Kein Haken? Kostenlose Befüllung?
Druckluftkartusche
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AirGhandi -
30. September 2015 um 10:55
Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 4.679 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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kein Haken, kostenlose Befüllung. Damit wird auf der Homepage auch geworben!
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kein Haken, kostenlose Befüllung. Damit wird auf der Homepage auch geworben!
Find ich gut. Wieso habe ich dann eine Pumpe?
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Also mir hilft meine Gehmann Pumpe gegen die Rückenschmerzen des Büro-Alltags ;^)
Ich würde die nie tauschen. :^) -
Jap, Frankonia macht das ;^)
Andi lässt sich auch nicht von 10 Leuten mit Flasche um ihn herum vom Pumpen abhalten
Achso weil wirs grad von haben, hast du das mit dem Druckverlust inzwischen rausgefunden? -
Ich glaube ich hatte mich getäuscht. Scheint alles gut zu sein!
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Ansonsten kann man auch zum nächsten Tauchershop/Tauchschule gehen, bei uns hier in der Gegend soll es sogar einen Selbstbedienungsautomat zum Taucherflaschen auffüllen geben. Wichtig soll wohl auch sein daß da nur "trockene" Luft rein kommt.
Da ich noch kein Pressluftgewehr habe, habe ich das Ding aber auch noch nicht gesehen. -
Da gibts doch Pumpen wo man von Zeit zu Zeit Trockengranulat auswechseln muss. Und bei der Taucherflaschenbefüllung ist sicher auch so etwas zwischen geschaltet.
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Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn man sein Pressluft-LG, wo man die Kartusche nicht abschrauben kann, zum Auffüllen bringen will, ich meine, wenn man zufällig in eine Kontrolle kommt?
Liebe Grüße
elz -
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn man sein Pressluft-LG, wo man die Kartusche nicht abschrauben kann, zum Auffüllen bringen will, ich meine, wenn man zufällig in eine Kontrolle kommt?
Liebe Grüße
elz
Genauso wie als wenn du nicht auf dem Weg zum Auffüllen währst. -
@Jollyhoker
Also erlaubt, ohne sich rechtfertigen zu müssen.Liebe Grüße
elz -
Die Waffe muß in einem verschlossenen Behältnis sein, zb einem Futteral, oder einem Koffer, welcher abgeschlossen ist.
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@Jollyhoker
Also erlaubt, ohne sich rechtfertigen zu müssen.Liebe Grüße
elz
Wenn du die Regeln/Gesetze zum Transport einhälst, sollte das kein Problem sein. Bei der Offenen Version, also WBK Pflichtig, gibt es ja noch Regeln zum Grund des Transports, wenn ich nicht irre. Das könnte streng genommen dann ein Problem sein. -
Ich dachte nur, es gibt doch den "Kleinen Waffenschein" und der hätte auch Relevanz beim Transport anderer freier Waffen.
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Ich dachte nur, es gibt doch den "Kleinen Waffenschein" und der hätte auch Relevanz beim Transport anderer freier Waffen.
Der KW ist zum führen SSW&Co. Mit Tranzport hat der nix zu tun. Für ein Luftgewehr gibt es auch keinen KW. -
Richtig, der KW gilt nur für Schreckschuss-,Reizstoff- oder Signalwaffen mit Kennzeichnung PTB.
Genau so steht es auf meinem bei den Auflagen und Beschränkungen.Gruß
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Eine Luftdruckwaffe ist per Gesetz grundsätzlich nicht zum Führen erlaubt. Dementsprechend gibt es keinen Waffenschein dafür, egal ob klein groß, mittel, purpur oder oder.
Der Transport stellt eine Ausnahme dar.
- verschlossen, nicht leicht zugänglich, Doppelreißverschluss mit Bügelschloss reicht hier.Wie von den anderen Usern bereits beschrieben.
MfG.
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Ok,alles klar,danke an alle.
Liebe Grüße
elz -
Hallo,
ich würde mich diesem Thread gerne anschließen, um ebenfalls ein paar Fragen zu Pressluftkartuschen loszuwerden:
Ich habe bei verschiedenen Händlern gelesen, dass mit einer 300bar Füllung zwischen 100 - 500 Schuss abgegeben werden können, z.B. mit einer AR20 oder einer 1250 Dominator (7,5J) ... welche Kapazität ist denn nun realistisch? Ab welchem Minimal-Druck muss eine Kartusche neu befüllt werden, also ab wann lässt die Schussleistung nach? Und wie oft kann so eine Kartusche (Walther: 154cm²) z.B. mit einer 6l Pressluft-Flasche (300bar) wieder voll befüllt werden? Zuletzt noch die Frage, wie druckstabil Kartuschen bzw. Pressluftflaschen sind... kann man also die 500 (?) Schuss auch über ein Jahr verteilt abgeben oder ist nach einigen Wochen/Monaten bereits sprichwörtlich "die Luft raus"?
Besten Dank für Tips und MfG, 1080p
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dass mit einer 300bar Füllung zwischen 100 - 500 Schuss abgegeben werden können,
Bei meiner FWB 700 sind etwa 250 Schuss möglich. Aber das ist ein 200 Bar System.Ab welchem Minimal-Druck muss eine Kartusche neu befüllt werden
Der rote Bereich ab wann der Druck unter der Regelgrenze fällt ist ab etwa 80 Bar. Aber bis dahin ist die Schussleistung extrem konstant und die Treffpunktlage verändert sich praktisch nicht. Das ist der große Vorteil gegenüber CO2 Systemen.Und wie oft kann so eine Kartusche (Walther: 154cm²) z.B. mit einer 6l Pressluft-Flasche (300bar) wieder voll befüllt werden?
Wenn man das streng beantwortet - nur einmal. Denn der Druck der Vorratsflasche fällt ja stetig mit jeder Kartuschenbefüllung. Man macht ja immer nur einen Druckausgleich beider Flaschen. Aber man kann eine Gewehrkartusche mehrere Dutzend mal befüllen, bis der Druck auf nicht mehr lohnende auf unter 100 Bar fällt.
kann man also die 500 (?) Schuss auch über ein Jahr verteilt abgeben oder ist nach einigen Wochen/Monaten bereits sprichwörtlich "die Luft raus"?
Meine FWB kann Monate lagern, ohne das sichtbarer Druckverlust am Manometer zu sehen wäre. Üblicherweise liegt eine Ablassschraube bei, mit der man die Kartusche zur Einlagerung oder dem Postversand drucklos machen könnte. Aber wenn man ab und zu schießen will, kann man die Kartusche unter Druck lassen, aber aus Sicherheitsgründen bitte vom Gewehr trennen.
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