Transport von 0,5j bis hin zu 7,5j Airsoft Waffen und BBS, Akkus.

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 6.075 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2015 um 01:47) ist von Ingo.M.

  • Kommt halt darauf an, ob eine 0,5 er oder eine über 0,5. Nur eine unter 0,5 Joule kann eine Anscheinswaffe sein. Darüber gilt es ja als Waffe und erst ab 18 erwerbbar. Aber wenn ein 15jähriger eine Airsoft unter 0,5 Joule führt dann macht er sich auch erst mal nicht strafbar. Dann muss etwas anderes, also das zeigen oder drohen hinzu kommen, dass es als Anscheinswaffe eingeschätzt wird.

    Liebe Grüße :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • So noch mal nach dem neusten Diskussionstand aktualisiert.

    Transport von UNTER 0,5j Airsofts:
    Was ist dabei erlaubt?

    1)Muss die Abgeschlossen sein? ------------------------------------------------------------------------Nein. Spielzeug muss man nicht abschließen,
    Verdecktes Transportieren ist aber erforderlich da sie sonnst als Anscheinswaffe war genommen werden kann.
    Viele Schlissen sie trotzdem ab weil sie es selber nicht wissen oder um bei unwissenden beamten keine Diskussion entstehen zu lassen.
    2)Darf die Geladen sein mit BBS+AKKU? -----------------------------------------------------------Ja weil sie als Spielzeug zählt. Als Anscheinswaffe würde sie erst werden wen man sie sichtbar in der Öffentlichkeit führt vorzeigt wie auch immer.
    3)Darf der AKKU drin sein? --------------------------------------------------------------------------------Ja
    4)Darf AKKU und BBS mit im Selben Koffer Tasche Tüte wie auch immer? ----------Ja weil AKKU und BBS nicht als Munition zählt.


    Transport von ÜBER 0,5j Airsofts:
    Was ist dabei erlaubt?

    1)Muss die Abgeschlossen sein? ------------------------------------------------------------------------ja weil sie eine Waffe nach den Deutschen Gesetz ist ( F in Fünfeck )
    2)Darf die Geladen sein mit BBS+AKKU? -----------------------------------------------------------Jaein, darf nicht Schussbereit sein. Sprich bei einer AEG muss entweder der AKKU oder das Geladene Magazin entfernt sein.Wen Magazin Geladen drin ist aber der AKKU raus ist ist sie nicht Schussbereit somit erlaubt.Und umgekehrt.
    3)Darf der AKKU drin sein? -------------------------------------------------------------------------------Ja wen sie danach nicht Schussbereit ist.
    4)Darf AKKU und BBS mit im Selben Koffer Tasche Tüte wie auch immer? ----------Ja weil AKKU und BBS nicht als Munition zählt.

  • Mhhh, die Kategorien scheinen ein wenig durcheinander zu geraten ;) Müller, bereit für eine kleine Lesereise durchs Waffengesetz ?

    Was sind Anscheinswaffen ?

    https://www.co2air.de/wbb3/index.php…eID=1#Anl1Ab1u1 Nr. 1.6

    Zitat

    1.6 Anscheinswaffen
    Anscheinswaffen sind
    1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
    1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
    1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

    Was sind Spielzeugwaffen ?

    Zitat

    Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel ....... bestimmt sind... Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

    Bunte Nerf-Gun = Spielzeugwaffe

    Zündplättchenpistole, die obengenannte Spielzeugkriterien nicht erfüllt = Anscheinswaffe https://www.co2air.de/wbb3/index.php…eID=1#Anl2Ab3u2
    da § 42a greift, mit Sicherheit also auch bei den Look-Alikes < 0,5 J

    Was sagt § 42a ?

    Zitat

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    ...... zu führen.

    (2) Absatz 1 gilt nicht
    ...........
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

    Was ist Führen ? https://www.co2air.de/wbb3/index.php…ageID=1#Anl1Ab2

    Zitat

    Abschnitt 2:
    Waffenrechtliche Begriffe
    Im Sinne dieses Gesetzes
    ......
    4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

    Hier sind Deine Ausführungen an zwei Stellen kritisch: Verdecktes Transportieren hört sich so ein bißchen nach Concealed Carry (Verdecktes Tragen) an. Da wirds unlustig.

    Es gibt keine nach Waffenarten unterschiedene Methoden des (erlaubnispflichtigen) Führens und des (erlaubnisfreien) Transportierens, außer, sie sind explizit genannt (Jäger: zugriffsbereit, aber nicht schussbereit bzw. Zündnadelgewehre, Armbrüste oder der KWS-Komplex).

    Daher verwirrt Deine <> 0,5 J Unterteilung nur und kann weg. Sobald das Anscheinswaffenkriterium vorliegt über > 7,5 J bis hin zu .50 BMG ist das Führen immer das Gleiche.

    Einziger Unterschied: Führen einer Anscheinswaffe ist Ordnungswidrigkeit, bei allen anderen Waffen Straftat.

    Interessiert uns aber eigentlich nicht, wir wollen ja auf die gesichert erlaubnisfreie Umgangsart Transportieren hinaus und betrachten alles andere als Führen.

    Was ist Transportieren ?

    Eigentlich nur eine von der Erlaubnis freigestellte Art des Führens https://www.co2air.de/wbb3/index.php…om&pageID=1#P12

    Zitat

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, .......

    Und wie geht das nun, das Transportieren ? https://www.co2air.de/wbb3/index.php…ageID=1#Anl1Ab2

    Zitat

    12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

    Heißt: kein Geschoss drin. Dein "geladen mit BBS" heißt also schussbereit im Sinne des Gesetzes. Also: Führen ohne Erlaubnis.
    Egal ob dann der Akku raus oder leer ist: Findet sich ein Cop der eine Akte anlegt, ein SB oder Staatsanwalt der dem zustimmt und landest Du auf hoher See beim Richter, der das genauso sieht, klingelt Anwalts Kasse und Deine.

    "BBS sind keine Munition" hat keine Bedeutung. Zu BBS in selber Tüte hatte ich in Beitrag # 32 was gesagt.

    Zitat

    13. ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.


    Verdecktes Transportieren reicht also nicht, verschlossenes, besser geschlossenes Behältnis sollte schon sein. Der Anschein ist ein Charakteristikum des Gegenstandes, nicht des Erscheinen lassens. Auf Bahnhöfen, an Orten, wo Drogenmillieu aktiv ist oder wenn Du Dich zufällig im Umfeld einer Straftat befindest, kann durchaus mal eine Kontrolle passieren. Ist die Knifte dann zugriffsbereit oder geladen -> § 42a

    Nochmal: Trenn Dich vom Begriff der Spielzeugwaffe. Das ist nur erkennbar 50 % kleiner oder größeres oder buntes.

    Kurz:

    ---------------------------------------------------------------
    Transport von Airsofts:
    Was ist dabei erlaubt?

    1)Muss die Abgeschlossen sein? ------------------------------------------------------------------------ja, sobald sie ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen oder > 0,5 J Mündungsenergie haben

    2)Darf die Geladen sein mit BBS+AKKU? -----------------------------------------------------------Nein, der Akku ist egal, aber es darf sich kein Geschoss in der Waffe befinden

    3)Darf der AKKU drin sein? -------------------------------------------------------------------------------Ja

    4)Darf AKKU und BBS mit im Selben Koffer Tasche Tüte wie auch immer? ----------Ja, der Akku ist egal, es darf sich kein Geschoss in der Waffe befinden
    ------------------------------------------

    Andreas

  • Das Problem ist wohl daß alles unter 0,5 Joule als Spielzeug gild, also erstmal von jeglichen Vorschriften bezüglich Waffengesetz ausgenommen ist, danach dürftest du eine Softair bis 0,5 Joule geladen und sogar offen tragen. Bei echt aussehenden "Spielzeug" Waffen die den Anschein einer "scharfen" Waffe erwecken können, greift dann unter Umständen eben das neuere Anscheinwaffengesetz. Wobei eine solche "Waffe" eigentlich nur den Anschein erwecken kann wenn sie für Andere auch sichtbar ist, das Anscheinwaffengesetz ist in der Hinsicht ein wenig ein Gummigesetz, kommt halt immer drauf an wie Derjenige es auslegt.
    Nachtrag:
    Auch sehr Interessant: http://www.polizei-dein-partner.de/infos-fuer/pol…einswaffen.html
    Besonders der Satz: „Das Gesetz ist in dieser Beziehung völlig klar. Auch wenn man die Imitate kauft, sind sie blickdicht verpackt zu transportieren.“
    Wobei mich jetzt immer noch interessieren würde ob Kinder jetzt noch öffentlich, sprich draußen, mit Erbsen bzw. Softairs bis 0,5 Joule spielen dürfen?
    Und ab wann sieht eine Spielzeugpistole täuschend echt aus, gibt es dafür definierte Erkennungsmerkmale?
    Gilt das jetzt nur für Waffen die Originale Vorbilder haben oder auch für "Fantasiewaffen" die wie eine echte Pistole aussehen aber kein originales Vorbild haben?
    In Deutschland ist doch eigentlich alles geregelt, da muß es dann doch auch eine genauere Definition als "täuschend echt aussehen" geben, was die Oma von Nebenan als täuschend echt aussehend empfindet, da erkennt ein "Fachmann" wahrscheinlich schon auf 5m daß es sich um ein Spielzeug handelt. Alles sehr wackelig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ingo.M (28. September 2015 um 08:06)