Petition mitzeichnen!! - EU will Waffenrecht verschärfen, auch Schreckschuss, Deko, Salut betroffen

Es gibt 1.588 Antworten in diesem Thema, welches 307.392 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2018 um 12:40) ist von Mad Dog Tannen.

  • Es gibt ja auch zwei Möglichkeiten, die noch keiner bedacht zu haben scheint. Eigentum bleibt Eigentum. Der Staat muss entschädigen oder alles ersatzlos einziehen. Was kann er denn von beidem? Entschädigen kann er nicht, ersatzlos einziehen? Das will ich sehen. Da wäre aber etwas los.

    Wie war das mit den 4mm und den Gekohrenen LEP?

    Zum anderem verweise ich mal an Wikipedia. So Wenn Malmström und ihr Minion Fianbi als Richtlinie ein Totales Waffenverbot durchwinken. (Gut Möglich den an dem Tag ist kein Abgeordneter da wenn beraten wird.) Dann Muß Merkel un Co. das umsetzen. Punkt aus Basta Richtlinien müßen umgesetzt werden, nur ist dann die frage wie lange die dafür brauchen.

    Kannst dich ja in das EU Parlament wählen lassen und mit dem Trick eine Richtlinie durchwedeln die Dir besser gefällt.


    Dann unsere Gehirnalergieschen Politiker kapieren nicht das Frankreich zum Teil da Brennpunkte gebastelt hat die seit Jahrzenten nur auf den Zündfunken warteten. Ich weis ist bißle kompliziert aber irgendwie hat Frankreich schon 1950 den Grundstein gelegt damit Rattenfänger opfer bekommen können. In Deutschland kann man noch gegen Steuern. Nur das ist Politik.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (4. Dezember 2015 um 23:08)

  • Wie war das mit den 4mm und den Gekohrenen LEP?


    Die wurden ja nicht verboten und den Besitzern ist ja eine WBK, meines Wissens sogar kostenlos, ausgestellt worden.

    Für die erstatzlose Enteignung eignen sich die kurzen Verschaftrepetierer und die Kurzwaffen bestimmten kleinen Kalibers. Die wurden vor wenigen Jahren einfach unter einem Verbot gestellt und die Besitzer mussten diese abgeben ohne eine Entschädigung zu zahlen.

  • Hi, :)

    Will nicht wissen wieviel Millionen Butterflymesser irgendwo noch in den Schubladen rumfliegen,

    wo die Millionen sind… keine Ahnung, aber ich kann dir definitiv sicher sagen, wo sich eins davon befindet. :rolleyes:

    Wieso sollte es dann jetzt anders sein?

    weil es nicht um irgendwelche Agrar-Gesetze, oder die Länge der Bananen geht, sondern um konkrete Sicherheitsgesetze der BRD. Und da hat die EU überhaupt nichts mitzureden. Das ist explizit ausgenommen. Empfehlungen ja, Gesetzeskraft um über Deutschland bestimmen zu können hat es nicht. Bei anderen Dingen muss Deutschland mitziehen, da sonst die EU-Gesetzgebung, für die alle Staaten unterschrieben haben, zum Beispiel Handelshemmnisse erkennt. Das war auch der damalige Grund warum wir jetzt überhaupt Airsoft in derzeitigem Zustand erwerben durften.

    Da muss man unterscheiden. Das ist wichtig. Ich hatte die Passage in der konkret genannt wurde, dass die EU bei solchen Dingen nichts zu melden hat, hier schon eingestellt.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Die wurden ja nicht verboten und den Besitzern ist ja eine WBK, meines Wissens sogar kostenlos, ausgestellt worden.

    Tja nicht überall mein damaliger Nachtbar durfte seine 4mm Abgegeben und bekam dafür kein Entschädigung.

    Und wenn´s nicht so Schlimm wäre warum schlagen dann die Bümas alarm?

  • Bitte mal lesen. Daraus geht ganz klar hervor, dass die Regelungskompetenz hinsichtlich des Waffengesetzes in der deutschen Hand liegt.


    Gemäß Artikel 3 Absatz 2 EUV und Artikel 67 Absatz 1 AEUV
    bietet die EU ihren Bürgerinnen und Bürgern zwar einen Raum der Freiheit, der
    Sicherheit und des Rechts. Eine extensive Auslegung dieser Bestimmungen ver-
    bietet sich allerdings. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
    Ordnung sowie der Schutz der inneren Sicherheit sind Aufgaben der Mitglied-
    staaten (Artikel 72 AEUV) und verbleiben in deren alleiniger Verantwortung

    (Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 EUV).

    Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
    Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, http://www.betrifft-gesetze.de
    ISSN 0720-2946



    Drucksache 732/13 (Beschluss) - 2 -




    • Eine Regelungskompetenz der EU folgt insofern auch nicht aus der Harmo-
      nisierungs- oder Koordinierungsbefugnis des Artikels 114 AEUV, die sich auf
      das Errichten und Funktionieren des Binnenmarkts bezieht.
      Für die Schaffung
      eines weitgehend einheitlichen materiellen Waffenrechts auf europäischer
      Ebene stellt Artikel 114 AEUV keine hinreichende Rechtsgrundlage dar.
      An-
      ders als die primär handelsbezogenen Materien der Schusswaffenrichtlinie und
      der Abschluss des VN-Schusswaffenprotokolls betreffen die Vorschläge zur
      Zulassung und zum Besitz von Schusswaffen in der Regel keinen grenzüber-
      schreitenden Sachverhalt.


    • Vor diesem Hintergrund bestehen gegen einen diesbezüglichen Legislativvor-
      schlag der Kommission auch Bedenken in Hinblick auf die Wahrung des Sub-
      sidiaritätsprinzips (Artikel 5 Absatz 3 EUV) und des Grundsatzes der Ver-
      hältnismäßigkeit (Artikel 5 Absatz 4 EUV).

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Daraus geht ganz klar hervor, dass die Regelungskompetenz hinsichtlich des Waffengesetzes in der deutschen Hand liegt.


    Ich befürchte, dieser Umstand nutzt nichts. Es ist schon klar, dass die EU-Kommission zumindest in dieser Sache nur Empfehlungen aussprechen kann und nicht direkt die deutsche Gesetzgebung aushebeln wird. Aber es ist zu Erwarten, dass zumindest Teile dieser Empfehlung folgen in das deutsche Waffenrecht eingebunden werden. Da liegt auch meine Hoffnung, dass im Falle des wahrscheinlichen Durchwinkens in der EU, jedoch im deutschen Waffenrecht möglichst wenig übrig bleiben wird.
    Beispielsweise wird eine Vereinheitlichung in der Bauart von SSW gefordert, um den Umbau zu einer scharfen Waffe zu verhindern. Wenn man sich aber die deutschen Bestimmungen der PTB zur Zulassung von SSW durchliest, hat man hier schon sehr viel getan, um genau das zu verhindern. Da ist m.E. kein sinnvoller Raum noch etwas "zu verbessern".
    Oder die geplante Registrierungspflicht von Deko und SSW-Waffen. Man stelle sich vor, jede Waffe muss auf eine WBK. Ein immenser Verwaltungsaufwand, zumal diese WBK kostenlos ausgestellt werden müsste, analog zu der Registrierung der 4mm- und LEP- und PTB- losen Waffen, wie das vor einigen Jahren geschehen ist. Die WBK's wurden m.W. auch kostenlos ausgestellt.
    Da wird so mancher Sachbearbeiter einer Waffenbehörde die Augen rollen und kräftig mit dem Kopf schütteln. Genau diesem Umstand habe ich auch in meinem Schreiben ausgedrückt, den ich den EU-Parlamentariern zukommen lies. Wir wissen ja, in Sachen Argumente pro Waffen sind die meisten Politiker taub. Aber ich denke auf einen immensen Verwaltungsaufwand mit den verbundenen Kosten hinzuweisen, dürfte sie "bei den Eiern" packen. Kosten sind ein wunder Punkt eines jeden Vorhabens.

  • Offiziell glaube ich, muss das so geschrieben sein, das EU Richtlinien nur eine Empfehlung ist. Sonst bräuchten die Länder keine Regierungen mehr, weil sie eh nichts mehr zu entscheiden haben. Dann reicht eine EU Regierung, mit Sitz in Brüssel.

    Inoffiziell glaube ich, das die EU Minister schon lange das Zepter in der Hand halten, verschiedene Länder stinken zwar noch dagegen an, aber der Druck, der von Brüssel ausgehen kann, wird auch sie irgendwann dazu bringen, das auch nur Empfehlungen als Anweisung zu betrachten sind.

    Fehlt nur noch ein Name, der alle Länder zusammenführt. Komische Entwicklung.
    Eigentlich sollte es nur ein Kontakglied sein, um den Zusammenhalt, Wirtschaftliche Interessen usw zu fördern. Ich weis nicht ob es gut ist, souveränen Ländern in ihre Politik reinzureden, die nichts mit den eigentlichen Interessen zu tun hat.

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Ich lese hier immer wieder,der DSB würde sich nicht engagieren und Waffenarten opfern....

    Der DSB ist nicht allmächtig und zu melden hat er auch nicht viel. Zumindest bei der Gesetzgebung.

    Aber in gewissen Grenzen kann er schon Einfluss nehmen, aber wenn der Verband in Kommisionen und Ausschüssen vor die Wahl gestellt wird....
    Klar wird er dann versuchen die eigenen Diziplinen am laufen zu halten.
    Und wenn kleinere Verbände nicht die guten Beziehungen haben...ist das dann Schuld des DSB? Zigtausend Schützen haben dem DSB den Rücken gekehrt
    Und ihr eigenes Ding gemacht. Ist auch legitim und hatte Erfolg. Nur wird keiner auf die Nischenverbände hören.
    Diese Energie hätte man besser in den DSB investiert,dort das Angebot zu erweitern. Das das klappen kann sieht man an den B Listen der Landesverbände.
    Dort gibts teilweise geile Sachen inklusive Halbautomaten...

    Facebook: Streu Kreis

  • Der DSB hat sämtliche Trends im Schießsport verschlafen, voll und ganz, und er würde alles opfern damit er seine Olympischen Disziplinen behalten darf (die über kurz oder lang nicht mehr Olympisch sein werden).
    Die Liste B hilft nur Mitgliedern im speziellen Landesverband, hier in Bayern bekommst du keinen Halbautomaten, da gibt es Feuerstutzen und Zimmerstutzen auf der Liste B, selbst in LVs bei denen es HA gibt, die Disziplinen dazu sind trotzdem langweilig, ich kaufe keinen Selbstlader um mir dann für 5 Schuß 60 sec Zeit zu lassen.
    Befürwortungen sind tlw. auch eine Katastrophe, insbesondere der BSSB und der HSV sind dort nicht unbekannt, vor nicht allzu langer Zeit gabs hier im Forum doch auch den Fall dass jemand für die Erstbeantragung der Gelben eine Befürwortung brauchte und ihm sein DSB Landesverband diese nicht ausstellte mit der Begründung dass sein LV diese Disziplin nicht anbieten würde, obwohl es eine offizielle DSB Disziplin war.

    Einmal editiert, zuletzt von John Matrix (6. Dezember 2015 um 14:28)

  • Ich gebe zu,ist nicht ganz einfach manchmal... Mit dem DSB...
    Der Kamerad von dem du schreibst,kenn den Fall nicht.
    Aber wenn er ne "gelbe" wollte,warum hat er nicht irgend eine "genehme" Diziplin geschossen und sich dann sein Wunschgewehr gekauft?
    Bei mir im Verein gibt es auch 3 Disziplinen/passende Gewhre nicht. Also den Umweg über eine "klassische Disziplin" genommen,
    danach kann man problemlos bei anderen Vereinen/Verbänden mitmachen. Das ist so im Waffengesetz vorgesehen.
    Du kannst dir ja auch für deine Wunschdisziplin eine Vereinsmeisterschaft ausschreiben lassen, das passende Gewehr hast du ja schon und gut ist.
    Selbst wenn es keine Kreismeisterschaft gibt,kannst du dein Vm Ergebnis zur Landesmeisterschaft melden und wenns passt daran teilnehmen.

    So als stabiles Grundgerüst ist ein starker Verband ne feine Sache

    Facebook: Streu Kreis

  • Der DSB hat sämtliche Trends im Schießsport verschlafen, voll und ganz, und er würde alles opfern damit er seine Olympischen Disziplinen behalten darf[...]
    hier in Bayern bekommst du keinen Halbautomaten, da gibt es Feuerstutzen und Zimmerstutzen auf der Liste B, [...]

    Bayern, Liste B: KK Halbautomat. Wenn für dich KK nicht zählt, auch gut.

    Achja, das SChützenwesen ist jetzt Weltkulturerbe. Tja...

  • Zigtausend Schützen haben dem DSB den Rücken gekehrt
    Und ihr eigenes Ding gemacht. Ist auch legitim und hatte Erfolg. Nur wird keiner auf die Nischenverbände hören.
    Diese Energie hätte man besser in den DSB investiert,dort das Angebot zu erweitern.

    Frag mal lieber warum dennen die Schützen davon laufen.

  • Bayern, Liste B: KK Halbautomat. Wenn für dich KK nicht zählt, auch gut.

    Achja, das SChützenwesen ist jetzt Weltkulturerbe. Tja...


    Ich würde nicht soweit gehen zu sagen dass KK für mich nicht zählt, ist ganz witzig damit Fallplatten umzulegen, aber das geht auch im BDS, bzw. gabs da schon lange vorher, gemeint waren aber GK Halbautomaten.

  • Frag mal lieber warum dennen die Schützen davon laufen.


    Waren wohl unzufrieden,wir zwingen ja keinen zu bleiben. Kann ja jeder halten wie er will.
    Und Mitgliederschwund gibts überall, der demografische Wandel schlägt beim DSB natürlich besonders hart zu.

    Facebook: Streu Kreis

  • Ein immenser Verwaltungsaufwand, zumal diese WBK kostenlos ausgestellt werden müsste, analog zu der Registrierung der 4mm- und LEP- und PTB- losen Waffen, wie das vor einigen Jahren geschehen ist. Die WBK's wurden m.W. auch kostenlos ausgestellt.


    Hallo!

    Das die LEP-WBKs kostenlos ausgestellt wurden kann ich nicht bestätigen.

    Ich hatte meine LEPs damals fristgerecht angemeldet und habe von der Waffenbehörde für die Ausstellung der grünen WBK eine Gebührenrechnung bekommen. Die genaue Summe weis ich nicht mehr. Dunkel erinnere ich mich aber an ca. 50-60€.

    Gruß,
    Rene'