@ Ragnar Ceasar
Es gibt immer noch einen ziemlich großen Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer gefährlichen Körperverletzung (was bei Dir offenbar vorlag).
Bei mir handelte es sich nur um eine (angebliche) Bedrohung mit einem waffenähnlichen Gegenstand. Dank den anwesenden Zeugen wurde es aber ein glorreicher Freispruch. Wenn ihr jetzt in eurem Garten mit der Armbrust hantiert und das dem Nachbarn nicht gefällt, dann bedarf es nur eines hitzigen Wortwechsels, da ihr euch ja im Recht wähnt, und der Nachbar ruft bei Polizei an und faselt etwas ähnliches wie: "Der Kerl hat mir gedroht!" Was sich dann in Bewegung setzt, wollt ihr gar nicht erleben. Der Nachbar braucht noch nicht einmal behaupten, daß ihr ihn mit der Armbrust bedroht habt. Es reicht vollkommen aus, daß es sich um ein (mutmaßliches) Waffendelikt handelt, bei dem eine (verbale) Bedrohungslage vorliegt.
Leute, seid nicht so blauäugig ...