Hallo!
Beim Stöbern im Internet bin ich in diesem Forum über einen Beitrag gestolpert der mich stutzig gemacht hat.
Es geht um Einfuhrgenehmigungen für Österreicher die sich in Deutschland ein Luftdruckgewehr besorgen.
Hier ist der Beitrag: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=7&t=2845
Daraufhin wurde ich neugierig und habe mich in auf einschlägigen Internetseiten ein wenig umgesehen und bin dann auf diese beiden Beiträge gestoßen.
Hier Beitrag 1: http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?t=3924
Und hier der 2. Beitrag: http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=13&t=7955&start=0
Macht man sich als Österreicher jetzt strafbar wenn man in einem deutschen Onlineshop eine Luftdruck oder Co2 Waffe mit bestellt oder sich über den Internetshop eine Schreckschusswaffe mit zukommen lässt?