Kaufberatung HW35 auf WBK

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 2.056 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Oktober 2015 um 15:03) ist von Floppyk.

  • Hallo,

    mir wurde ein Weihrauch HW35 E, Kal. 4,5 mm zum kauf angeboten. Das Gewehr ist alt und in einem Top Zustand. Allerdings wurde es vom Besitzer auf eine WBK eingetragen. Wenn ich dieses Luftgewehr jetzt kaufe, muss ich es dann auch auf meine WBK eintragen lassen oder kann ich es auch ohne WBK besitzen ?

    Das Luftgewehr hat kein F auf dem Lauf, da es noch ein altes Modell ist.

    Ich habe zwar noch eine WBK möchte aber die Jagd aufgeben und die Jagdwaffen verkaufen somit bräuchte ich dann keine WBK mehr.


    Wie ist das denn jetzt ? Ich dachte die alten ohne F kann man ohne Waffenbesitzkarte besitzen ?

    Gruß

    Andreas

  • Es kommt auf die Seriennummer drauf an ob die HW WBK Pflichtig ist oder nicht. Die Gewehre die vor 1970 in den Handel gekommen sind fallen unter den Bestandschutz, das heißt du darfst sie ohne WBK haben aber nur auf dem Schießstand benutzen wenn das Gewehr die 7,5 Joule überschreitet.
    Anfang der 70er Jahre sind noch ne Menge HW35 ohne F verkauft worden, zu der Zeit konnte man eine WBK bekommen ohne ein Bedürfnis oder eine Sachkundeprüfung zu haben, bei meinem Vater ist es auch so gewesen.

  • Stop in dem Fall nicht so einfach. Wenn das Gewehr schon auf einer WBK steht hat sich das erledigt egal ob sie normalerweise weil vor 70 gebaut frei ist. In dem Fall ist sie halt erwerbscheinpflichtig weil sie im Register als solche eingetragen.
    Wenn du sie haben willst musste sie halt wie jede andere erwerbscheinpflichtige auf Karte nehmen oder du kaufst sie halt nicht.

    Edit: In wie weit sowas rückgängig gemacht werden kann oder ob das überhaupt funktioniert weis ich nicht. Könnte mir aber gut vorstellen das der Aufwand/Kosten den Nutzen übersteigt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (9. Oktober 2015 um 14:09)

  • Waffe an einen Berechtigten/Waffenhändler schicken lassen. Die Waffe vom Büchsenmacher austragen lassen, bezahlen und mitnehmen. Nachteil: Wenn die Waffe über 7,5 Joule hat, darf sie nichtmehr zuhause geschossen werden.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Der Büchsenmacher trägt weder Waffen ein, noch aus.
    Wie ich früher schon einmal schrieb, ist es sehr nachteilig aus Unkenntnis freie Waffen in eine WBK eintragen zu lassen.
    Ich würde mit dem zuständigen SB klären, ob eine Bescheinigung eines Büchsenmachers als Bestätigung der Erlaubnisfreiheit dieser Waffe zum Austrag ausreicht. Dann könnte der WBK-Inhaber diese als normale freie Waffe veräußern.
    Es kann ja aber auch sein, dass die Waffe tatsächlich mal modifiziert und dadurch WBK-pflichtig wurde.