Was ist beim privaten Armbrustschießen zu beachten?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 9.012 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juli 2015 um 22:40) ist von gilmore.

  • @ Ragnar Ceasar

    Es gibt immer noch einen ziemlich großen Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer gefährlichen Körperverletzung (was bei Dir offenbar vorlag).


    Bei mir handelte es sich nur um eine (angebliche) Bedrohung mit einem waffenähnlichen Gegenstand. Dank den anwesenden Zeugen wurde es aber ein glorreicher Freispruch. Wenn ihr jetzt in eurem Garten mit der Armbrust hantiert und das dem Nachbarn nicht gefällt, dann bedarf es nur eines hitzigen Wortwechsels, da ihr euch ja im Recht wähnt, und der Nachbar ruft bei Polizei an und faselt etwas ähnliches wie: "Der Kerl hat mir gedroht!" Was sich dann in Bewegung setzt, wollt ihr gar nicht erleben. Der Nachbar braucht noch nicht einmal behaupten, daß ihr ihn mit der Armbrust bedroht habt. Es reicht vollkommen aus, daß es sich um ein (mutmaßliches) Waffendelikt handelt, bei dem eine (verbale) Bedrohungslage vorliegt.

    Leute, seid nicht so blauäugig ...

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

    Einmal editiert, zuletzt von Ragnar Caesar (24. Juli 2015 um 14:19)

  • Ragnar, keep cool.
    Da du ja nicht mit deiner angeblichen Matrix auf befriedeten Grund und auch nicht außerhalb von nirgendwo beschleunigt, weil du die Gesetzeslage für dich festgelegt hast, brauchst du ja nix befürchten.
    Was ich mit meinen Sportgeräten mache ist mein Käse und der geht dir einen feuchten an.


    Nicht böse sein, nicht das du mir jetzt auch noch mit deinem Koe drohst.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • @ Ragnar Ceasar

    An Deiner Geschichte stimmt aber was nicht!

    Wenn man mit einem Stock (oder was ähnlichem) jemand droht mit "ich schlag Dich" ist das nicht strafbar! Für eine Bedrohung im strafrechtlich Sinn muss man schon sagen "ich schlag Dich tot". Aber vermutlich will ich gar nicht wissen was da wirklich passiert ist...

  • @ Ragnar Ceasar

    Also, das Waffenrecht kennt keine waffenähnlichen Gegenstände! Auch das Strafrecht nicht! Es gibt höchstens gefährliche Gegenstände zur Körperverletzung. Ich glaube Du weißt nicht mal wegen welchem Delikt Du vor Gericht gestanden hast.


    Und hier ist die"Schießerlaubnis" das zentrale Element der Diskussion.

  • @ Ragnar Ceasar

    Also, das Waffenrecht kennt keine waffenähnlichen Gegenstände! Auch das Strafrecht nicht! Es gibt höchstens gefährliche Gegenstände zur Körperverletzung. Ich glaube Du weißt nicht mal wegen welchem Delikt Du vor Gericht gestanden hast.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil, :rolleyes: aber für dich noch mal: "Bedrohung mit einem waffenähnlichen Gegenstand"

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue


  • Und hier ist die"Schießerlaubnis" das zentrale Element der Diskussion.

    Aber nicht meiner Diskussion. Ich habe aufgezeigt, daß man beim Schießen mit einer Armbrust im heimischen Garten, nicht die waffenrechtichen Vorschriften einhalten kann, die auch für Armbrüste gelten.

    Die meisten Forenmitglieder haben das auch verstanden. Die eintrudelnden PN's zeigen das. :D

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue




  • Ich habe aufgezeigt, daß man beim Schießen mit einer Armbrust im heimischen Garten, nicht die waffenrechtichen Vorschriften einhalten kann, die auch für Armbrüste gelten.

    Kann man auch nicht.
    Aber nur weil es keine Waffenrechtliche Vorschriften dafür gibt.
    Hätte der Gesetzgeber dieses gewollt, hätte er dieses auch geschrieben.
    Solche imaginären Vorschriften ins Gesetz hinein zu interpretieren muss man nicht.

    Sind schon wieder Ferien ?(

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Du gehörst zu den Forenmitgliedern, welche die Punkte 2, 3, 6, 7, 8, 11, 12, 14, 16, 17 und 18, der 18 Regeln der Desinformation schon einigermaßen beherrschen. Aber komm ... da ist doch bestimmt noch mehr drin! :thumbsup:


    Die 18 Regeln der Desinformation

    1. Reagiere empört
    2. Denunziere den Gegner als Verbreiter von Gerüchten
    3. Attackiere ein Strohmann-Argument
    4. Assoziiere den Gegner mit inakzeptablen Gruppen
    5. Stelle die Motive des Gegners in Frage
    6. Stelle dich dumm
    7. Erkläre, die Position des Gegners sei ein alter Hut
    8. Erkläre, das Thema sei zu komplex
    9. Erkläre, nur Staatsmedien verbreiten die Wahrheit
    10. Setze gesellschaftliche Position mit Glaubwürdigkeit gleich
    11. Verlange, dass dein Gegner den Fall komplett auflöst
    12. Provoziere deinen Gegner bis er emotionale Reaktionen zeigt
    13. Erkläre pauschal große Verschwörungen als unmöglich durchführbar
    14. Wenn der Gegner sich nicht durch die genannten Taktiken kleinkriegen lässt, fahre einfach solange fort bis der Gegner ermüdet und sich aus Frustration zurückzieht.
    15. Suche nach flüchtigen Rechtschreib- oder Grammatikfehlern oder verbalen Ausdrucksfehlern
    16. Tauche in Gegenreden mit einem 2. oder 3. Mann auf in (Vortäuschen von Minderheitsmeinungen)
    17. Sollte es gar nicht anders gehen oder du entlarvt/enttarnt wirst, so komme dem Gegner aufs Minimalste entgegen und fordere ihn im großzügigen Gegenzug dazu auf, schier Unmögliches aufzuklären!
    18. Verwende immer wieder Argumente, die längst widerlegt sind

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

    2 Mal editiert, zuletzt von Ragnar Caesar (24. Juli 2015 um 19:41)

  • Wir User sind hier freiwillig, hilfsbereit und ehrlich und das braucht es im Forum.
    Und ich muss dir leider ehrlich sagen das du mehr als nervend den Forumsfrieden störst.
    Trolle hier nicht rum und mach die Türe Bitte von außen zu.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Ragnar Caesar

    Deine 18 Regeln kannst du getrost für dich behalten. Ich weiß nicht warum du deine Mitmenschen
    mit einem Billiardqueue maßregeln möchtest, aber vielleicht wäre es besser wenn du die Matrix
    (falls überhaupt vorhanden) einfach dem Händler zurückschickst. Ist bestimmt sicherer für alle!


    Und jetzt bitte nicht antworten! Ist eh mein letzter Beitrag in deine Richtung!

    Gruß

    Carsten


    Vielleicht kann sich mal ein Mod dazu erbarmen diesen schäbigen Thread zu schließen.
    Nehme dafür auch gerne eine "Gelbe Karte" hin.

  • Zugegeben, Gesetzgebung und Rechtsprechung ringen da gern mal mit sich selbst. Irgendwie reicht das als Grund aber nicht für eine "Ihr kommt alle in die Hölle"-Kampagne.

    Immerhin vom Bundesrat verabschiedet wurde:

    Zitat

    Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten
    werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung,
    keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben.

    Das plus ein Pfund gesunder Menschenverstand bei der Umsetzung genügen. Dieser typisch deutsche Anspruch "Ich will gefälligst schriftlich, ob eine Revolution sich an rote Ampeln zu halten hat" hilft gar nix.

    €: Carsten, sorry, gelbe Karten sind grad aus. Und an der Methode "Threadschließung über einen gelbwürdigen Verstoß provozieren" mußt Du noch etwas arbeiten ;) Danke an Dich und alle anderen, die es nicht auf die Tour probieren.

    Andreas