Notwehr mit Schreckschuss / Polizei informieren?

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 6.399 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2016 um 12:13) ist von Gubi.

  • man kann hier die Diskussion ad absurdum führen, aber ein Messer in der Hand des Angreifers sehen und raten, ob er zusticht oder nicht, finde ich ziemlich witzlos. Wenn er zusticht, dann kann es schon zu spät sein. Für mich wäre es eine Bedrohung, und ich würde ohne überlegen SSW ziehen und feuern. "Rather be judged by 12, than carried by 6".

    Du sollst ja nicht RATEN sonder EINSCHÄTZEN!

    Wie bereits erwähnt, wir reden hier über einer fiktiven (angeblichen) Notwehrsituation. Inder der Angreifer das Messer NUR zog!

    Die Polizei ist in jedem Fall zu informieren und zwar SOFORT!!

  • Gubi....hör bitte auf ganze Beiträge in "fett" zu verfassen. Das wirkt einfach nur wie Schreihals - selbst wenn die von den Zeilen transportierte Botschaft sinnvoll ist oder sein soll... ;^)

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)


  • Zum hypothetischen Fall. Das bloße ziehen eines Messer rechtfertigt noch nicht das ziehen und schießen mit
    einer SSW. Das stellt allenfalls eine Bedrohung dar und man hat eventuell die Möglichkeit weg zu rennen oder dem Angreifer
    mit einen Gegenstand das Messer aus die Hand zu schlagen. Eerst wenn der Tätet tatsächlich zusticht oder mit absoluter
    Sicherheit zustechen will, besteht eine akuten Notwehrsituation, die den Gebrauch einer Waffe rechtfertigen würde.

    Auch durch den Fettdruck wird Deine Rechtsauffassung nicht zutreffender. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass irgend ein weltfremder 68-Richter Deine Auffassung teilt, aber im Regelfall stellt schon die Drohung mit einem Messer eine Notwehrsituation dar, die den Einsatz einer SSW rechtfertigt. "Das Messer aus der Hand zu schlagen." Ich fasse es nicht, wie man zu so einer absurden Auffassung kommen kann.

  • Zitat

    Du sollst ja nicht RATEN sonder EINSCHÄTZEN!

    Na spielen wir diese fiktive Situation weiter: es ist dunkel. Vor Dir steht eine Gestalt mit dem Messer in der Hand und erzählt (mit sehr unangenehmen Stimme), was sie (diese Gestalt) mit Dir mit Hilfe dieses Messsers tut, wenn Du nicht sofort alle Deine Wertsachen ihm schenkst. Und noch ein Paar stehen rechts und links von Dir (vielleicht auch mit netten Messerchen spielend). Wie willst Du einschätzen, ob er zusticht oder nicht? ;)

  • Plainspotter, das könnte eine ernste Situation sein, die mit klaren Forderungen einhergeht.

    In diesem Fall würde ich denen alles gewollte geben und von dannen ziehen lassen. Warum soll ich mich unnötig
    mehr durch ziehen einer SSW in Gefahr begeben? So würde ich die Situation entschärfen, zumindest wäre es ein Versuch.
    Das jemand eine SSW bei sich trägt, bedeutet doch nicht das man damit um alles in der Welt sein Recht durchsetzten muss.
    In deinem geschilderten Fall würde eine Waffe nur das Gegenteil bewirken.
    Meine Wertsachen sind ersetzbar, meine Gesundheit nicht.

  • Weil der Einsatz einer Waffe das allerletzte Mittel in der Selbstverteidigung ist!

    Da es sich bei einer SSW um ein nichttödliches Abwehrmittel handelt, ist es ein angemessenes Mittel der Selbstverteidung gegen einen drohenden Messerangriff. Ich muss mich nicht auf das Risiko einlassen, bei dem Versuch, das Messer aus der Hand zu schlagen, erstochen zu werden. Ich kann im Übrigen zwar eine "Flucht" versuchen, aber ich muss es nicht. Es gilt der Rechtgrundsatz, das Recht muss nicht dem Unrecht weichen.

  • Wie zumindest ich handeln würde bzw, selbst gehandelt habe:
    1. Waffen in Notwehr einsetzen um die Situation unter Kontrolle zu bekommen.
    2. Täter festnehmen und sichern
    3. Polizei anrufen und auf Eintreffen warten.
    4. Sagen, dass man in Notwehr eine Waffe einsetzen musste
    5. Waffe auf verlangen herausgeben, aber dem Einzug und der Beschlagnahme auf dem Formular widersprechen.
    6. Den Polizisten sagen, dass man keine weiteren Angaben machen wird und der Rechtsanwalt bei Zeiten ein Aussage zuschicken wird.
    7. Zuhause Rechtsanwalt Kontaktieren
    8. Schon mal 550€ Anwaltshonorar ansparen.
    9. Auf Einstellung des Verfahrens warten.

  • Plainspotter, das könnte eine ernste Situation sein, die mit klaren Forderungen einhergeht.

    In diesem Fall würde ich denen alles gewollte geben und von dannen ziehen lassen. Warum soll ich mich unnötig
    mehr durch ziehen einer SSW in Gefahr begeben? So würde ich die Situation entschärfen, zumindest wäre es ein Versuch.
    Das jemand eine SSW bei sich trägt, bedeutet doch nicht das man damit um alles in der Welt sein Recht durchsetzten muss.
    In deinem geschilderten Fall würde eine Waffe nur das Gegenteil bewirken.
    Meine Wertsachen sind ersetzbar, meine Gesundheit nicht.


    bist Du sicher, daß sie Dich dann gehen lassen und nicht noch irgendwelche Spielchen ausdenken? Ich übertreibe mal, aber was, wenn die sehen, wie schnell Du Dich von Deinen Sachen getrennt hast, noch etwas von Dir wollen und es dann zur richtigen Mißhandlungen kommt?

  • @Mars2014,

    Deeskalation wenn möglich, mentale Überlegenheit ausnutzen und Forderungen ggf nachkommen, wenn
    alle meine Möglichkeiten gescheitert sind. Von da her bleibt für mich die SSW (wenn ich sie überhaupt mal dabei habe) das
    allerletzte Mittel mich zu verteidigen. Und ist sie zum Einsatz gekommen, würde ich sofort die Polizei informieren.


  • Sämtliche Ratschläge bzgl SV mit SSW, die ich bisher im Forum gesehen habe, klangen etwa so: "schnell SSW ziehen, 2 - 3 abfeuern und wegrennen. Evtl. beim Rennen noch mal umdrehen und noch 1-2 schüsse abfeuern und weiterrennen. Keine Versuche einen Helden zu spielen und versuchen die Täter festzunehmen". Also, Deine Punkte 2 und 3 widersprechen diesen Ratschlägen :)

  • Das bloße ziehen eines Messer rechtfertigt noch nicht das ziehen und schießen mit
    einer SSW.

    Dann zieh doch mal in einer Verkehrskontroller einfach so ein Messer. Da werden Dir die Polizisten sehr schnell klar machen, dass man sich in einer Notwehrsituation bewegt.

    Das stellt allenfalls eine Bedrohung dar und man hat eventuell die Möglichkeit weg zu rennen

    Es gibt einen wichtigen Grundsatz bei der Notwehr: "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen"!

    oder dem Angreifer
    mit einen Gegenstand das Messer aus die Hand zu schlagen.

    Lebensgefährlicher Budoquatsch! Wenn Dein Gegenüber auch nur einigermaßen weiß mit einem Messer umzugehen hast Du keine Überlebenschance. Ich selbst begegne immer wieder auf Parties irgendwelchen angetrunkenen Typen mit einem wahnsinns Ego die bei irgendwelchen verantwortungslosen Meistern gelernt haben wie man Messer abwehrt. Einige sind nachdem ich einen Kugelschreiber oder einen Edding nehme kuriert. Die meisten aber glauben weiterhin an ihre Technik und behaupten so wie ich würde ja keiner mit einem Messer angreifen. Aber die Wahrheit ist: Doch so greift man mit einem Messer an. KEINER der Typen hätte im übrigen den Angriff überlebt wäre es ein echtes Messer gewesen.

    Eerst wenn der Tätet tatsächlich zusticht oder mit absoluter
    Sicherheit zustechen will, besteht eine akuten Notwehrsituation, die den Gebrauch einer Waffe rechtfertigen würde.

    Den Begriff Putativnotwehr schon mal gehört?

    Das ganze könnte dann als Überschreitung der Notwehr gewertet
    werden,

    §33 StGB schon mal gelesen?

    Einmal editiert, zuletzt von Kaneda Adamis (10. Februar 2016 um 15:09)


  • bist Du sicher, daß sie Dich dann gehen lassen und nicht noch irgendwelche Spielchen ausdenken? Ich übertreibe mal, aber was, wenn die sehen, wie schnell Du Dich von Deinen Sachen getrennt hast, noch etwas von Dir wollen und es dann zur richtigen Mißhandlungen kommt?

    Ich kann jetzt nur in die Glaskugel schauen :rolleyes:

    Selbst dann wäre es (wahrscheinlich) nicht angebracht die Waffe zu ziehen, bei dein genannten fünf Mann hätte ich keine Chance.
    Die wäre im Handumdrehen in ihren Händen und würden die gegen mich einsetzten. Alles weiter wäre jetzt zu spekulativ,
    wahrscheinlich käme es zu instinktiven Handlung meinerseits, hab ja noch zwei dicke Arme und halbwegs schnell
    Beine.

  • Ich kann jetzt nur in die Glaskugel schauen :rolleyes:

    Selbst dann wäre es (wahrscheinlich) nicht angebracht die Waffe zu ziehen, bei dein genannten fünf Mann hätte ich keine Chance.
    Die wäre im Handumdrehen in ihren Händen und würden die gegen mich einsetzten. Alles weiter wäre jetzt zu spekulativ,
    wahrscheinlich käme es zu instinktiven Handlung meinerseits, hab ja noch zwei dicke Arme und halbwegs schnell
    Beine.


    Das waren nicht fünf, sondern nur 3 ;) Was die Glaskugen betrifft: von Dir erwähntes Abschätzen, ober derjenige zusticht oder nicht, war genauso "in die Glaskugen schauen" ;)

  • Sämtliche Ratschläge bzgl SV mit SSW, die ich bisher im Forum gesehen habe, klangen etwa so: "schnell SSW ziehen, 2 - 3 abfeuern und wegrennen. Evtl. beim Rennen noch mal umdrehen und noch 1-2 schüsse abfeuern und weiterrennen. Keine Versuche einen Helden zu spielen und versuchen die Täter festzunehmen". Also, Deine Punkte 2 und 3 widersprechen diesen Ratschlägen

    Muss jeder selbst entscheiden ob er das macht. Der wesentlich Vorteil hier ist, dass man es selbst war der die Polizei gerufen hat und am Tatort blieb. Das macht es dem Angreifer bedeutend schwieriger die Geschichte umzudrehen.

  • Selbst dann wäre es (wahrscheinlich) nicht angebracht die Waffe zu ziehen, bei dein genannten fünf Mann hätte ich keine Chance.
    Die wäre im Handumdrehen in ihren Händen und würden die gegen mich einsetzten. Alles weiter wäre jetzt zu spekulativ,
    wahrscheinlich käme es zu instinktiven Handlung meinerseits, hab ja noch zwei dicke Arme und halbwegs schnell
    Beine.

    Woher kommt eigentlich dieser Mythos des entwaffnet werdens? Wenn Du die Waffe nicht gerade einhändig wie einen Lappen hältst gibt es keine realistische Chance sie Dir abzunehmen.

  • @Kaneda Adamis,

    was mich doch sehr wundert, oder besser erschreckt, dass alle gleich ihre Knarre ziehen würden.
    Eigentlich enttäuschend. Ich hoffe, wenn es sollte es mal zu einen entsprechenden Situation kommen,
    es keine Ladehemmung gibt, ..... was dann??

  • @Kaneda Adamis,

    was mich doch sehr wundert, oder besser erschreckt, dass alle gleich ihre Knarre ziehen würden.
    Eigentlich enttäuschend. Ich hoffe, wenn es sollte es mal zu einen entsprechenden Situation kommen,
    es keine Ladehemmung gibt, ..... was dann??


    Du hast richtig geschrieben - SSW ziehen und abfeuern soll ein allerletztes Mittel sein. Für mich, wenn jemand auf mich mit einem Messer zugeht, kommt die Zeit für dieses Mittel, weil da es schon zu spät für die Gespräche und man schliesslich den Angreifer nicht zu nah an sich lassen soll.

  • @Kaneda Adamis,

    was mich doch sehr wundert, oder besser erschreckt, dass alle gleich ihre Knarre ziehen würden.
    Eigentlich enttäuschend. Ich hoffe, wenn es sollte es mal zu einen entsprechenden Situation kommen,
    es keine Ladehemmung gibt, ..... was dann??

    Es geht ja in dem Thema um Selbstverteidigung.


    Nicht wie lasse ich mich überfallen für Fortgeschrittene.


    Was soll den daran schlimm sein wenn man sich versucht zu wehren bei einem Überfall. Natürlich kann das auch nach hinten losgehen aber man hat das Recht sich unseren Eigentum zu beschützen.


    LG 0815