Airmagnum zur 1250 Dominatr umbauen. Legal????

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 2.275 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2016 um 19:33) ist von NC9210.

  • Moin.
    Es ist ja, rein theoretisch, möglich, aus einer Airmagnum eine Dominator zu machen, indem man Das Ventil und den Preßlufttank gegen die alten Teile austauscht.
    Doch ist das ganze überhaupt legal obwohl ich ja bei beiden max 7,5 Joule habe?
    Gibt es auf der Airmagnum bzw auf der Dominator irgendwelche "Zeichen" die das Gewehr eindeutig als Airmagnum oder Dominator kennzeichnen?

    Hintergrund der Frage ist ganz einfach folgender. Die Kohle für ne Dominator ist zur Zeit nicht verfügbar, ich möchte aber auch nicht so lange ohne LG sein. Deshalb dachte ich daran jetzt ne Airmagnum zu holen und dann in nem Jahr vielleicht die anderen Teile zu besorgen. Wenn das ganze rehtlich bedenklich ist vergeß ich das wieder. Das Leben ist zu kurz um seine Zeit mit Anwälten zu vertrödeln

    Gruß an alle
    Meikel

  • Moin, der Kostenfaktor beim Umbau ist imho unrentabel, ich würde sagen spar noch ein bisschen und hol dir dann ne Original Dominator 1250. Ich hab eine und bin sehr zufrieden, allerdings wäre mir der Holzschaft lieber statt des jetzt verbauten Kunststoffschaftes.
    Gruss Womel

    Ich kam , sah und schoss vorbei :cry:

    Carpe Diem
    Si vis pacem para bellum

  • Gutes altes Thema, fehlt die Kohle gibts halt nen anderes Gewehr oder man muss sparen.

    Ein Umbau ist wie schon geschrieben unrentabel die Kosten übersteigen den fertigen Waffenpreis.

    Wenn du ne Domi haben willst, hol dir doch eine mit zB Schaftschaden oÄ und bau sie wieder auf, da kannste evtl. nen derbes Schnäppchen machen.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Bei der Frage der legalität könnten sich die Geister scheiden.
    Ohne jede juristische Spitzfindigkeit, geht es ja um eine bauliche Veränderung an einer vom Hersteller unter der angegebenen Seriennummer beschriebenen Waffe. :F: hin oder :F: her.
    Genau genommen müsste es ein Büchsenmacher tun und das kostet dann nochmal.
    Von da her würde ich mich meinen Vorrednern hier anschließen. Unwirtschaftlich.

  • Solange du keine waffenrechtlich relevanten Teile veränderst
    (die sind im Gesetz abschließend aufgezählt) und die max.
    zulässige Energie nicht überschritten wird ist das legal.

    Wirtschaftlich ist es wenn man eine gebrauchte (abgelaufene)
    Kartusche verwendet, das ist das teuerste Teil an der Domi.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der Umbau ist nur rentabel, wenn man schon im Besitz des Waffe ist die man Umbauen will!
    Il-/Legal ist hier im Forum immer so eine Streitfrage, obwohl wie NC9210 schon beschrieben hat was Waffenrelevante Teile sind steht im Gesetz.

    Also wenn Du schon eine Airmagnum hast und eine Dominator willst, lohnt sich der Umbau, welcher ca 300 Euro kostet.
    Hast Du aber keine Airmagnum, dann lohnt sich das auch nicht.

    Gruß Remo


    "Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft;
    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

  • Wie ist denn das mit dem Umbau? Welches Teile braucht man? Das Ventil, eine Kartusche, Pumpe, was noch?
    Vor allem hatte ich mal irgendwo gelesen, dass man LP Kartuschen einsetzen kann und der Vorderschaft bleibt wie er ist? Wieviel Schuss kriegt man aus so einer kleinen Kartusche?

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    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Man benötigt das Ventil, die Schlagfeder und eine Kartusche.
    Aus der kleinen dürften geschätzt 120 Schuss möglich sein.
    Wenn es die große Kartusche werden soll braucht man den
    Vorderschaft mit der Bohrung.
    Das Ventil liegt neu bei ca.60,- Euro, eine Feder ca. 5,- und eine
    abgelaufene Kartusche bekommt man bei eGun für ca. 35,-.
    Mit einer neuen Kartusche (ca. 180,-) lohnt es sich nicht. Dann
    besser die AM verkaufen und eine Domi kaufen.

    Zum laden braucht man noch einen Fülladapter und entweder
    eine Pumpe oder eine Flasche.

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    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (13. Februar 2016 um 14:26)

  • Solange du keine waffenrechtlich relevanten Teile veränderst
    (die sind im Gesetz abschließend aufgezählt) und die max.
    zulässige Energie nicht überschritten wird ist das legal.

    Ich bin mir da nicht sicher. Immerhin muß das Ventil gewechselt werden, und das ist meiner Meinung nach ein waffenrechtlich relevantes Teil. Wenn man als Laie daran rumfummelt und es nicht vom BüMa machen läßt, dann gehe ich davon aus, daß die Waffe das :F: nicht mehr tragen darf.

    Hier ein Gutachten vom BKA: Einstufung von Teilen einer Softair-Waffe

    Da ist in der Begründung unter Punkt 1 der aufgeführte Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 zu beachten: "... bei Schußwaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schußwaffe fest verbunden ist."

    Das Ventil ist fest mit der Waffe verbunden und ist die unmittelbar auf das Geschoß wirkende Antriebsvorrichtung der Dominator. Damit wird schließlich auch (im Zusammenspiel mit Schlagbolzen und Schlagfeder) die Leistung (7,5 Joule - 50 Joule) festgelegt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Ragnar Caesar (14. Februar 2016 um 17:01)

  • Interesanter Bescheid. Mir fehlt allerdings die feste Verbindung
    mit der Waffe. Mal sehen ob man da weitere Info bekommt...

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  • ...interessant.....das Ventil ist ja geschraubt....gilt das als fest verbunden?
    Ich persönlich würde ja meinen "nö" ...... gibt doch auch Umbausätze....

    Leider ja! Bei meinen Nachtsichtgeräten liegt eine Universalmontage bei, mit denen sie sich an Spektive, Fernrohre, aber auch Zielfernrohe befestigen lassen (siehe mein Avatar-Bild).

    Obwohl die Geräte nur mittels Schnellverschluß ans ZF montiert werden, gilt das waffenrechtlich als "fest verbunden".

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  • Man kann die Teile allerdings überall frei erwerben.
    Das spricht dagegen. Ich hab mit dem Bescheid einige
    Probleme.

    Die "neue" Zusammenstellung entspricht genau der
    zugelassenen Domi. Ichbin weiterhin der Meinung das
    der Umbau legal ist.

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  • Man kann die Teile allerdings überall frei erwerben.
    Das spricht dagegen. Ich hab mit dem Bescheid einige
    Probleme.

    Die "neue" Zusammenstellung entspricht genau der
    zugelassenen Domi. Ichbin weiterhin der Meinung das
    der Umbau legal ist.

    Möglicherweise, wenn es von einem BüMa gemacht wird.

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  • Schöner Hinweis; wer den Umbau gemacht hat kann
    nach kürzester Zeit niemand mehr feststellen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Schöner Hinweis; wer den Umbau gemacht hat kann
    nach kürzester Zeit niemand mehr feststellen.


    Aber der autorisierte, konzessionierte Fachbetrieb (Büchsenmacher) dokumentiert dann auch die sachgerechte Ausführung.
    (Soweit diese Änderung vom Hersteller zugelassen ist)

    Als "fest verbunden" gilt was nur mit einem Schlüssel oder besonderen Vorrichtungen (Werkzeugen) zu demontieren ist.

  • Aber der autorisierte, konzessionierte Fachbetrieb (Büchsenmacher) dokumentiert dann auch die sachgerechte Ausführung.


    Mag sein, muß aber niemand aufheben.
    Dokumentationspflicht gibt es für Eigentümer nicht,
    in keiner Weise. Und Käufer oder Erben wissen es
    dann nicht mal...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Als "fest verbunden" gilt was nur mit einem Schlüssel oder besonderen Vorrichtungen (Werkzeugen) zu demontieren ist.


    Das ist deine persönliche Auslegung, die leider vor Gericht nicht standhält. Hier mal wieder eine Bewertung des BKA:

    BKA Einstufung "Nachtsichtgeräte"

    Laut dieser Feststellung reicht es schon aus, wenn die Geräte korrespondierende Schnittstellen wie Ringadapter besitzen und sich mit wenigen Handgriffen montieren lassen. Man kann also davon ausgehen, daß das BKA ein Ventil, das mit einem Maulschlüssel festgezogen wird, ebenfalls als "fest montiert" betrachten wird.

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