Wie sieht das aus wenn man Mitglied eines anderen Nationalverbandes wird ?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 2.342 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juni 2015 um 14:11) ist von LEP FAN.

  • 'ola

    ohne hier jemanden verängstigen zu wollen,

    Wenn ich z.B. Mitglied in einem Niederländischen, Belgischen oder Franz. Club/Verband würde weil näher bei als die nächste Möglichkeit in der BRD und btw vom WaffG her angenehmer ist.

    Dürfte ich dann auch an offenen Wettbewerben in der BRD teilnehmen?
    Wie müsste ich die Waffen transportieren? (zum Wettbewerb in der BRD)
    Müsste ich trotzdem eine Deutsche WBK beantragen?
    Könnte ich die Waffen nicht einfach im Land meines Clubs / Verbandes lagern?
    Zählt bei Wettbewerben die Nationale Zugehörigkeit der Person oder die Ihres Verbandes?

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  • Du bist deutscher Staatsangehöriger nehme ich an.

    Klar kannst Du Mitglied bei einem anderen Europäischen Verband werden.
    Du kannst auch im Aulsand Waffen kaufen, darfst Sie aber nicht mit nach Hause nehmen. Kann aber trotzdem Ärger geben, denn beim Kauf werden die Daten Deines Personalausweises erfasst und die Behörden tauschen sich grenzüberschreitend aus - kann sein, dass Du dann unangemeldeten Besuch bekommst.

    Wenn Schützen aus dem europäischen Ausland bei einem Wettbewerb bei uns teilnehmen wollen, brauchen sie einen europäischen Feuerwaffenpass - war in der Vergangenheit teilweise schwierig, da Luftgewehre nicht überall als Feuerwaffen gelten aber ich meine aktuell werden die Lizenzen wieder ausgestellt.
    Wer soll dir aber den Feuerwaffenpass ausstellen, wenn Dein Wohnsitz und damit die zuständige Behörde in Deutschland ist? In Deutschland besitzt Du ja kein Luftgewehr.

    collector

  • Hmm..

    in Ländern in denen ein Luftgewehr keine erlaubnisspflichtige Waffe und völlig frei handelbar ist lässt man sich bei Deutsch-Verdacht den Personalausweis zeigen? *giggle

    Das erinnert mich an einen Witz

    Kommt ein Deutscher in Polen in ein Waffengeschäft und fragt nach einer der Handgranaten in der Auslage, worauf der Verkäufer ihm miteilt das er Ihm diese nicht verkaufen dürfe, darauf hin fragt er noch nach einer Pistole und einem Messer und welche ihm aber ebenfalls nicht verkauft werden. Frustriert verlässt er das Geschäft. Ein anderer Pole der Sache beobachtet hat fragt den Verkäufer dann :'' Sag mal ... hast Du etwas gegen Deutsche? ''' worauf der Verkäufer antwortet:'' Aber Sicher! Granaten, Pistolen und Messer''

    Also wenn ich auf Gängelband, Bürokratie, Generalverdacht, etc.. stehen würde dann hätt ich eine WBK aber ich steh nicht drauf..

    mal schauen

    Danke für die Auskunft

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  • ...
    Also wenn ich auf Gängelband, Bürokratie, Generalverdacht, etc.. stehen würde dann hätt ich eine WBK aber ich steh nicht drauf..


    Halb so schlimm. Wenn du deine Waffen regelmässig schiesst und nicht nur besitzen willst, ist alles ganz entspannt.

    Die Behörde oder der Staat erstellt dir eine Bescheinigung, dass du mit Auflagen eine Schusswaffe besitzen und auch schiessen darfst. Du bekommst hiermit einen Vertrauensvorschuss, dass du sorgsam und verantwortungsvoll damit umgehst.
    Ist das nicht Anreiz genug, diese Behörde oder Staat nicht zu enttäuschen und dafür Sorge zu tragen, dass niemand durch das dir entgegengebrachte Vertrauen zu Schaden kommt?

    Ich sehe es für mich so ;)

  • Halb so schlimm. Wenn du deine Waffen regelmässig schiesst und nicht nur besitzen willst, ist alles ganz entspannt.

    Das schwankt von Behörde zu Behörde erheblich. und hängt auch davon ab wie weit es bis zur nächsten Gelegenheit ist deine Waffe 18 mal im Jahre in der Disziplin zu schießen für die dir dein Bedürfnis anerkannt wurde..

    Wenn du im Jahr 10 000 Km dafür fahren musst dann relativiert das die Kosten für das Gear doch sehr..

    Also ich weiß schon wie der Hase läuft in der BRD.

    Aber ich möchte einfach ab und an relaxed ein par Blechhühner schubsen und im nahen Ausland gäbe es Gelegenheit

    Vor allem möchte ich lieber HFT als FT schießen.

    btw gilt die Pflicht für den EFWP auch für -F- Waffen?

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  • Der Europäische Feuerwaffenpass ist wieder so europäisch das es national überall wieder anders gehandhabt wird.
    Die Kameraden aus den Niederlanden bekommen z.B. für Druckluftwaffen keinen EFWP - da es ja keine Feuerwaffen sind. (Auch eine Art von Logik die man erst verstehen muß. :rolleyes: )
    Auch gibt es dort keine F Waffen, so das Sie für jeden Wettkampf den Sie in DE bestreiten wollen einzeln eine Erlaubnis beantragen müssen,
    was wieder mit Aufwand und Kosten verbunden ist.

    Wie das genau abläuft kann ich Dir auch nicht sagen, aber vielleicht meldet sich ja noch ein betroffener zu Wort. :^)

  • Dürfte ich dann auch an offenen Wettbewerben in der BRD teilnehmen?


    Ja, natürlich. Das betrifft ja besonders die Landesmeisterschaften und die deutsche Meisterschaft.
    Bei den Landesmeisterschaft ist es auschlaggebend welchem Landesverband du angehörst. Bist du im BDS LV4 (NRW) kannst du z.B. auch bei der Bayrischen Landesmeisterschaft in der internationalen Wertung mitmachen aber du kannst nicht der Landesmeister werden. Es gibt auch Schützen die sind in mehreren Landesverbänden, die können dann dort überall Meister werden.

    Wie müsste ich die Waffen transportieren? (zum Wettbewerb in der BRD)


    So wie es halt vorgeschrieben ist mit dem verschlossenden Behältnis. Wenn die Waffe kein F besitzt halt mit EVWP oder Sondergenemigung


    Müsste ich trotzdem eine Deutsche WBK beantragen?


    Nein, aber wie willst du z.B. von einer Belgischen Behörde einen EFWP bekommen wenn du da keinen Wohnsitzt hast.


    Könnte ich die Waffen nicht einfach im Land meines Clubs / Verbandes lagern?


    Must du die dort fragen, das ist deren Problem. Wenn die Waffen dort frei sind könnte die auch ein Bekannter aus dem neuen Verein bei sich zuhause für dich lagern.
    Er könnte die dann auch auf seinen EFWP mit eintragen lassen und sie dir in Deutschland beim Wettkampf übergeben.


    Zählt bei Wettbewerben die Nationale Zugehörigkeit der Person oder die Ihres Verbandes?


    Ich glaube da zählt wie bei der Landesmeisterschaft der Verband. Also ein Holländer der im BDS ist könnte wohl auch deutscher Meister werden. Bei einer WM wird aber wohl darauf geachtedt das man nicht zu oft die Nationalität wechselt. das betrifft besonders UK. Die treten da nämlich getrennt als Engländer, Schotten u.s.w. an.


    Grenzüberschritte mit Waffen sind immer etwas besonderes, selbst wenn die Waffen in einem oder beiden Ländern als "frei" gelten.
    Ich glaube letztes Jahr musste die Englische Mannschaft bei einem Wettbewerb in Portugal absagen weil man ihre LGs ohne EFWP nicht ins Flugzeug laden wollte, obwohl sie in England und Portugal frei sind.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    Einmal editiert, zuletzt von LEP FAN (9. Juni 2015 um 11:05)

  • Erst mal danke für die Antworten
    Ich habe denke ich z.T. Missverständlich gefragt.

    Eine Waffe die sich ständig außerhalb des Geltungsbereiches des WaffG der BRD befindet und dort legitim mein Eigentum sowie Besitz ist dürfte ich dann diese Waffe durch den Geltungsbereich des WaffG der BRD zu einem Wettbewerb transportieren obwohl ich Deutscher Staatsbürger bin?

    Bekommen Belgier oder Deutsche mit einem Wohn.. Briefkasten in Belgien dort einen EFWP


    Brauche ich für eine in Deutschland erlaubnissfreie :F: Waffe einen EFWP wenn ich diese z.B. nach NL verbringe um sie dort zu benutzen und nach dem Event wieder in die BRD zu bringen.


    Und falls dies der Fall sein sollte bekomme ich den EFWP auch einfach so? Oder kommt dann wieder Bedürfniss ( das haben die Nazis eingeführt um die rechte Gesinnung zu prüfen ) etc...

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  • Eine Waffe die sich ständig außerhalb des Geltungsbereiches des WaffG der BRD befindet und dort legitim mein Eigentum sowie Besitz ist dürfte ich dann diese Waffe durch den Geltungsbereich des WaffG der BRD zu einem Wettbewerb transportieren obwohl ich Deutscher Staatsbürger bin?...


    Nehmen wir mal an ein 16J nicht F LG befindet sich in Österreich.
    1.Es soll zu einem Wettbewerb nach Holland, dann braucht man einen EFWP oder eine Sondergenehmigung dafür, egal wer der Eigentümer ist. Mann könnte die Waffe jedoch von einer entsprechenden Spedition versenden lassen.
    2.Es soll zu einem Wettkampf nach Deutschland. auch dort braucht man einen EFWP oder die Genehmigung.


    Bekommen Belgier oder Deutsche mit einem Wohn.. Briefkasten in Belgien dort einen EFWP...


    "Echte" Belgier wohl schon, wie es mit einem Deutschen dort ist musst du dort am besten der der entsprechenden Behörde abklären.


    Brauche ich für eine in Deutschland erlaubnissfreie Waffe einen EFWP wenn ich diese z.B. nach NL verbringe um sie dort zu benutzen und nach dem Event wieder in die BRD zu bringen....


    Kommt auf die Waffe drauf an ob sie auch in NL frei ist. Bei einer normalen FT Waffe ist aber davon auszugehen das man da nichts braucht.
    Besonders Belgien und NL sind da besonders eng mit den Anfängen des deutschen FTs verbunden. Da kennt jeder jeden. Die Wettkämpfe in den F Klassen dort werden auch hauptsächlich für deutsche Schützen angeboten. Es finden auch regelmäßige Wettkämpfe für den "Drei Nationen Wanderpokal" in den Ländern statt.


    Und falls dies der Fall sein sollte bekomme ich den EFWP auch einfach so? Oder kommt dann wieder Bedürfniss ( das haben die Nazis eingeführt um die rechte Gesinnung zu prüfen ) etc...


    Inzwischen bekommt man das Bedürfnis auch als Linker anerkannt :)
    Da musst du wohl deine Behörde fragen, aber ich befürchte das das ganze an eine WBK gekoppelt ist.

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  • Noch einmal Danke

    Bei einer normalen FT Waffe ist aber davon auszugehen das man da nichts braucht.

    Sofern das rel sicher ist, stellt das die Lösung meines Anliegens dar.

    Falls das bekannt ist.. Gibt es Einschränkungen (Kaliber, Abmasse, Visierung, Modifikationen etc.. ) was die Waffe angeht in Bel oder den NL? (das Bleiverbot ist mir bekannt)

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  • Eine Einschränkung in NL währe z.B. das Aussehen. Fast das ganze CO2 Sortiment von Umarex währe da höhst illegal. Aber auch Waffen wie die HW40 oder HW45.
    Für FT Waffen trift das aber wohl meist nicht zu.
    Lampen sind zumindest in NL erlaubt. Da werden auch Nacht HFT Wettkämpfe angeboten.
    Wie das mit Lasern aussieht weis ich aber auch nicht

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  • Mir schwebt ne Steyr 110 ev.. nem Holzschaft und nem guten 10fach .. wahrscheinlich ein Edgar Brothers Sniper vor ...

    Nacht HFT ? so richtig? mit Schalter für die Lampe im Mund... du willst mich jetzt aber richtig anfixen oder...  :D

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