Beiträge von hoeness23

    Ich habe vor 4 Jahren zwei Verriegelungskammern ohne Nummerierung für eine R93 mittels EWB erworben. Diese sollten grds WBK- eintragungsfrei sein.
    Nun möchte ich diese Teile verkaufen. Meine Waffenbehörde sagt nun, dass diese Teile immer eintragungspfluchtig sind. Ich soll sie neu nummerieren und in die WBK eintragen lassen. Da ich es versäumt habe, diese Teile innerhalb von 14 Tagen anzumelden werfen Sie mir nun weiterhin noch eine Ordnungswidrigkeit nach dem WaffG vor. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Eintragungsfrei ohne Nummer oder doch nicht?! Es existieren kontroverse Meinungen- Blaser sagt, Altteile sind frei... Ich bitte um passenden Antworten mit ggf. gesetzlicher Grundlage. Danke!!! ?(