Blaser R93 wesentliche Waffenteile

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 2.264 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2016 um 21:12) ist von Pellet.

  • Ich habe vor 4 Jahren zwei Verriegelungskammern ohne Nummerierung für eine R93 mittels EWB erworben. Diese sollten grds WBK- eintragungsfrei sein.
    Nun möchte ich diese Teile verkaufen. Meine Waffenbehörde sagt nun, dass diese Teile immer eintragungspfluchtig sind. Ich soll sie neu nummerieren und in die WBK eintragen lassen. Da ich es versäumt habe, diese Teile innerhalb von 14 Tagen anzumelden werfen Sie mir nun weiterhin noch eine Ordnungswidrigkeit nach dem WaffG vor. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Eintragungsfrei ohne Nummer oder doch nicht?! Es existieren kontroverse Meinungen- Blaser sagt, Altteile sind frei... Ich bitte um passenden Antworten mit ggf. gesetzlicher Grundlage. Danke!!! ?(

  • Nein- ich habe keinerlei Sicherheitsbedenken und schieße diverse R93 in verschiedensten Kalibern- ohne Ausfälle. Ich brauche nur eine Rechtsinfo- niemand hat anscheinend eine genaue Ahnung dazu...

  • Eine zeitlang war es legal, solche wesentliche Waffenteile ohne Voreintrag frei
    zu erwerben, wenn eine solche Waffe in der WBK eingetragen war, solange man
    beim gleichen oder kleineren Kaliber blieb. Eine Eintragung war nicht nötig, wurde
    aber bezüglich der Rechtssicherheit empfohlen. Bei irgendeiner der letzten
    Gesetzesnovellen war dann eine Anmeldung gefordert. Sogar für Reduzierhülsen.

    Wenn im Nachhinein (jetzt) noch eine Anmeldung möglich ist, ist das schon
    fast großzügig von der Behörde. Was die Nummer anbelangt, so würde ich nochmal
    rückfragen. Eventuell muss die von Blaser angebracht, bzw vergeben werden.

    Gruß Klaus

    2 Mal editiert, zuletzt von Pellet (9. Februar 2016 um 21:21)