Ja der Altbesitz dürfte so ein schwieriges Ding sein
Eigentlich nein. Denn es wäre nicht das erste Mal, wenn im Waffenrecht Dinge nachträglich verboten oder eingeschränkt werden, die vorher frei waren. Ich erinnere da mal an alte SSW ohne PTB, kurze Pumpflinten, Kurzwaffen mit Zentralfeuerpatronen < 6,35 mm und nicht zuletzt an den LEP-Waffen. Auch Laser als Zielvorrichtung war mal frei käuflich, wie auch die bekannten Flinten bei Neckermann.
Wenn der Gesetzgeber eine Waffengattung verbieten will, hat er sich bislang sehr kreativ gezeigt. Man darf ja nicht vergessen, dass das Wort "Verbot" ja nicht genannt sein muss, um etwas vom Markt zu drängen. Die LEP Waffen haben das je gezeigt. Der Markt damit ist ja bekanntlich tot, weil die neu geforderten Erlaubnisumstände faktisch nicht zu erfüllen sind, bzw. es macht keinen Sinn.