Ich habe vor 4 Jahren zwei Verriegelungskammern ohne Nummerierung für eine R93 mittels EWB erworben. Diese sollten grds WBK- eintragungsfrei sein.
Nun möchte ich diese Teile verkaufen. Meine Waffenbehörde sagt nun, dass diese Teile immer eintragungspfluchtig sind. Ich soll sie neu nummerieren und in die WBK eintragen lassen. Da ich es versäumt habe, diese Teile innerhalb von 14 Tagen anzumelden werfen Sie mir nun weiterhin noch eine Ordnungswidrigkeit nach dem WaffG vor. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Eintragungsfrei ohne Nummer oder doch nicht?! Es existieren kontroverse Meinungen- Blaser sagt, Altteile sind frei... Ich bitte um passenden Antworten mit ggf. gesetzlicher Grundlage. Danke!!!
Blaser R93 wesentliche Waffenteile
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Berührt diese Verriegelungskammer die Patrone, ist sie also selbst Abschluss des Laufes?
Wenn ja, dann ist sie wesentliches Teil i.S.d.WaffG und damit eintragungspflichtig.
Handelt es sich bei dem von dir angefragten Teil nur um den Verriegelungskranz, dann ist es kein wesentliches Teil, weil dieser selbst nicht den Lauf abschließt.
Stefan
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Hi,ich frag nur so aus neugierde...
Wegen Sicherheitsbedenken ausgetauscht? Man liest ja so einiges zur 93.
LG
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Nein- ich habe keinerlei Sicherheitsbedenken und schieße diverse R93 in verschiedensten Kalibern- ohne Ausfälle. Ich brauche nur eine Rechtsinfo- niemand hat anscheinend eine genaue Ahnung dazu...
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Eine zeitlang war es legal, solche wesentliche Waffenteile ohne Voreintrag frei
zu erwerben, wenn eine solche Waffe in der WBK eingetragen war, solange man
beim gleichen oder kleineren Kaliber blieb. Eine Eintragung war nicht nötig, wurde
aber bezüglich der Rechtssicherheit empfohlen. Bei irgendeiner der letzten
Gesetzesnovellen war dann eine Anmeldung gefordert. Sogar für Reduzierhülsen.Wenn im Nachhinein (jetzt) noch eine Anmeldung möglich ist, ist das schon
fast großzügig von der Behörde. Was die Nummer anbelangt, so würde ich nochmal
rückfragen. Eventuell muss die von Blaser angebracht, bzw vergeben werden.Gruß Klaus