Darf ich einen Dieb im Einkaufsladen mit einer Schreckschuss anhalten?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.948 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2015 um 19:25) ist von germi.

  • Hallo Leute,
    Ich bin neu hier und hoffe, dass das Thema noch nicht behandelt wurde.

    Wie schon in der Überschrift zu endnehmen, handelt es sich um eine Rechtliche frage. Und zwar folgende:
    Darf ich als Volljähriger mit besitz eines kleinen Waffenscheins einen Ladendieb aufhalten? Theoretisch dürfte ich die Waffe nur zur Notwähr benutzen, würde das dennoch rechtens sein den Dieb damit zu bedrohen?

    Ich bedanke mich im Vorraus für eure Hilfe ;^)

  • Du lieber Gott,
    was geht Dich der Ladendieb an?
    Der Laden ist gegen Diebstahl versichert. Merke Dir lieber das Aussehen des Diebes, wohin er gelaufen ist usw.. Damit dienst Du dem Laden und der Polizei mehr, als wenn Du mit ner SSW versuchst den Dieb aufzuhalten.
    Übrigens, das kann auch schnell nach hinten los gehen und der Dieb besucht Dich irgendwann mal.

  • Wenn Du Dir mit dem Ladendieb den Streifenwagen teilen möchtest dann mach das. :wacko:
    Also ehrlich Floppy sagte mal vor einiger Zeit Waffensachkunde light für KWS Inhaber. Langsam finde ich das es Zeit wäre dafür. Hoffentlich liest ein Person mit die sowas auf den Weg bringen kann.
    Zusätzlich bitte den KWS zur Erwerbsvorraussetzung für SSW machen.
    Alter da stellen sich einem ja allen Haare im Nacken auf
    Ist diese Woche die Woche der Dumpfbacken mit dummen Fragen?

  • Zitat

    Übrigens, das kann auch schnell nach hinten los gehen und der Dieb besucht Dich irgendwann mal.


    Woher soll den der Dieb wissen wo der Threadstarter herkommt?

    Ich würde bei solchen Fragen lieber einen juristischen Profi befragen oder diese Frage lieber in einen entsprechenden Juristenforum deponieren wo man wirklich gute Antworten bekommt.

    So nebenbei weis ich das man als normaler Bürger sehr wohl das Anhalterecht hat und den Dieb bis zum eintreffend er Polizei mit angemessenen Mitteln fest zu halten.
    Wenn du sowas machen willst dann würde ich die SSW einfach stecken lassen und erst dann ziehen wenn der Dieb dich wirklich massiv angreift und selber z.B ein Messer benutzt.

  • Woher soll den der Dieb wissen wo der Threadstarter herkommt?

    Einfache Antwort und leicht zu verstehen: Er erfährt es, nachdem sein Anwalt bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht hatte.

    Ich wäre SEHR dafür, dieses Thema hier nicht weiter zu vertiefen....

  • Und damit ist wohl alles gesagt....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-