen zu schießen, Leute, dass ist was anderes als eine SSW oder Pfefferspray! Da nimmt man ernste Verletzungen in Kauf, bis zum Tod. Da sollte man vorher ganz genau drüber nachdenken.


    So und wenn ich mir jetzt einfach mal dieses Horrorszenario überlege, wo Leute sich nur aus diesem einen Grund so etwas anschaffen, mit diesem Vorsatz im Kopf und alle anderen Mittel ausschließt, dann wäre ich glatt für ne WBK für Bögen und Armbrüste. Wäre eine Überlegung dann für mich mein Hobby weiterzuführen und eine Berechtigung zu erwerben, mit dem Gedanken im Kopf das diese Sachen eben nicht mehr frei zu erwerben sind und es dann eben Hürden sind, die andere nicht bereit sind zu nehmen. Dann würde ich es auch so sehen, dass es nicht sein kann das man andere Sachen die weniger gefährlich sind verbietet und solche Geräte wie Bogen und AB noch frei zu kaufen sind. Das steht nicht im Einklang.

    Aber wer es noch nicht geschnallt haben sollte, bitte hier nochmal : es liegt an uns, einen Gewissenhaften Umgang als Besitzer zu gewährleisten. Mit Hirn.

    Selbstverständlich kommen dann Argumente wie :" dann besorg ich mir eine unterm Ladentisch", die eine SV Situation aber eben wesentlich härter bestraft, weil man dann illegaler Besitzer einer gefährlichen Waffe ist. Wo man dann wieder bei dem " vorher nachdenken" wäre.
    Vielleicht sollte man dann generell mal vorher nachdenken, dass würde die Sache dann wesentlich einfacher und entspannter für Alle machen.
    Also besser ist es, denn Finger einfach gerade zu lassen

    Lg Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Zitat

    Selbstverständlich kommen dann Argumente wie :" dann besorg ich mir eine unterm Ladentisch", die eine SV Situation aber eben wesentlich härter bestraft, weil man dann illegaler Besitzer einer gefährlichen Waffe ist. Wo man dann wieder bei dem " vorher nachdenken" wäre.

    Lg Steffi :love:


    Steffi, da irrst Du. In einer festgestellten(!) Notwehrsituation spielt das keine Rolle.
    Wenn du allerdings wegen der Tat bestraft wirst, weil es keine Notwehr war, wirkt eine illegal beschaffte Waffe evtl. tatsächlich strafverschärfend.
    Überhaupt werden meine Aussagen hier viel zu hoch gespielt.
    Ich habe NIE über irgendwas anderes als SV geredet, sondern nur davon, das mir in einer persönlichen Notsituation die juristische NotWEHRsituation schnuppe ist. Wenn mich einer zum Kampf zwingt, dann muss er halt damit rechnen, das ich gewinnen will.
    Ich könnte auch moralisch gut damit leben, da in fast allen anderen Ländern ein Einbrecher damit leben muss, erheblich verletzt zu werden. Oder meinst du in Tschechien oder Polen interessiert es einen, wenn du einem Einbrecher die Axt über den Kopf ziehst? Da klatschen die Nachbarn noch Beifall. Die Fälle in den USA werden nur deshalb so hoch gekocht, weil dort jeder 'ne Plempe hat und das deswegen oft tödlich ausgeht.
    Im übrigen hat die Polizei was Einbrecher angeht, ausser mit rumänischen Banden derzeit noch mit einer weiteren Nationalität erhebliche Probleme: Georgier.
    Und nun rate mal, für werden Staatsbürger im Sommer die Visumspflicht aufgehoben wird. Sorry, ich wehre mich lieber selbst.
    Aber ich vergaß, wir Deutschen haben eh die Weisheit mit Löffeln gefressen und wissen als einzige was richtig ist. So wie z.B. in der Flüchtlingspolitik, da machen die anderen 27 Bananenrepubliken in der EU ja auch alles falsch...