Luftgewehr in abgeschlossener Tasche transportieren?

Es gibt 173 Antworten in diesem Thema, welches 18.658 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. August 2015 um 21:59) ist von Musashi.

  • Ich verstehe das ganze auch kicht wirklich. Ich hab z.B. fünft Schnapper an meinem Koffer. Selbst wenn ich je zwei gleichzeitig öffne benötige schon drei Handgriffe um das Teil zu Öffnen.

    Wenn der Koffer kein Schloss hat oder Klebeband darum gewickelt ist, dann ist es völlig egal, wieviel Handgriffe…

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Wenn der Koffer kein Schloss hat oder Klebeband darum gewickelt ist, dann ist es völlig egal, wieviel Handgriffe…

    LG Andreas :^) 


    völlig egal, für was?

    Dein Post könnte ich so verstehen das Klebeband oder
    nicht vorhanden sein von Schlössern ausreicht um dem WaffG zu entsprechen. Das verwirrt mich etwas.
    Schlösser hat der Koffer zwei. Muss ich beide Benutzen. Darf der Schlüssel Stecken? Oder muss er Örtlich getrent sein(Hosentasche u. o. Schlüsselbund)?
    Oder meintest du: Wenn der Koffer kein Schloss hat oder dieses nicht abgeschlossen ist, oder der Koffer nicht anderweitig z.B. mit Klebeband darum gewickelt gesichert ist, dann ist es völlig egal, wieviel Handgriffe man benötigt; es verstößt in diesem Fall gegen die Verwaltungsvorschrift.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (30. August 2015 um 23:40)

  • Hi, habe es erst jetzt gesehen,

    völlig egal, für was?

    Dein Post könnte ich so verstehen das Klebeband oder
    nicht vorhanden sein von Schlössern ausreicht um dem WaffG zu entsprechen. Das verwirrt mich etwas.
    Schlösser hat der Koffer zwei. Muss ich beide Benutzen. Darf der Schlüssel Stecken? Oder muss er Örtlich getrent sein(Hosentasche u. o. Schlüsselbund)?
    Oder meintest du: Wenn der Koffer kein Schloss hat oder dieses nicht abgeschlossen ist, oder der Koffer nicht anderweitig z.B. mit Klebeband darum gewickelt gesichert ist, dann ist es völlig egal, wieviel Handgriffe man benötigt; es verstößt in diesem Fall gegen die Verwaltungsvorschrift.

    Ein Koffer muss VERschlossen sein. Wenn der Koffer fünf Schnapper hat, die nicht abgeschlossen sind, dann wäre es völlig egal, wieviel Handgriffe man braucht. Das Behältnis muss zwingend verschlossen sein, Schnapper zu reicht nicht. Wenn der Schlüssel steckt, dann macht ein Schloß auch keinen Sinn. Wo man den Schlüssel aufbewahrt ist egal.

    Vielleicht habe ich mich da im Kontext etwas unverständlich ausgedrückt. :(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Kein Problem, ich habs ja verstanden. War mir auch nix neues. Ich sagte ja auch das ich sas nicht Verstehe. Das war aber mehr so gemeint das ich den Sinn des nötigen Abschliesens nicht verstehe. Is so wie mit dem Cabrio mit offenem Dach, wenn die Türen abgeschlossen sind gild es als Verschlossen, was aber meiner Meinung nach totaler Quatsch ist.
    Beim Transport von Waffen ist es doch ähnlich. Da wird ein fester Koffer genommen. Dieser muss aber Abgeschlossen sein. Und auf der Anderen Seite reicht ne Blickdichte verschnürte Plastiktüte. Leute die Solche gesetze verfassen kann ich einfach nicht für voll nehmen.
    Tut mir leid, aber einen jemanden dem mein Gewehr, Teilzerlegt in einem Koffer liegend, mit 5 Schnappern geschlossen im Kofferraum meines Autos nicht reicht; den kann ich ebenfalls nicht für geistesgegenwärtig betrachten. Und da ich unter umständen schonmal etwas hitzig reagiere halte ich den Koffer zusätzlich noch abgeschlossen, damit ich nicht in Versuchung komme irgenwelche Gesetzeshüter hier im Dorf für Vollpfosten zu erklären. Das rate ich überings auch allen anderen Zweiflern, Besserwissern, Hobbyjuristen und Erbsenzählern. Schließt das Teil einfach ab und gut is.
    Gruß
    Daniel

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (31. August 2015 um 00:46)

  • Leute die Solche gesetze verfassen kann ich einfach nicht für voll nehmen.

    Da fällt mir jetzt spontan eine Stelle in einem Lied von Frankie Laine ein:

    »Don’t try to understand them…« Damit meine ich die Politiker. Im Lied geht es um Rinder und Viehtrieb, aber unter den Rindern gibt es bestimmt auch besonders blöde. :nuts:

    LG Andreas :))


    Mich über Gesetze, Recht und Gerechtigkeit zu ärgern habe ich vor mehr als zwanzig Jahren schon aufgegeben. :schluchz:  :cc

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Dann suche bitte das Beratungsprotokoll der damaligen Kommission die über das WaffenG diskutiert hat und den Beschluss der Änderung des Gesetzes in Verbindung mit der Intention des Gesetzgebers. Dann weisst, warum VERschlossen gefordert ist. Aber ich suche das jetzt nicht heraus. Die Frage ist hier schon tausend Mal abschließend geklärt worden. Es rennt doch niemand ohne Not mit einem Schloss an der Waffe herum, oder?

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Würdest du mir bitte die Quelle zitieren und verlinken?


    Aber gerne doch.

    Zitat

    Zitat von »"Waffg Anlage 1 Abschnitt 2 Satz 13" '«
    [Im Sinne dieses Gesetzes]...
    ... ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.


    Quelle

    Das eine Waffe, im Sinne des WaffG, zugriffsbereit ist, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann, bedeutet nicht das sie das nicht ist, wenn das nicht möglich ist. Sie ist es im Sinne des WaffG eben dann, wenn sie sich in einem verschlossenen Behältnis befindet. Punkt. Juristen haben eben eine merkwürdige Sprache, das finde ich nicht toll, ist aber leider so.

    Zitat

    verschlossenen:
    [durch Ver- oder Zuschließen] unzugänglich gemacht

    SYNONYME ZU VERSCHLOSSEN
    [ab]geschlossen, hermetisch, unzugänglich, verriegelt, versperrt, verstopft, zugeschlossen; (umgangssprachlich) dicht, zu; (süddeutsch, österreichisch) zugesperrt


    Quelle

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (31. August 2015 um 11:04)


  • Aber gerne doch.


    Quelle

    Das eine Waffe, im Sinne des WaffG, zugriffsbereit ist, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann, bedeutet nicht das sie das nicht ist, wenn das nicht möglich ist. Sie ist es im Sinne des WaffG eben dann, wenn sie sich in einem verschlossenen Behältnis befindet. Punkt. Juristen haben eben eine merkwürdige Sprache, das finde ich nicht toll, ist aber leider so.

    Ok, aber da steht - wie schon angesprochen - nicht, dass sie "nur dann nicht zugriffsbereit" ist, weil ja dann auch der Rest keinen Sinn ergibt, v.a. die auslegbare Regel mit 3s/3Handgriffe...

    Gott ist das ein Bullshit.

  • Ok, aber da steht - wie schon angesprochen - nicht, dass sie "nur dann nicht zugriffsbereit" ist, weil ja dann auch der Rest keinen Sinn ergibt, v.a. die auslegbare Regel mit 3s/3Handgriffe...

    Gott ist das ein Bullshit.


    Ja, Bullshit eben.
    Das ist eben Juristendeutsch. Da muss kein "nur" stehen, wenn generell nur das gilt, was dort steht.
    Beispiel: Der Schalter ist aktiviert wenn er blau leuchtet, er ist nicht aktiviert wenn er rot leuchtet. Das heißt jetzt ja auch nicht das er ebenfalls nicht aktiviert ist, wenn er grün leuchtet.

    Die 3 Handgriff Regel kenn ich nur von der Sachkunde. Im WaffG finde ich diese aber nicht, oder ich hab sie Überlesen.

    5 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (31. August 2015 um 11:50)

  • Eine gesetzliche Drei-Handgriff-Regel gab es nicht. Das ist in die allgemeine Rechtsprechung und Urteilsfindung eingegangen, aber nirgends definiert. Irgendwie musste man einen Anhalt generieren, ab dem dann von Rechtssicherheit auszugehen war.

    LG Andreas

    und vielen Dank für die Mühe den richtigen Text heraus zu suchen. :thumbsup:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Eine gesetzliche Drei-Handgriff-Regel gab es nicht. Das ist in die allgemeine Rechtsprechung und Urteilsfindung eingegangen, aber nirgends definiert. Irgendwie musste man einen Anhalt generieren, ab dem dann von Rechtssicherheit auszugehen war.

    LG Andreas

    und vielen Dank für die Mühe den richtigen Text heraus zu suchen. :thumbsup:


    Kann es sein das die Regel mit den 3 Handgriffen sich auf unverschlossene Behälter bezieht? Z.B. der Kofferraum eines Autos? Zumindest kenn ich es so von dem Sachkundelehrgang her.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (31. August 2015 um 11:54)

  • Hab hier zu dem Thema nochmal was gefunden. Wo es recht gut beschrieben ist und eigentlich keine Fragen mehr offen bleiben dürften.

  • hier


    Gerade solche Bekanntmachungen, führen ja zu zu diesen ganzen falsch Interpretationen des Waffe. Wenn ich es nicht besser wüste hätte ich nach lesen dieser DSB-Bekanntmachungen ne menge Fragen. Wir haben sogar Schützen die sind der Meinung sie dürfen mit ihren LuPi(7,5) zu hause nicht schießen, und das obwohl sie die Sachkunde haben. Ich frage mich manchmal was die da lernen. Wenn ich dann solche Stellungnahmen von DSB lese, weis ich wo der Hund vergraben liegt.

  • Die Sache mit den Handgriffen kommt aus der Waffenverwaltungsvorschrift, wonach sich die Beamten richten sollen. Auch der DSB erklärt dies in seiner Richtlinie.
    Also ein Anhaltspunkt, was für die Beamten "OK" ist oder eben nicht mehr durchgeht. Die Handgriffe sind natürlich auch auf Kofferraum anzuwenden, wenn also "Aufmachen, Rausnehmen und nochwas dazwischen kommt.

    Bei der Sachkunde hab ich jetzt schon sehr viel negative Beispiele gelesen, die ich persönlich nicht nachvollziehen kann. Ich kann es mir nur vorstellen, dass man zahlt, intensiv irgendwas macht (oder lustigerweise Sachkunde getrennt nach Kurz- und Langwaffe) und dann trotzdem keine Ahnung hat.

    Waffengesetz in Deutschland ist ... naja, ich bin kein Jurist und die Sprache ist manchmal seltsam und zwischen "Beispiel" und "nur so gehts, dann braucht man kein 'nur dann' dazuschreiben" zu unterscheiden ist auch nicht das Leichteste, wenn man noch die Richtlinien des DSB hat, die Verwaltungsvorschrift und das Gesetz (ohne Anhang).

    Naja, wenigstens hab ich jetzt mal den Anhang lesen können und nur weil ich eh ein Schloss nutze, heißt das nicht, dass man nicht dazulernen kann.

  • Leute die Solche gesetze verfassen kann ich einfach nicht für voll nehmen.


    In diesem Fall hat es der Gesetzgeber nicht mal so schlecht gemacht. Die
    Vorschrift könnte man durchaus mit Verstand auslegen - dann ergäben
    sich auch keine völlig unsinnigen Strafverfahren.
    Das Problem sind die Behördenvertreter die da Dinge hineininterpretieren
    welche da nicht stehen und auch vom Gesetzgeber nicht gewollt waren.

    Naja, wenigstens hab ich jetzt mal den Anhang lesen können


    Das hatte ich dir schon 6 Seiten vorher zitiert: Link

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hi, :^)

    Waffengesetz in Deutschland ist … naja, ich bin kein Jurist und die Sprache ist manchmal seltsam und zwischen "Beispiel" und "nur so gehts, dann braucht man kein 'nur dann' dazuschreiben" zu unterscheiden ist auch nicht das Leichteste, wenn man noch die Richtlinien des DSB hat, die Verwaltungsvorschrift und das Gesetz (ohne Anhang).

    was der DSB in seinen Verlautbarungen schreibt, interessiert im Rechtsbereich überhaupt keinen. Die haben schon so viel Käse verzapft. Es sind halt auch Laien. Ich habe mich sehr lange mit Verwaltungsvorschrift und WaffenG beschäftigt, aber seit ich es nicht mehr anwenden muss entstehen für mich immer mehr Fragen, die ich auch nicht beantworten könnte. Aber wenigstens haben wir Floppy :huldige: und er ist durchaus in der Lage rechtssichere Aussagen, hinsichtlich des WaffenG zu treffen. Das darf man ruhig auch mal sagen.

    LG Andreas :^)

    Jetzt liest er auch noch mit hier. :ngrins:  :n23:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • In diesem Fall hat es der Gesetzgeber nicht mal so schlecht gemacht. Die
    Vorschrift könnte man durchaus mit Verstand auslegen - dann ergäben
    sich auch keine völlig unsinnigen Strafverfahren.


    Sorry, aber ich halte diese Regelung für völligen Blödsinn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es von Privatpersonen, vornehmlich Hobby- oder Sportschützen zu einer Bedrohungslage kam und diese ihre Waffe aus einem Auto heraus benutzt haben. Dieser Zusatz zu der schon länger bestehenden Auflage des geschlossenen - also unverschlossenen - Transportes zum nun verschlossenen Transport, bzw. verschärften Regelung zur Verhinderung des schnellen Zugriffs, ist wohl nur aus Angst der Polizei entstanden. Aber von wirklich daraus entstandenen Problemen habe ich noch nie gehört.

  • Klaus, sagen wir doch lieber »Bedenken« anstatt »Angst«. Das würde ja bedeuten, dass Polizisten auch Menschen sind. :))

    LG Grüße, Andreas ;^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Sorry, aber ich halte diese Regelung für völligen Blödsinn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es von Privatpersonen, vornehmlich Hobby- oder Sportschützen zu einer Bedrohungslage kam und diese ihre Waffe aus einem Auto heraus benutzt haben. Dieser Zusatz zu der schon länger bestehenden Auflage des geschlossenen - also unverschlossenen - Transportes zum nun verschlossenen Transport, bzw. verschärften Regelung zur Verhinderung des schnellen Zugriffs, ist wohl nur aus Angst der Polizei entstanden. Aber von wirklich daraus entstandenen Problemen habe ich noch nie gehört.


    Es steht ja eben NICHT im Gesetz daß es NUR im verschlossenen
    Behältnis erlaubt ist - das ist lediglich die Interpretation der Behörden.
    Ich halte diese Interpretation für unzutreffend und im Zweifel wird es
    auch zu keiner Verurteilung kommen wenn da kein Schloss dran ist.
    Das Problem ist halt dass es sich lohnt dafür einen Prozess in Kauf
    zu nehmen. Insbesondere weil es ja nicht bei dem Verfahren bleibt.
    Mit einem derartigen Verfahren an der Backe ist die Puffe erst mal
    weg und wenn es "gut" läuft gibt es wegen unzuverlässigem Umgang
    mit Waffen gleich noch ein Waffenverbot dazu.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.