PAK PA Knallpatrone, Vogelschreck usw. - rechtliche Definition und Erlaubnis

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.450 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Dezember 2015 um 23:03) ist von Max D..

  • Hallo,

    nachdem ich folgendes Videogesehen habe wollte ich mal wissen, was genau mit Knallpatrone gemeint ist. Ob die Info aus dem Video rechtlich richtig ist.
    Da steht an Sylvester darf nicht mit Knallpatronen geschossen werden. Erzählt wird von Vogelschreck usw. Liegt der Unterschied hier bei PA und PAK? Oder ist Vogelschreck eine ganz eigene Sorte?

    Wie verhält es sich? Darf ich mit meinen P.A. Knall auf meinem befriedetem Grundstück schießen solange sicher gestellt ist, daß die Hülse nicht das Grundstück verlässt?

    MfG. Dee

  • Wie verhält es sich? Darf ich mit meinen P.A. Knall auf meinem befriedetem Grundstück schießen solange sicher gestellt ist, daß die Hülse nicht das Grundstück verlässt?

    Definitiv ja!

    Vogelschreck ist Pyro Munition die einfach hochfliegt und sehr laut Knallt in Deutschland schon sehr lange nur mit EWB zu erwerben.

  • Also:

    PA/PAK meinen beide das gleiche und zwar die metallenen Kartuschen die du IN DAS MAGAZIN der Schreckschuss lädst (haben btw 9mm Durchmesser, deswegen 9mm PAK). Diese sind frei ab 18.


    Vogelschreck/VS/Knallpatrone sind Effekte die EINZELN, VORNE in den Signalbecher gesteckt werden und am Himmel oben explodieren. Diese kriegst du nur mit Erlaubnis und darfst die dann nur zu dem angegebenen Zweck verwenden (z.B. Vögel aus dem Weinberg verscheuchen).