Schießerlaubnis

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.250 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. März 2015 um 12:21) ist von Floppyk.

  • Auf DEINEM eigenen Grund und Boden kannst du machen was du möchtest solang z.B. die Pyroeffekte das Grundstück nicht verlassen. Hierfür ist auch kein kleiner Waffenschein nötig.

    Wie du allerdings schon sagtest, wird es falls Nachbarn vorhanden sind, sicher Probleme geben wegen Geräuschbelästigung oder die hetzen dir aus Unwissenheit gleich das SEK auf den Hals, weil sie denken, jemand läuft gerade Amok oder sonstwas. In der heutigen Zeit vorsichtig sein. In der Stadt kann man das also eher knicken und auf dem Land würde ich mit den Nachbarn vorher abstimmen.

  • >Was willst du wohin schießen?

    Tschuldigung, ich dachte in der Theorie an Schreckschusswaffen

    >Auf DEINEM eigenen Grund ...

    Gibt es da irgendwo eine "verbindliche" Aussage in Form eines Gesetztes, Regelung oder ähnliches?
    Ich habe schon mehrere verschiedene und auch widersprüchliche Aussagen zu diesem Thema gehört...


  • Du darfst auf deinem eigenen Grundstück oder auf fremden Grundstücken mit der Erlaubnis des Eigentümers schießen.

    Dabei gilt zu beachten, dass...

    ... Pyroeffekte das Grundstück nicht verlassen können dürfen
    ... die gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden
    ... unnötiger Lärm zu vermeiden ist

    Gerade letzter Punkt könnte dir - je nach Nachbarn - einen Strich durch die Rechnung machen, unabhängig von den Besonderheiten wenn zusätzlich noch Pyroeffekte geschossen werden.

  • Wie richtig genannt ist das Schießen mit in § 12 WaffG Waffen mit bestimmten Auflagen zulässig.
    Dennoch steht über dem der § 117 OWIG, der unnötiges Lärmen in jedem Fall und zu jeder Zeit verbietet. Das bedeutet, auch wenn man mit dem Schießen seiner Druckluftwaffe oder SSW nicht gegen das WaffG verstößt, kann dennoch der Nachbar das Schießen untersagen lassen, wenn es ihn stört. Und das auch zu jeder Zeit, da es keine "Lärmzeiten" gibt. Das ist nicht zu verwechseln mit unvermeidbaren Lärm, wie Rasenmähen oder Hausmusik, aber auch dort gelten Ruhezeiten.

    Zur Definition:
    Eine Schießerlaubnis kann immer dann erteilt werden, wenn zwar das Schießen prinzipiell (an diesem Ort) nicht zulässig wäre, aber das als Ausnahme oder unter Auflagen erlaubt werden kann.
    Klassische Schießerlaubnisse werden für den Gehegeabschuss von Wild aus einem Wildgatter an einem Jäger temporär erlaubt. Denn normalerweise ist die Jagd auf befriedetem Grund nicht erlaubt, kann aber mit eben einer Schießerlaubnis (für Einzelstücke) erlaubt werden. Ähnlich gelagert wäre die Jagd auf Friedhöfen, Sportplätzen ect, die z.B. für die Jagd auf bestimmte Wildarten, wie Raubwild, Kaninchen und ähnliches gestattet. Weiterhin hat jeder Schützenverein mit eigenem Schießstand eine solche Erlaubnis, da der gewerbliche Schießbetrieb und auch das Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen ansonsten auch nicht zulässig wäre.
    Das zur Erklärung wozu im Regelfall eine Schießerlaubnis dient.