Unauffälliger Transport HW 100

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 5.051 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2015 um 11:49) ist von NC9210.

  • @ Ragnar Caesar, Snooker ist natürlich auch eine geile Idee! :)


    ... Aufkleber gingen natürlich auch. In den 80'ern war es Mode, seine komplette Spur-Z-Anlage im Koffer mitzunehmen.


    Aber ich glaube, jetzt driftet der Thread so langsam ab ... :rolleyes:

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

  • Wie oft war ich mit Gewehrtasche schon in der Bahn?
    100 mal bestimmt.
    Ich wurde erst einmal drauf angesprochen von ein Schaffner das es nicht erlaubt wäre in der Bahn.
    Meine Antwort war in der Tasche kann vieles drin sein Herr Schaffner.
    Kontrollieren darf er nicht Punkt.

  • Ich wurde erst einmal drauf angesprochen von ein Schaffner das es nicht erlaubt wäre in der Bahn.
    Meine Antwort war in der Tasche kann vieles drin sein Herr Schaffner.
    Kontrollieren darf er nicht Punkt.

    nun , nicht ganz richtig , lies mal Absatz 7.2.2 .
    Der Schaffner ist ein Bediensteter der DB .

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Vor einigen Wochen im Bus: eine junge Frau stieg zu.
    Western-Klamotten, Colt im Halfter und Winchester
    auf dem Rücken. Hat nur eine ältere Dame interessiert,
    die hat gefragt wo Sie denn zu Schießen geht.

    Hab nur geschmunzelt und mir das in Schland vorgestellt...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das mir ehrlich gesagt egal was in einer AGB steht.
    Nur die Polizei darf Taschen Kontrollieren.

    Dann musst Du aber auch damit rechnen das der Schaffner dich am nächsten Bahnhof vor die Tür Bittet.

    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Das ist sein Haus recht.
    Ich wollte nur klar stellen das in Deutschland keiner so einfach eine Tasche kontrollieren darf.

    Kommt mir jetzt nicht mit Festspielbesuchern wo man am Eingang kontrolliert wird.
    Das ist nämlich wider was anderes.

    Wen der Bahn bedienstete mich vor der Tür setzen würde, würde ich mir ein Anwalt suchen um die genaue Rechtslage zu erfahren oder ob ich da dann doch noch was raus holen kann da ich ja ein Ticket gekauft habe und sein rauswurf nur auf seine Vermutung basiert (Willkür)

    Ist mir aber noch nie passiert.
    Wie gesagt wurde erst einmal angesprochen und nach meiner Antwort hat er es geschluckt und hat die nächsten Fahrgäste kontrolliert.

  • In dem Moment wo Du die Bahn betrittst akzeptierst Du aber die AGB´s, und dort steht drinne das der Schaffner bei verdacht in deine Tasche schauen möchte, und lässt Du das nicht zu verstößt Du nun mal gegen die AGB´s und der wehrte Herr Zugbegleiter darf dich vor die Tür bitten.

    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Genau so finde ich es immer erstaunlich was kunden mit sich im Einkaufsladen mit sich machen lassen wen die Sicherungsanlage Piept.
    Manche Verkäufer nehmen sich rechte raus die sie einfach nicht haben oder kauf haus Detektive.

    Bei mir bekommen sie dann zu hören ( Ich gehe jetzt weiter und sollten sie mich versuchen dran zu hindern werde ich von mein §227 BGB Gebrauch machen und sie begehen bei ein erfolg ein 239 StgB Wollen sie das wirklich?)
    Sowas kann lustig werden und leider wissen viele Bürger nicht was für rechte sie haben.

    Ich habe das schon alles durchgespielt und gehabt.
    Und das gute vor Gericht bekommt man dann noch etwas Taschengeld zu gesprochen am ende XD
    Bei der Notwehrhandlung muss man sich am besten noch verletzen dann lohnt es mehr.
    Nur so weist man die möchte gern Polizisten und Detektive in ihren Schranken.

  • In dem Moment wo Du die Bahn betrittst akzeptierst Du aber die AGB´s, und dort steht drinne das der Schaffner bei verdacht in deine Tasche schauen möchte, und lässt Du das nicht zu verstößt Du nun mal gegen die AGB´s und der wehrte Herr Zugbegleiter darf dich vor die Tür bitten.

    Gruß Marcus

    Ich muss doch jetzt nicht erwähnen das in einer AGB viel Schrott drin steht und 1000 Punkte gegen das BGB Verstoßen oder?
    Jetzt kommst du das eine AGB die von einer Firma erstellt wurde hör angesiedelt ist wie das Bürgerliche Gesetz Buch?

    Firmen setzen immer so viel sie können in ihre AGB das macht jede Firma um sich vor allem möglichen zu Schützen, Rechtfertigen oder sonnst was.
    Im Einzelfall wird das dan vor Gericht enden und separat geprüft ob es Legal ist oder doch nicht.
    Dafür bin ich nicht Qualifiziert.

    Leider ist es so in Deutschland das das BGB ja nicht mehr so vor Gericht verwendet wird oder Ignoriert wird.
    Aber das wider ein anderes Thema.

  • Bei einem begründeten Verdacht beruft sich der Detektiv
    bzw. das Personal auf den § 127 StPO.
    Die Begründung fällt wohl kaum schwer. Da es sich nicht
    um einen rechtswidrigen Angriff handelt gibt es auch keine
    Notwehrsituation.
    Mit solchen schlichten Überzeugungen hat sich schon so
    mancher in eine echt üble Situation gebracht.

    Und was die AGBs angeht: Du musst einer Kontrolle nicht
    zustimmen, die Bahn muss dich nicht transportieren. Das
    geht beides aus dem BGB hervor. Eigentlich ganz einfach.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ja der &127 hat ihm vor Gericht auch nichts gebracht da ich recht bekommen habe und ich legitim meine Freiheit verteidigt habe.

    Gut geschulte Detektive würden aber auch nie ein Festhalten da sie wissen das sie sich sonnst strafbar machen oder bei einer Verletzung des Kunden noch mehr ärger vor Gericht bekommen.
    Sie rufen dann die Polizei und lassen die den Verdacht Kontrollieren.

    Was noch wichtig ist. Der Detektiv muss nämlich auch die Verhältnismäßigkeit beachten und die hat ihm bei meiner Verhandlung aus den &127 gehauen mit seiner rabiaten festmahne auf Vermutung.
    Nur so als info das ist immer für Detektive ein dünnes Eis wen die sich nicht richtig auskennen was sie dürfen und was nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hardmann (29. Oktober 2015 um 11:48)

  • Ja, die Überprüfung der Taschen (oder was auch immer)
    ist Aufgabe der Polizei. Bis dahin wirst du aber zu Recht
    festgehalten.

    Zitat

    Ja der &127 hat ihm vor Gericht auch nichts gebracht da ich recht bekommen habe


    Das glaube ich nur wenn ich das Urteil lese.

    Die Verhältnismäßigkeit überschreitet man bei einer Person
    die sich zu Wehr setzt auch kaum. Das müsste schon sehr
    extrem ausfallen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.