Hey liebe Co2air Community,
Es ist mein erster Post hier, also entschuldigt bitte einige Formfehler . Und zwar habe ich eine Frage bezüglich Selbstverteidigung mit Schreckschuss, worauf ich jetzt nach langem Suchen keine konkrete Antwort gefunden habe.
Und zwar stell ich die Situation an einem hypothetischen Beispiel dar:
Ich gehe mit ein paar Freunden durch die Stadt zu später Stunde. Plötzlich kommt eine Gruppe von Männern auf uns zu, die uns anpöpeln und einer zieht ein Messer aus seiner Tasche. Daher zieht einer meiner Freunde eine SSW Waffe und feuert in Richtung der Männer. Diese flüchten sofort.
Soweit ich das beurteilen kann wäre es ja Notwehr, da ein Angriff unmittelbar bevor stand.
Zur eigentlichen Fragen somit. Muss man nachdem durch Notwehr per SSW gehandelt hat die Polizei informieren. Gibt es da eine gesetzliche Regelung, oder Vorschrift? Könnte mir vorstellen, dass Anwohner die Polizei nach den Schüssen rufen und das dann vllt eine Ermittlung eingeleitet wird, die am Ende zum Schützen führt, was ja nicht sehr vorteilhaft wäre. Auf der anderen Seite, kann ich mir vorstellen, dass wenn man die Polizei ruft es auch zu Problemen kommen könnte.
Also konkret: Gibt es eine Regelung und wenn nein...Hatte jemand schonmal so eine Notwehrsituation und wie hat er dann gehandelt?